@ Timid:
Deine Frage war: Kann ein verspätetes zum Diensterscheinen zu einer Disziplinaren Maßnahme (auch Diszi genannt) führen?
Antwort: JA.
Ist dies (beim ersten Mal ...) wahrscheinlich? Eher nicht !
Zur Sache: Der Soldat erhält Aufträge (Befehle), diese hat er nach besten Wissen und Gewissen umzusetzen. Entgegen z. B. dem Strafrecht kommt es auf ein "Verschulden" NICHT an.
D. h. auch wenn der "Wecker" einen technischen Defekt hatte, und der Soldat verschläft deswegen und erscheint zu spät zum Dienst, handelt es sich um ein Dienstvergehen. Gleiche Situation bei schlechten Wetter mit der "Ausrede": Der einsetzende Schneefall hat zu Verkehrschaos geführt, deshalb bin ich zu spät gekommen ... interessiert alles nicht ...
Zu spätes Erscheinen zum Dienst ist also IMMER ein Dienstvergehen (auch bei einem z. B. unverschuldetem Unfall, das ist aber ein Rechtfertigungsgrund ... daher dann kein "Diszi" ...).
Stellt sich nun also die Frage, wie auf das Dienstvergehen zu reagieren ist?
Handelt es sich um einen ansonsten untadeligen Soldaten, wird man es bei einer erzieherischen Maßnahme (Du Du Du ...) belassen.
Kommt dies Verhalten allerdings wiederholt vor oder ist der Soldat ansonsten schon "unangenehm" aufgefallen, kann eine Disziplinare Maßnahme angemessen sein, um den Soldaten zu erziehen.
Welche Disziplinare Maßnahme geeignet und angemessen ist, hängt von der Einschätzung des Disziplinarvorgesetzten (da gibt es einen weiten Spielraum) ab.
Horrido
F K