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Fahrverbot auf BCE-Lehrgang

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11Bundi11:
Guten Tag Leute...
Folgender Sachverhalt:
Vor gut einem halben Jahr auf der Autobahn mit 42km/h zuviel geblitzt worden. Folgen sind Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot. Das Ganze läuft im Moment über ein Gericht und wird noch mindestens 4-5Monate dauern. Bis ich endgültig weiß, ob der Lappen abzugeben ist oder nicht (da von der Stadt Fristen nicht eingehalten worden sind und ich nicht eindeutig zu erkennen bin)!
Gehe in den nächsten Wochen auf BCE.
Werd ich durch die ZMK überhaupt für den Lehrgang zugelassen? Die Anfrage wird wahrscheinlich erst auf dem Lehrgang eintreffen, da nicht rechtzeitig angefordert!
Danke im vorraus!

ulli76:
Sprich rechtzeitig mit deinem Chef- vermutlich wird man dich nicht auf den Lehrgang lassen, bis das nicht geklärt ist.

KlausP:

--- Zitat ---... Werd ich durch die ZMK überhaupt für den Lehrgang zugelassen? Die Anfrage wird wahrscheinlich erst auf dem Lehrgang eintreffen, da nicht rechtzeitig angefordert! ...
--- Ende Zitat ---

Schon aus diesem Grund kann es sein, dass Sie umgehend vom Lehrgang abgelöst werden, weil die ZMK-Auskunft bei Lehrgangsbeginn vorliegen muss. Die meisten Kraftfahrausbildungszentren sehen das sehr eng und dann wid derjenige, der Sie zu dem Lehrgang in Marsch gesetzt hat, zu Kasse gebeten. Wenn dann noch ein Fahrverbot dazukommt, ist der Ofen aus, da Sie ja dann auch keinen Zivilführerschein haben.

11Bundi11:
Im Antrag auf die Fahrerlaubnis gibt es ein gesondertes Feld, wann die Auskunftsanfrage abgesendet worden ist. Sollte also nicht das Problem sein!
Und meinen Führerschein habe ich nicht abgegeben! Dienstführerschein besitze ich nicht!

KlausP:
Was da drauf steht, weiss ich, habe ich für meine Chefs oft genug ausgefüllt als Spieß. Spätestens, wenn der aufnehmende Fahrlehrer Sie fragt, ob gegen Sie ein Verfahren aus einem Verkehrsdelikt anhängig ist, ist der Ofen aus und Sie fahren wieder in Ihre Stammeinheit zurück.

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