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Autor Thema: hib-Meldungen 278 und 279/2011 vom 4. Juli 2011  (Gelesen 1437 mal)

StOPfr

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hib-Meldungen 278 und 279/2011 vom 4. Juli 2011
« am: 04. Juli 2011, 20:40:31 »

Themen heute:

   • Ressortübergreifende Friedens- und Sicherheitsstrategie entwickeln

   • Gesundheitsschäden durch Radargeräte


Grüne: Ressortübergreifende Friedens- und Sicherheitsstrategie entwickeln
Auswärtiges/Antrag - 04.07.2011

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen eine ”gesamtgesellschaftliche Debatte über Ziele und Strategien deutscher Friedens- und Sicherheitspolitik“ anstoßen. Daraus sei eine ”neue, umfassende und ressortübergreifende Konzeption“ zu entwickeln, so die Fraktion in einem Antrag (17/6351). Die Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung sei ohne strategische Orientierung. Es fehle eine ressortübergreifende und im Dialog mit Parlament und Öffentlichkeit erarbeitete Friedens- und Sicherheitsstrategie. International – insbesondere im Rahmen von Europäischer Union, Nato oder Vereinte Nationen – gingen von Deutschland ”keine nennenswerten friedens- und sicherheitspolitischen Impulse“ mehr aus. ”Unter der schwarz-gelben Regierung hat Deutschland an Bedeutung und Einfluss verloren“, so das Fazit der Grünen. Die Fraktion fordert, bis September nächsten Jahres die ressortübergreifende Friedens- und Sicherheitsstrategie dem Bundestag vorzulegen.

Quelle


Im Bundestag notiert: Gesundheitsschäden durch Radargeräte
Verteidigung/Antwort - 04.07.2011

Berlin: (hib/AHA) Inwiefern Soldaten Gesundheitsschäden durch Radargeräte erlitten haben, untersuchen der Bundestag und das Verteidigungsministerium seit Ende 2000. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5731) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5615). Anfang 2001 sei deshalb ein ”unabhängiger Arbeitsstab“ eingesetzt worden. Dieser stellte der Regierung zufolge fest, dass ”in Einzelfällen Bundeswehrangehörige in den 1960er und 1970er Jahren durch Röntgenstörstrahlungen von Radargeräten gesundheitliche Schäden erlitten haben“ ohne dass der Bundeswehr jedoch Vorsatz, Zurückhalten von Informationen oder gezieltes Unterlassen von Schutzmaßnahmen vorzuwerfen wäre.

Quelle
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