Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 21:04:04
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verpflichtungsprämie!  (Gelesen 57280 mal)

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.517
Antw:Verpflichtungsprämie!
« Antwort #90 am: 22. Februar 2017, 11:01:53 »

Kleiner Tip: Geben Sie bitte  mal die Suchbegriffe "Verpflichtungsprämie" oder "Personalbindungszuschlag" in die Forensuche ein und wählen Sie unter den Ergebnissen welche aus 2016 oder 2017 aus. Dieser Thread aus 2011 ist längst überholt und "älter als Steinkohle".
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020
Antw:Verpflichtungsprämie!
« Antwort #91 am: 22. Februar 2017, 11:38:04 »

Ab 01.03.2017 gibt es sowieso eine neue Festlegung der Werdegänge und ggf. Regionalisierungen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Mudi

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 59
Antw:Verpflichtungsprämie!
« Antwort #92 am: 22. Februar 2017, 14:09:15 »

Ralf eine Frage, ich habe schon mehrmals gehort, dass im März 2017 eine neue Festlegung erteilt wird was Prämien angeht.
Kleines Beispiel: Kamerad A wird im 04.2017 eine Stelle (Nicht Prämienberechtigt bis Dato) besetzen bzw als Soldat anfangen. Nun wird aber im März die neue Festlegung gemacht und seine Stelle wird laut dieser DOCH Prämienberechtigt zwecks Mangel etc.
Nun könnte er doch auf eine Prämie bei Antritt rechnen.

Kann das passieren oder wird das eher für das nächste Jahr der Fall sein?
Gespeichert
Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.517
Antw:Verpflichtungsprämie!
« Antwort #93 am: 22. Februar 2017, 14:49:42 »

Könnte ... würde ... wäre.

Ich könnte mir jetzt auch einen Kaffee in meiner Tasse aufbrühen, würde den austrinken und dann das Ergebnis im Kaffeesatz ablesen. Dann wäre ich genauso schlau wie vorher. Warten Sie einfach ab, was beschlossen wird und wie letztendlich die Ausführungs- und Übergangsbestimmungen aussehen
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020
Antw:Verpflichtungsprämie!
« Antwort #94 am: 22. Februar 2017, 17:31:10 »

Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Mudi

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 59
Antw:Verpflichtungsprämie!
« Antwort #95 am: 23. Februar 2017, 00:39:01 »

Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.

Danke für die Informative Antwort. Mehr wollte ich nicht wissen .

Könnte... Würde... Hätte...  War eher nicht das was ich hören wollte ;)
Gespeichert
Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de