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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Voraussetzungen für Wiedereinsteller  (Gelesen 179148 mal)

KlausP

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #150 am: 27. September 2011, 09:20:11 »

Die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) sagt dazu aus:

Zitat
§ 4 Einstellung

(3) Mit einem höheren Dienstgrad kann eingestellt werden, wer dem Bundesgrenzschutz, der Bundespolizei oder
einer Bereitschaftspolizei der Länder angehört hat. Der Dienstgrad richtet sich nach der vorgesehenen Verwendung
in der Bundeswehr, der Vorbildung, der Ausbildung, der Dienstzeit, der Laufbahnzugehörigkeit und den
wahrgenommenen Funktionen im Bundesgrenzschutz, in der Bundespolizei oder in einer Bereitschaftspolizei der
Länder. Über die Festsetzung des höheren Dienstgrades entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung.
Die Laufbahn ist in der Entscheidung zu bezeichnen. ...
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

P.StUffza.D.

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #151 am: 19. Oktober 2011, 14:18:16 »

Hallo Zusammen,

ich bin dieses Jahr (Ende September) als SaZ 8 DstGrd StUffz (28 Jahre) ausgeschieden und mache derzeit meine Fachhochschulreife im Bereich der Sozialpädagogig an einer BwFS.
Habe viele Bewerbungen verschickt (Ausbildung MD und GD) und habe natürlich "Angst" davor, dass es nicht klappen könnte.
Vor ein paar Tagen kam kurz der Gedanke auf es in Betracht zu ziehen mich als Wiedereinsteller zu bewerben.

Ich hätte gerne gewusst, ob jemand von euch diese Erfahrung selbst gemacht hat oder jemanden kennt, der dies gemacht hat, also kurz nach der Dienstzeit sich als WE beworben hat und angenommen wurde.

MkG
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miguhamburg1

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #152 am: 19. Oktober 2011, 14:28:09 »

... und was würde diese Information eines Anderen Ihnen persönlich helfen?

Es ist theoretisch möglich, praktisch kommt es wie bei allen Personalfragen auf den Einzelfall an, sprich: Ob Bedarf besteht und Sie geeignet sind.

Stellen Sie einen Antrag bzw. bewerben Sie sich und warten das Ergebnis ab.
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P.StUffza.D.

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #153 am: 19. Oktober 2011, 14:42:47 »

Was mir eine Information bringen würde?

Ganz einfach:
Ich habe das Gerücht gehört, dass es kurz nach DZE nicht gehen würde.
Wehrdienstberate bekomme ich gerade nicht an die Strippe und es wäre interessant gewesen, ob dies jemand schon gemacht hat und vllt. sogar Erfolg hatte.

Das ich mich bewerben muss ist mir durch aus bewusst. ;)
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mailman

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #154 am: 19. Oktober 2011, 14:43:53 »

Warum sollte es denn nicht gehen?
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P.StUffza.D.

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #155 am: 19. Oktober 2011, 14:47:59 »

Das habe ich mich selber auch gefragt und auch diese Frage dem "Märchenerzähler" gestellt.
Seine Antwort: Weil es so ist!

(Klasse Aussage und mit solchen Leuten dient man(n)/frau.)

Ich werde weiter versuchen den WDB zu erreichen und dann weiß ich es ja.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2011, 14:54:33 von P.StUffza.D. »
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wolverine

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #156 am: 19. Oktober 2011, 14:57:06 »

Was lernt man als allererstes in der Bw? Richtig! Es gibt für alles Vorschriften! Und für die Einstellung heißt das? Wie richtig! Soldatengesetz und Soldatenlaufbahnverordnung! Wo steht dort, dass eine Einstellung ausgeschlossen ist 1. wenn man bereits Wehrdienst geleistet 2. wenn bereits ein als Soldat auf Zeit Dienst geleistet oder 3. wenn vor weniger als X Monaten Dienst nach Nr. 1. oder 2. geleistet hat? Sensationell! Nirgends! Und so kann man künftig auch jede laufbahnrechtliche Frage systematisch angehen. Es bleibt also beim Grundsatz: Wenn Sie sich bewerben und die Bw Sie noch einmal will, geht das. Ob das so ist weiß hier aber keiner.
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P.StUffza.D.

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #157 am: 19. Oktober 2011, 15:01:18 »

Danke für die Auskunft. :)
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Rehlch

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #158 am: 11. Juni 2012, 16:22:09 »

Hallo,

Ich bin HG d.R. und dieses Jahr in die aktive Reserve gegangen. Ich mache eine Ausbildung zum Eli Mech Uffz SEA/Klima und nächstes Jahr dann den Feldwebel. Wie läuft denn dann der Wierdereinsteller ab? Muß ich dann immer noch zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung? Musterung müßte ja dann auch weg fallen, da ich ja auch ne Einstellungsuntersuchung machen muß.
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wolverine

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #159 am: 11. Juni 2012, 16:29:15 »

Ja; Wehrdienstberater und ZNwG.
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whisky_delta

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #160 am: 23. August 2012, 23:48:08 »

Guten Tag.

Hier einmal ein auf den ersten Blick verwirrendes Konstrukt.
Ich bin 24 Jahre alt und habe von 2007-2011 als SAZ4 Dienst geleistet. Anschließend habe ich im zivilen (Rettungsdienst) gearbeitet und wurde dort aus wirtschaftlichen Gründen innerhalb der Probezeit gekündigt. Ich hab als BFD-Maßnahme nach der Dienstzeit meinen Rettungsassistenten gemacht.

Das eigentlich angestrebte Ziel ist das Studium der Humanmedizin, welches sich aber auf Grund der Wartezeit vermutlich erst im Oktober nächsten Jahres verwirklichen lässt (6 Jahre sind ja auch wirklich genug gewartet...)
Als Rettungsassistent bekomme ich innerhalb von 100km wohl so schnell keine hauptamtliche Festanstellung.
Nun spiele ich mit dem Gedanken FWD zu leisten für sagen wir 9 Monate (angenommen man wird zum 01.01.2013 eingestellt) um die Zeit sinnvoll zu nutzen...

Nun meine Fragen:
Ist dies überhaupt möglich? (SAZ, Ausscheiden, dann FWD)
Wenn ja: Inwiefern wird einem die Ausbildung Rettungsassistent (SanFW RettAss?!) angerechnet? Vermutlich garnicht, oder? Einstellung würde als SG erfolgen vermute ich und alleine schon die Lehrgänge um befördert zu werden sprengen wohl den Rahmen des FWD.

Der Wehrdienstberater war hierzu leider auch überfragt (von dem Konstrukt ROA im Rahmen FWD sprechen wir hier mal garnicht ;)), daher nun die Frage an die Kameraden im Forum.

Vielen Dank im Vorraus,

Kameradschaftliche Grüße
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Ralf

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #161 am: 24. August 2012, 06:53:51 »

Nun, so schwer ist das doch nicht, die Antwortet lautet: Nein, es ist möglich, als ehem. SaZ den FWD zu machen.
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Müller3

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #162 am: 08. September 2016, 22:57:45 »

Würde gerne wissen wie oft man Wiedereinsteller machen kann?

Mfg Müller
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Getulio

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #163 am: 08. September 2016, 23:02:36 »

So oft die Bundeswehr Sie will/braucht.
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KlausP

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Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
« Antwort #164 am: 08. September 2016, 23:03:12 »

So oft die Bundeswehr Sie will/braucht.

Mist! Diemal warst du schneller.  ;D
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