Sicher Air-Force?
Als MKF, darf man doch auch das Tätigkeitsabzeichen eines MKF tragen, oder werfe ich da jetzt was durcheinander?
Ja, wirfst du.
Zunächst einmal gibt es KEIN Tätigkeitsabzeichen für MKF, sondern nur für Kraftfahrpersonal. Das habe ich in meinem alten Verband (Transportbataillon) eigentlich bei NIEMANDEM gesehen. Da es, wenn ich mich nicht täusche, eigentlich hauptsächlich für Fahrlehrer etc. gedacht ist. Kann mich aber auch täuschen in der Beziehung.
Dann gibt es exakte Vorgaben, wer wie welches Tätigkeitsabzeichen tragen darf. Das Abzeichen "Kraftfahrpersonal" z.B. darf man erst ab Uffz tragen. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, kann nur der Disziplinarvorgesetzte feststellen.
Grob lässt sich sagen, dass man mindestens eine ATN Stufe 7 haben muss (MKF ist Stufe 8, MKF CE sogar nur 9) und mindestens 6 Monate dieser Ausbildung entsprechend eingesetzt werden muss (wozu auch die Ausbildung zählt). Uffz muss man nicht unbedingt sein, aber unter Stabsgefreiter dürfen KEINE Tätigkeitsabzeichen verliehen werden.
Beispiel: Die zeitliche Voraussetzung für das Tätigkeitsabzeichen "Versorgungs- und Nachschubpersonal" habe ich mit 6 Monaten Ausbildung und Einsatz als Transporter erfüllt. Die nötige ATN-Stufe habe ich auch (Stufe 3), in der ich entsprechend lange eingesetzt wurde. Da ich jedoch "nur" OGefr. bin, gibt es trotzdem kein Abzeichen.