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Autor Thema: hib-Meldungen 100 und 104/2011 vom 14. März 2011  (Gelesen 1444 mal)

StOPfr

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hib-Meldungen 100 und 104/2011 vom 14. März 2011
« am: 14. März 2011, 17:11:35 »

Themen heute

   - Trotz prinzipieller Zustimmung viel Kritik von Experten am Gesetzentwurf zur Aussetzung der Wehrpflicht

   - Linksfraktion will Berichtspflicht für Amtshilfeleistungen der Bundeswehr im Inneren


Trotz prinzipieller Zustimmung viel Kritik von Experten am Gesetzentwurf zur Aussetzung der Wehrpflicht
Verteidigungsausschuss (Anhörung) - 14.03.2011

Quelle (wegen der Länge des Beitrags ist hier nur die Quelle verlinkt). Im verlinkten Text der Entwurf zum Wehrrechtsänderungsgesetz (hier).


Linksfraktion will Berichtspflicht für Amtshilfeleistungen der Bundeswehr im Inneren
Inneres/Antrag - 14.03.2011

Berlin: (hib/STO/TYH) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig über Anträge auf Amtshilfeleistungen informiert werden, die sich an die Bundeswehr richten. In einem Antrag (17/4884) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Zahl der von der Bundeswehr geleisteten Amtshilfemaßnahmen nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (”Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe“) in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sei. Auch die Zahl der sonstigen Unterstützungsleistungen, die die Bundeswehr für Dritte vornimmt, habe sich in dieser Zeit erhöht. Vereinzelt seien solche Maßnahmen in der Öffentlichkeit ”stark umstritten, wie etwa anlässlich des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm“.

Eine Beschlussfassung oder auch nur Unterrichtung des Bundestages über angefragte beziehungsweise erfolgte Amtshilfe sowie Unterstützungsmaßnahmen sei nach der derzeitigen Rechtslage nicht vorgesehen, heißt es in dem Antrag weiter. Um ”dem Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee Nachdruck zu verleihen“, erscheine es ”geboten, das Parlament in jedem Fall und unverzüglich zu informieren, wenn Anträge von Behörden sowie Dritten an die Bundeswehr gestellt werden“. Außerdem sei eine ”umfassende Berichtspflicht der Bundesregierung nötig, sobald die Unterstützungsmaßnahmen abgeschlossen sind“.

Zudem soll dem Bundestag nach den Vorstellungen der Linksfraktion ermöglicht werden, im Einzelfall ein Veto gegen entsprechende Maßnahmen einzulegen. Dies könne auch nur einzelne der beantragten Leistungen der Bundeswehr betreffen. In diesem Fall dürfe eine Maßnahme nicht erfolgen. Untersagt werden soll laut Vorlage ferner ”die Durchführung von Amtshilfemaßnahmen sowie Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Streiks“.

Quelle
« Letzte Änderung: 17. März 2011, 21:55:31 von StOPfr »
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