Transport und Einfuhr von Kriegswaffen sollen erleichtert werdenWirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf - 28.03.2011Berlin: (hib/HLE/STO) Die Vorschriften und Verfahren für die Verbringung von Verteidigungsgütern zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen vereinfacht werden. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Rüstungsgütern (
17/5262). Damit werde das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sichergestellt. Derzeit unterschieden sich die Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten über die Verbringung von Rüstungsgütern zum Teil erheblich, ”was den Verkehr mit diesen Gütern behindern und den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes verzerren kann“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Um dem entgegenzuwirken, sei es erforderlich, die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen.
Dazu will die Bundesregierung unter anderem die Erste Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen ändern. Dort soll es in Paragraf 1 künftig heißen: ”Für die Beförderung von Kriegswaffen durch das Bundesgebiet wird eine Allgemeine Genehmigung erteilt, soweit die Kriegswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgrund einer Verbringungsgenehmigung dieses Mitgliedstaates versandt werden und die Kriegswaffen zum endgültigen Verbleib in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bestimmt sind.“ Außerdem regelt ein neuer Paragraf 1a, dass für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr in das Bundesgebiet eine Allgemeine Genehmigung erteilt wird, ”soweit die Kriegswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union versandt werden und Empfänger der Kriegswaffen die Bundeswehr ist“.
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