Hallo,
ich möchte auch noch ein paar Punkte herrausstellen:
...seit ein paar Tagen ist sie an ihrem angedachten Arbeitsplatz, da gefällt es ihr aber ganz und gar nicht...
Gefällt es Ihr denn wirklich an dem neuen Arbeitsplatz nicht oder ist es vielleicht doch eher die gesamte BW an sich? Wenn ersteres, würde ich mir an Ihrer Stelle überlegen, ob "ein paar Tage" wirklich bereits für eine Einschätzung ausreichen, wenn es letzteres ist würde ich eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz aus einem anderen Grund für eine schlechte Idee halten. Es gab doch wohl einen (oder mehrere) Grund für den Arbeitsplatzwechsel hin zur BW, dieser Grund ist ja jetzt nicht plötzlich weg und daher würde ich davon ausgehen, daß Ihre Freundin über kurze Zeit wieder unglücklich ist.
Wenn Ihre Freundin den nun wirklich definitiv nach Ihren Erfahrungen weiß, daß die BW einfach nichts für Sie ist, dann gut, aber derzeit hört sich das ganze nach kurzfristigen Gefühlsentscheidungen an und damit wird man im allgemeinen nicht glücklich.
Was Ihre rechtliche Lage angeht habe ich leider keine Ahnung, ich kenne diese Reglung mit dem Arbeitsplatzschutz nur für Wehrpflichtige, aber ich denke immer noch, das Recht hier nicht das primäre Problem ist.