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Autor Thema: Voraussetzungen für Wiedereinsteller  (Gelesen 178658 mal)

Mirjam

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Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« am: 22. Mai 2003, 09:36:50 »

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, vielleicht wurde sie ja auch schon gestellt und beantwortet, wenn ja, dann sorry!

Da es ja jetzt die neuen Reformen bei der Grundwehrzeit gibt, wollte ich mal fragen, welche Bedingugen es bei Wiedereinstellern gibt. Ob es da z.B. ähnlich ist, dass man ab einem bestimmten Alter nicht mehr genommen wird, oder wenn man verheiratet ist.
Mein Mann hat ganz normal seinen Grundwehrdienst absolviert hat dann frewillig verlängert um u.a. an einem Auslandseinsatz teilnehmen zu können. Ihm wurde zwar zugesichert, dass er in seinem Heimatstandort eine Stelle bekommt, diese wurde aber durch die Umstrukturierung schon vor einigen Monaten anderweitig besetzt. Und so war für ihn am 28.02. DZE.
Ist es denn von Vorteil, wenn man als Wiedereinsteller schon einen Auslandseinsatz vorweisen kann und auch bereit ist wieder ins Ausland zu gehen?

Viellleicht kann mir ja jemand etwas dazu schreiben oder einen Link nennen wo ich weiter Infos dazu finden kann.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Mirjam
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Gruß,
Mirjam

Juliet

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #1 am: 22. Mai 2003, 09:41:46 »

Hallo Mirjam,

prinzipiell kommt es erst einmal darauf an, als was Dein Mann wieder eingestellt werden soll. Als Mannschaftsdienstgrad, Uffz, Fw, oder Offz.
Der Einsatz und die bereits erfahrene Ausbildung sind ihm in sofern hilfreich, dass er die AGA nicht noch einmal wiederholen muß.
Alterstechnisch hängt das ganze vom maximalen Bewerbungsalter der jeweiligen Laufbahn ab.

Also grundsetzlich dürfte es da keine Probleme für Euch geben.

Gruß, Juliet
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Mirjam

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #2 am: 22. Mai 2003, 10:07:45 »

Hallo Juliet,
danke für die Antwort, also entlassen wurde er als HG. Und er wollte eigentlich die Feldwebellaufbahn anstreben. Im September wird er 25.
Ich hoffe wirklich, dass es wieder klappt, weil inzwischen kann er sich eigentlich nichts anderes mehr vorstellen, als beim Bund zu sein  :)
Und für die Bundeswehr ist es ja auch nur von Vorteil, wenn sie einen motivierten Soldaten haben!!

Viele Grüße
Mirjam
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Mirjam

schlammtreiber

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #3 am: 22. Mai 2003, 13:35:08 »

Beeilung.
25 ist jetzt die magische Altersgrenze.
 :o
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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #4 am: 22. Mai 2003, 14:31:49 »

Das heisst also IM LAUFSCHRITT MARSCH MARSCH!!!! ;D
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Simon

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #5 am: 22. Mai 2003, 15:52:22 »

Hallo, 25 ist die offizielel Grenze......und Ausnahmen bestätigen die Regel, Zitat Aussage WDB Berlin-Wedding: "Kriegen wir schon hin, hat schliesslich alles damit zu tun, was Sie so mitbringen...." "...Feldwebelanwärter geht derzeit praktisch immer, brauchen wir jede Menge, noch besser wäre allerdings KSK, dann gehen auf einmal Sachen, die gehen sonst nie".

Insofern könnte man also darauf hinweisen, daß Ihr Mann ja bereist einiges an Ausbildung hat und bei Wiedereinstellern mit höherem Dienstgrad gibts sowieso immer andere Fristen.
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TheAdmin

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #6 am: 22. Mai 2003, 15:58:35 »

Laut WDB fehlen im Moment zig-tausend Uffze mit und ohne P. daher werden im Moment bei geeigneten Berwerbern oftmals Ausnahmen gemacht.

PS: Aspiranten, welche Auslandseinsätze ausschließen haben meistens schlechtere Chancen, als welche, die sich bereits anfänglich bereit erklären.
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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #7 am: 22. Mai 2003, 15:58:42 »

Darf man denn mal so neugierig sein und fragen in welche Truppengattung der Herr Gemahl wieder eingestellt werden möchte?
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@ M. Menges
« Antwort #8 am: 22. Mai 2003, 16:00:59 »

Das hört sich sehr interessant an.
Man sollte sich doch mal mit dem KWEA in Verbindung setzen!
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schlammtreiber

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #9 am: 23. Mai 2003, 08:54:33 »

Hurrahurra,

dann kann ich alter Knacker ja doch noch an die Front und Terroristenohren sammeln.
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Simon

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #10 am: 23. Mai 2003, 09:14:40 »

Zitat
PS: Aspiranten, welche Auslandseinsätze ausschließen haben meistens schlechtere Chancen, als welche, die sich bereits anfänglich bereit erklären.


Die bitte was tun? SaZ ohne Auslandsverwendungsfähigkeit (und das schliesst die eigene Zustimmung vorraus) werden doch überhaupt nicht eingestellt?!?!!
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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #11 am: 23. Mai 2003, 10:32:55 »

Sie werden nicht prinzipiell "nicht" eingestellt, aber es kommt dem nahe.
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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #12 am: 23. Mai 2003, 12:26:07 »

Zitat
Muss ich als Zeitsoldat an Auslandseinsätzen teilnehmen?
Ja, jeder Zeitsoldat unterschreibt bei seiner Einstellung seine Bereitschaft, an Auslandseinsätzen teilzunehmen.

Quelle: www.bundeswehr-karriere.de ->FAQ

Alles andere wäre mir auch absolut neu
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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #13 am: 23. Mai 2003, 13:15:14 »

Oki, dann ist ja alles klar.
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Mirjam

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #14 am: 25. Mai 2003, 12:28:19 »

Danke, danke, für eure Hilfe.
Also, mein Mann war beim Heer und möchte gerne wieder zu den Panzerleuten oder zu den Aufklärern.
Dann hoffe ich mal, dass sie bei ihm eine Ausnahme machen, was das Alter angeht. Er wird im September 25.
Die ganze Sache wäre auch schon geregelt, wenn er sich nicht kurz vor DZE beim Sport (beim Bund) das Kahnbein gebrochen hätte. Das läuft jetzt auch schon über 14 Wochen.
Naja, und seine Beruteilung, die er vom Bund bekommen hat, kann sich auch sehen lassen.
Und für ihn steht schon klar, dass wenn er wieder bei der Bundeswehr ist, möchte er auf jeden Fall wieder an einem Auslandseinsatz teilnehmen.
Das sollte also nicht das Problem sein.

Viele Grüße
Mirjam
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Mirjam
 

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