Also man muss hier folgende Dinge auseinanderhalten.
Es gibt das Fahrverbot welches aufgrund einer Ordnungswiderigkeit verhängt wird und das Fahrverbot welches aufgrund einer Verkehrsstraftat verhängt wird.
Solange der Anwärter im Besitz der zivilen Fahrerlaubnis ist und es KEIN Ausbildungsverbot seitens der ZMK gibt kann er ausgebildet werden.
Falls ein Fahrverbot aufgrund einer OWI verhängt werden sollte ist es unter Umständen möglich, je nach schwere des Verstoßes, Anzahl der Punkte im Verkehrszentralregister und der "Laune des Sachbearbeiters" im SVA, sich den Zeitraum des Fahrverbotes auszusuchen oder es ggf. in eine erhöte Geldbuße umzuwandeln (funktioniert meistens nur beim Ersttäter und beim Nachweis das man aus beruflichen Gründen auf die Fahrelaubnis angewiesen ist). Bei einem Fahrverbot aufgrund einer Verkehrsstraftat ist diese meines Wissens nach nicht möglich.
Dienstlich sollte der TE auf jeden Falle seinen Chef/Spieß informieren, zum einen weil er sowieso eine Informationspflicht über diese Dinge hat und zum andern weil ein Fahrverbot in der Regel auch Auswirkungen auf die dienstliche Fahrerlaubnis hat.
Der Verfahrensablauf den ich kenne läuft üblicherweise folgendermaßen ab:
Fahrverbot aufgrund OWI---Disziplinarvorgesetzte zieht die DstFührerschein ein, bewahrt diesen nach Absprache mit der ZMK auf und händigt diesen dem Kraftfahrer nach dem Ablauf der Frist wieder aus. Solange ruht die dstl. Fahrerlaubnis.
ACHTUNG grundsätzlich kann der Diziplinarvorgesetzte die dstl. Fahrerlaubniss jederzeit einziehen, bei Wiederholungstätern haben die Diziplinarvorgesetzten die ich kenne auch regelmäßig davon gebrauch gemacht. Daher ist die schnellstmögliche Umschreibung der dstl. in die zivile Fahrerlaubnis jedem nur zu raten.
Fahrverbot aufgrund einer Verkehrsstrafttat --- Disziplinarvorgesetzter zieht den DstFührerschein ein, übersendet diesen an die ZMK, ZMK entscheidet ob nach ablauf der Frist eine Wiedererteilung erfolgt oder eine Neuerteilung---d.h. unter Umständen Wiederholung der KFGA oder der komplette Entzug Entzug der Fahrerlaubnis
Mir sind Fälle bekannt wo das Fahrverbot als Ersttäter im Rahmen einer OWI im Auslandseinsatz "abgesesen" worden ist und der Soldat nach Absprache mit der ZMK weiter im Besitz des DstFührerscheines war weil dieser für den Einsatz unabdingbar war.
@klaus
Zum Thema Ablösung von der KFGA weiß ich aus dem täglichen Dienstbetrieb das es dort sehr grosse Unterschiede gibt, du liegst selbstverständlich richtig mit deiner Aussage das ohne Auskunft keine Ausbildung erfolgen soll, sicherlich ist das Vorschriftenkonform.
Allerdings gibt es immer Ausnahmen so zb. bei Nachrückern oder man hat gute Kontakte zum KAZ, dann reicht unter Umständen auch die Aussage des Soldaten und der Hinweis das das Auskunftersuchen abgesandt worden ist, man kann die entsprechende Abteilung in der ZMK übrigens auch anrufen, dann geht es etwas schneller.
Leider nehmen sich die bezahlten Beifahrer auch gerne zu wichtig, von uns sollte ein Soldat abgelöst werden weil er keinen Nachweis in erster Hilfe hatte. Dumm nur das es sich um einen SanSold mit San I handelte und das Lehrgangszeugnis bei den Papieren war. Naja Fahrlehrer kann halt jeder werden der körperlich dazu geeignet ist.
Aber unabdingbar ist die Information durch den TE in diesem Falle.