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Autor Thema: Voraussetzungen für Wiedereinsteller  (Gelesen 178896 mal)

smoki

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #120 am: 01. April 2011, 17:07:21 »

Einen guten Abend zusammen,

ich habe mich bei Ihnen allen nun eingelesen und möchte nun die Frage stellen die
mich dazu geführt hat dieses Forum zu finden.

Ich bin vor 6 Jahren während der Probezeit beim SaZ4 auf W9 zurückgestuft wordern da
ich Zivil meinen Führerschein Verloren habe und als MKF eingeplant war. Zudem
gab es in diesem Zusammenhang eine Beförderungssperre, ich bin also
als G. nach 9 Monaten Ausgeschieden.

Nun stehe ich kurz davor meine Zivile Ausbildung abzuschließen und es würde mich Interessieren
als Wiedereinsteller zur BW zu gehen. Kennt sich jemand mit solchgen Fällen aus?

Macht eine Bewerbung sin?


Vielen Dank im Vorraus.


mfg

Smoki
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SemperFidelis

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #121 am: 01. April 2011, 21:31:07 »

Kontakt mit WDB aufnehmen ansonsten Bundeswehr-karriere.de
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-Leonidas-

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #122 am: 05. April 2011, 20:20:00 »

Nabend zusammen,
ich reihe mich hier mal ein in der Hoffnung eine Antwort zu erhalten.

Bin absolut nicht mehr auf dem Laufenden was die BW anbelangt bis auf das ich gehört habe soll eine Berufsarmee werden etc.
Damals bin ich vom Z8 auf Z2 zurückgerudert und habe hingeschmissen um wieder in der Zivilen Fuß zu fassen. Hat auch super geklappt. Nun bin ich 24 und überlege wieder beim Bund einzusteigen.

Nur lohnt sich das denn oder gibt es immer noch die Stufen 2/4/6/8/12 etc.? Falls ja, was bringt es sich für den Fachdienst 12 Jahre zu verpflichten um am Ende wieder bei Null anzufangen auf gut Deutsch gesagt. Damals waren die Chancen auf BS schon sehr mikrig und gerade da das neue Beurteilungssystem heraus kam zu meiner Zeit, war es ein regelrechtes Roulette wer BS wird und wer nicht.
(BW lohnt sich meiner Meinung nach nur ganz oder gar nicht.)

Gruß und Dank.

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KlausP

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #123 am: 05. April 2011, 20:26:43 »

Wenn Sie auf BS spekulieren - da kommen so 8 bis 10 Bewerber auf eine Stelle. Ansonsten mal unter www.bundeswehr-karriere.de lesen, falls noch nicht geschehen.
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StOPfr

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #124 am: 05. April 2011, 21:22:35 »

...das ich gehört habe soll eine Berufsarmee werden etc.
Weißt du da Näheres? Das würde uns freuen  ;)! Wir vermuten nämlich, dass die Reform auf eine Freiwilligenarmee mit einem sich nach und nach verkleinernden Anteil an Berufssoldaten hinauslaufen soll.
Gesucht werden in der Übergangszeit - also jetzt - ziemlich viele Mannschaftssoldaten (zurzeit noch Saz4). Dazu passt der bekannte Spruch: Es gibt viele Häuptlinge aber zu wenig Indianer...   
Das wäre die Realität, in der neue Bewerber und Wiedereinsteiger ihren Platz suchen müssen oder ihn angeboten bekommen.
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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #125 am: 06. April 2011, 20:21:11 »

Nein, ich weiß nichts näheres. Der Braten scheint wohl noch in der Röhre zu stecken weil wenn ich im Forum so lese weiß niemand recht was kommen soll oder nicht.

Wenn die Laufbahnen so bleiben wie sie sind bzw. es mehr Mannschaffter geben soll, fällt die BW aus meinem Kopf raus.
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Steppenhahn

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #126 am: 04. Mai 2011, 09:54:52 »

Hallo zusammen

ich habe am 16.05. mein Gespräch beim Wehrdienstberater und will wissen ob er noch irgendwelche Unterlagen von meiner damaligen Dienstzeit haben könnte oder ob es besser wäre wenn ich alles mit hin nehme was ich besitze. Ich war von 1999 bis 2003 bei der Marine und bin jetzt 30.
Ich bewerbe mich jetzt um wiedereinstellung und will nochmal aufs Schiff. Wo ich zu meiner zweiten frage komme, wie gut stehen meine Chancen auf einer Verwendung an Bord ???

Danke für jede hilfreiche Antwort
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BulleMölders

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #127 am: 04. Mai 2011, 10:09:31 »

Wo ich zu meiner zweiten frage komme, wie gut stehen meine Chancen auf einer Verwendung an Bord ???
Da das von sovielen Faktoren abhängt, die ich nicht kenne, ist meine Kristallkugel vollkommen überfordert.
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Steppenhahn

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #128 am: 04. Mai 2011, 10:24:50 »

Ich bin gelernter Koch, habe in meiner Dienstzeit eine Ausbildung zum Flugausrüstungsspezialisten gemacht, habe dann gewechselt zu Überleben auf See und hatte dann die Chance mich bei der ABC-Abwehr zu spezialisieren und wurde direkt nach bestandenen Lehrgängen zum Marinesicherungssoldaten umgeschrieben. Ich war daraufhin zweimal im Auslandseinsatz unterwegs und ich kann 17 Jahre freiwillige Feuerwehr nachweißen mit uber 180 Einsätzen pro Jahr. Auch bei der Feuerwehr hab ich einen hohen Ausbildungsstand und hoffe daher dass ich nochmal aufs Schiff kann. Meine Verpflichtungszeit wären 8 Jahre.
Der Grund meines Gesuches ist dass ich hier in meinem Beruf nicht weiter komme. Ich bin im Öffentlichen Dienst und arbeite als Fachkraft für Bäderbetriebe. Ich bin als Sanitäter und Sicherheitsbeauftragter beschäftigt
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Steppenhahn

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #129 am: 10. Mai 2011, 12:59:51 »

Hallo

kann mir jemand zu meiner Frage am 4. Mai eine Antwort geben? Der Termin beim Wehrdienstberater am 16. rückt näher und ich will wissen ob er noch irgendwelche Unterlagen oder Informationen von mir hat oder ob ich alles in schriftlicher Form mitbringen sollte damit er sich von meiner Person und meines Ausbildungsstandes nochmal ein Bild machen kann.

Danke schonmal für die Antwort
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ulli76

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #130 am: 10. Mai 2011, 13:03:11 »

Bring am besten das mit, was du hast.
Aber da es sich nur um ein Beratungsgespräch handelt, werden diese Unterlagen nicht entscheidend sein.
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jhh88

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #131 am: 17. Mai 2011, 16:22:52 »

Hallo,

ich bin 22 und mache zur Zeit eine Ausbildung zum Veranstaltungstechniker, die nächstes Jahr im Mai endet. Ich war 2006-2008 FWDL 23, als Gebirgsjäger (HG) und habe meine Auslandserfahrung im Kosovo gemacht.
Ich Interessiere mich wieder für eine Kariere bei der Bundeswehr?
1. ist das soweit möglich?
2. kann ich wieder als HG oder höher einsteigen, oder muss ich bei Null anfangen?

Freue mich auf Antwort

 
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ulli76

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #132 am: 17. Mai 2011, 16:52:07 »

Welchen Schulabschluss hast du und welche Laufbahn strebst du an?
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jhh88

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #133 am: 18. Mai 2011, 19:07:11 »

...ich habe die Mittlere Reife und würde gerne, entweder wieder als Hg, oder als StUffz einsteigen.
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KlausP

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Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #134 am: 18. Mai 2011, 19:09:50 »

In der Mannschaftslaufbahn fangen Sie wieder als Hauptgefreiter an. Für eine Wiedereinstellung als StUffz benötigen Sie einen für Ihre zukünftige Tätigkeit verwendbaren Berufsabschluss.
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