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Fragen zur Wehrübung/Beorderung (u.a. zum Dienstgrad)

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Reservist73:
Hallo,

ich bitte hier um Unterstützung. Bedauerlicherweise habe ich bei den angefragten Ämtern (KWEA usw.) keine passende Antwort erhalten.

Folgender Sachverhalt:
als gelernter Bauzeichner/Ingenieurbau wurde ich als Technischer Zeichner verwendet (berufsnahe Verwendung)
als ehemaliger W12er ( Eintritt 1994 ) leistete ich noch 150 WÜ-Tage ab, davon 110 im Dienstgrad HG.
Insgesamt 6 WÜs, letzte WÜ 1998.

Nun nach 13 Jahren erneute MOB-Beorderung auf STAN Stelle eines OSG

habe ich nun folgende Fragen:

-wer entscheidet über die Beförderung ?

-kann der Stabsgefreite übersprungen werden ?
-wenn nein, ist evtl. folgendes möglich ?   laut ZDV 20/7 gilt:

227. Für die Beförderung zu einem Mannschaftsdienstgrad der Reserve gilt:

Beförderung zum             WÜ-sdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage) Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr (Monate)

Stabsgefreiten d.R.                                 12                                                          36

Oberstabsgefreiten d.R.                           12                                                          48


Daher kann ich doch bei einer 14-tägigen Wehrübung als (MOB) auf STAN eines OSG am Anfang der WÜ zum Stabsgefreiten befördert werden und nach 12 Tagen zum Oberstabsgefreiten ?

Den die Zeiten bzgl. Eintritt zur Bundeswehr, und WÜ-Zeiten hätte ich dann doch erfüllt,oder ?

Weiterhin leistete ich als HG Wehrübungen auf eines Dienstposten eines S1 Uffz von über 120 WÜ-Tage ab.

Über jeden Tip, Idee bzw. noch besser Lösung dankbar.....

Reservist73


Über eine aussagekräftige Antwort dankbar... ein Reservist....


Danke


wolverine:
Es ist nur eine Beförderung im Jahr zulässig; somit funktioniert Ihr angedachter Weg nicht. Und überspringen geht auch nicht. Bleibt nur zweimal 12 Tage WÜ in zwei Jahren.
Warum ist es Ihnen denn so wichtig, dass es jetzt so schnell geht? In Ihrem Alter sind Sie als HptGefr, StGfer und OStGefr ein Exot.

HCRenegade:
Was hast du eigentlich verbrochen, dass du nicht schon während deinen letzten WÜs SG geworden bist?

An deiner Stelle würde ich unbedingt versuchen, so schnell wie möglich RUA/RFA zu werden, sonst ist mit 45 Schluss mit üben (für Mannschaftler).

KlausP:

--- Zitat von: HCRenegade am 09. Juli 2011, 10:48:29 ---Was hast du eigentlich verbrochen, dass du nicht schon während deinen letzten WÜs SG geworden bist?

An deiner Stelle würde ich unbedingt versuchen, so schnell wie möglich RUA/RFA zu werden, sonst ist mit 45 Schluss mit üben (für Mannschaftler).

--- Ende Zitat ---

Wo steht das denn?

ARMY STRONG:
Der verwechselt das mit der Wehrüberwachung.

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