Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 14:37:41
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Voraussetzungen für Wiedereinsteller  (Gelesen 179019 mal)

HG AD

  • Gast
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #60 am: 04. März 2009, 00:25:14 »

Moin zusammen,

kann mal wieder nicht schlafen weil mir die Zeit beim Bund fehlt.
Habe es in meiner alten Kaserne nicht mehr ausgehalten und habe daraufhin verkürzt...
Doch seit diesem Entschluß will ich zurück. Aber nicht in diesen Laden... Ich möchte einmal Bundeswehr erleben!
Für diejenigen die jetzt wissen wollen wo ich war... ZOpInfo ( Büroheini )

Doch nun stellt sich mir eine Frage, werde ich aufgrund meiner Lehre ( Fachkraft für Lagerlogitik ) wieder in eine Büroeinheit verbannt oder darf ich mal was von der Bundeswehr sehen?

MkG
HG AD
Gespeichert

mailman

  • Gast
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #61 am: 04. März 2009, 09:31:11 »

Was heißt verkürzt? Warst du FWDL oder SaZ?
Das ist natürlich keine gute Vorrausetzung und es wird auch sicher noch nachgefragt werden.

Aufgrund dieses Berufes ist eine Verwendung im Fachdienst natürlich möglich. Truppendienst ist aber auch möglich.


Und du bist nicht a.D. sondern d. R.
Gespeichert

HG d.R.

  • Gast
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #62 am: 06. März 2009, 14:51:48 »

@ mailman

Ich habe von W9 über FWDL23 bis hin zu SaZ4 Mannsch. alles mitgemacht^^

Wurde zum SaZ4 HG UA

Auf Grund (eigenes Empfinden) einer Verarschung beim Uffz Lehrgang habe ich mich dazu entschieden die Kaserne und dadurch leider auch den Bund zu verlassen.
Das dies Eine Fehltentscheidung war wird mir immer deutlicher.
 Naja nun würde ich halt gerne wieder zurück zum Bund und in dieses Grünzeug :-)

Habe allerdings keine lust wieder bei ZOpInfo zu landen. Denn wie gesagt würde ich gerna mal was vom Bund sehen.
Mein Erfolgserlebniss war ein Schützenpanzer Mader auf dem TrpÜbPlz Baumholder 10/08

Also in diesem Sinne...

MkG
HG nicht AD
sonder d.R.
:-)
Gespeichert

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.652
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #63 am: 06. März 2009, 15:35:14 »

Auf Grund (eigenes Empfinden) einer Verarschung beim Uffz Lehrgang habe ich mich dazu entschieden die Kaserne und dadurch leider auch den Bund zu verlassen.

Nicht gerade die beste Empfehlung für einen Wiedereinstellungsversuch...
Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

yilmas

  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #64 am: 31. März 2009, 01:23:02 »

Ich mache ien Aus-Bildung zum Bürokaufmann und war jetzt 4 jahre dabei scheide jetzt zum 31.03.09 aus ... Wie sieht das aus kann ich wieder ein steller machen wenn ich den Bürokaufmann habe das ist sehr wichtig und in welcher laufbahn kann ich machen mit der ausbildung war in der kasrne als MatBuchhalter und Dezentralerbeschafer eingesetzt die stelle ist normaler weise für die S4 abt also chef sache und als SG ist das schoi mal der hammer oder ???? Kann mir jemand bitte weiter helfen


Mkg

Gespeichert

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.652
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #65 am: 31. März 2009, 09:07:21 »

Kostenlose Satzzeichen finden Sie hinten links, bitte bedienen Sie sich.
Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

DONMario

  • Gast
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #66 am: 13. Juli 2009, 08:57:28 »

Hallo zusammen hab da auch mal nefrage!
Bin im moment noch 24 und werde im sep. 25
Ich war Saz4 Manschafter bei den GebJg habe aber dann (leider) nach 25 Monaten denn Bund auf eigenen Antrag verlassen weil mein Vater damal krank war und ich meinte ihm im Betrieb helfen zu müssen ! Wie sich rausstellte blöde idee! Nun ist dass im Okt werden es 2 Jahre her und ich will unbedingt zurück am besten wäre natürlich eine Laufbahn als Feldwebel !!

Hab ihr tipps ob es noch geht und am besten wie!!??
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #67 am: 13. Juli 2009, 11:57:41 »

Zitat
Hab ihr tipps ob es noch geht und am besten wie!!??

Guggst du www.bundeswehr-karriere.de und wenn du dich da informiert hast, hol die mal nen Termin für ein Beratungsgespräch beim Wehrdienstberater.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

snake99

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.648
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #68 am: 13. Juli 2009, 12:01:40 »

Zitat
... weil mein Vater damal krank war und ich meinte ihm im Betrieb helfen zu müssen ! Wie sich rausstellte blöde idee! ...

Als blöd würde ich diese Idee nicht bezeichnen. Du stehst hinter deiner Familie und wolltest Verantwortung übernehmen ... ich persönlich finde dieses Handeln sehr löblich! Aber dies nur als Kommentar am Rande ... back to topic :)
Gespeichert
„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Daniel4651

  • Gast
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #69 am: 17. August 2009, 19:58:06 »

Hallo ich war 9 Monate beim Bund und es hat mich eigentlich interessiert die Zeit dort. Aber jetzt würde ich gerne wieder zurück. Habe nur ein problem.....ich habe damals die AGA nicht geschafft, hat man dennoch eine Chance wieder eingestellt zu werden????

lg
Gespeichert

snake99

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.648
Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #70 am: 18. August 2009, 09:20:24 »

Sofern sie eine SaZ Karriere anstreben, sollten sie sich diesbezüglich mit dem für sie zuständigen Wehrdienstberater in Verbindung setzten. Dort können dann alle offenen Fragen ihrerseits geklärt werden.
Gespeichert
„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Fitsch

  • ... mit der Lizenz zum Löschen ...
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.461
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #71 am: 20. August 2009, 14:12:17 »

ein "Nichtbestehen" der AGA ist kein Ausschlußgrund (bei der AGA kann man übrigens nicht durchfallen, ist blos ein Gerücht. Man kann aber dazu verdonnert werden nochmal die AGA zu durchlaufen)

Ausschlaggebend sind die Test´s beim ZNwG.

Horrido
Gespeichert
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

mailman

  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #72 am: 20. August 2009, 14:14:31 »

Allerdings sollte man sich dann selbst fragen ob man sich das ganze "antun" will.

Wer schon als GWDL Probleme in der AGA hat, der wird als SaZ und möglicher Vorgesetzter noch mehr Probleme bekommen.
Gespeichert

Daniel4651

  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #73 am: 21. August 2009, 14:48:12 »

Ich hatte die AGA aus Gesundheitlichen Gründen nicht geschafft...... nicht weil ich andere Probleme hatte.
Naja berreite mich jetzt dennoch darauf vor und werde mich bewerben und mache auch nochmal die AGA wenn es sein muss.

Bis dann, danke für die Kommentare!!!! :)
Gespeichert

mailman

  • Gast
Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #74 am: 21. August 2009, 14:55:43 »

Wenn es gesundheitliche Probleme waren, dann stehen die einer SaZ Laufbahn möglicherweise im Wege.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de