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Autor Thema: 2 Fragen zum militärischen Gruß  (Gelesen 20449 mal)

Der Reservist

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2 Fragen zum militärischen Gruß
« am: 10. August 2011, 11:02:54 »

Werte Kameraden,

ich habe 2 Fragen zum militärischen Gruß. Meine ZDV 10/8 ist leider veraltet, deswegen frage ich hier.

1.  Gegen der Fall, der Vg nach VVO(zb §1 oder §5) ist in der gleichen oder niederen Dg Gruppe. Wenn man diesem Meldung macht, erfolgt die Meldung im Stillgestanden mit Händen an die Hüfte oder erweist man trotzdem den militärischen Gruß ?

2. Unter welchen Umständen erweist man einem Vg mit höherer Dg Gruppe nicht den militärischen Gruß ? Angenommen man trägt die Unifrom und bewegt sich nicht im Grußßenrahmen, ist also grundsätzlich "rechtlich" in der Pflicht dazu. Meines Wissens nach entfällt der Gruß, wenn man
 - eine Waffe trägt

entfällt der Gruß nicht, wenn man
- nur in der linken Hand bsp. einen Ordner trägt.



Vervollständigt bitte mein Wissen

MkG
Der Reservist
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F_K

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Re:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #1 am: 10. August 2011, 11:11:47 »

zu 1.) Gruß, Meldung, Gruß.

zu 2.) Wenn man die rechte Hand nicht frei hat, ist die "Last" (egal ob Waffe oder Aktenordner) so rechtzeitig in die linke Hand zu nehmen, dass man grüßen kann. Sind beide Hände gebunden, entfällt das Führen der Hand an den Kopf, der Gruß als solcher nicht (... ein "Guten Morgen, Herr Dienstgrad" ist wohl immer drin ..)
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ulli76

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Re:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #2 am: 10. August 2011, 11:14:57 »

Bei der Meldung kommt es auf den eigenen Dienstgrad an, nicht auf das Dienstgradgefälle (gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Vorgesetzte dienstgradhöher ist): Ab Feldwebel aufwärts, wird während der gesamten Meldung gegrüßt. Alle anderen grüßen zuerst, nehmen dann die Hand wieder runter und melden dann. (Gibt noch die Möglichkeit, dass zusätzlich nochmal zum Ende der Meldung gegrüßt wird, da weiss ich aber nicht, in wie weit das vorschriftenkonform ist- ich habe es so kennengelernt und auch so ausgebildet wie beschrieben)

Beim Tragen von Langwaffen entfällt in der Regel der militärische Gruß- aber dies aus eher praktischen Gründen- geschultert werden die ja rechts getragen und bei anderen Trageweisen hat man meistens die Hände voll- also kein Gruß. Bei Pistolen im Holster gibt es meines Wissens nach keine Einschränkung- die Wache grüßt ja auch-trotz Waffe (wobei- die grüßen bei uns auch mit Langwaffe- vielleicht ne Sonderregelung).
Man grüßt auch nicht militärisch wenn man größere Gegenstände trägt- das betrifft vor allem Gegenstände, die man mit beiden Händen tragen muss- also einen Ornder kann man z.B. rechtzeitig in die andere Hand nehmen.

Beim Sport, in Sanitäranlagen und im SanBereich wird auch nicht gegrüßt.

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miguhamburg1

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Re:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #3 am: 10. August 2011, 11:54:31 »

@ Der Reservist: Ganz Allgemein: Die Regel ist doch wohl, dass die Vorgesetzten mindestens den selben oder höheren Dienstgrad haben. Dass sie einen niedrigeren Dienstgrad haben (i.d.R. § 5 VVO) beschränkt sich auf Ausbilder auf manchen Lehrgängen, z.B. bei den Fallschrimspringerlehrgängen an der LL/LTS, an der Uffz/StUffz Vorgesetzte auch gegenüber ihren StOffz-Lehrgangsteilnehmern sind.

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen "Gruß" und "Meldung":

Bei der Meldung nehmen Sie in 5 Schritt Abstand Grundstellung gegenüber dem Vorgesetzten ein, dem Sie melden. Merke: Meldungen erfolgen immer im Stehen!

Beim Gruß kommt es auf die Situation sowie Ihre Dienstgradgruppe an. Hierzu hat Ulli Ihnen geschrieben. Ganz korrekt muss es dabei tatsächlich heißen: Vom Schützen/Matrosen bis hin zum Stabsunteroffizier/Obermaat lautet die Formel "Gruß - Meldung - Gruß". Ab Feldwebel/Bootsmann aufwärts verbleibt die Grußhand bei der Meldung an der Kopfbedeckung/am Kopf.

Die Hände sind weder beim Gruß, noch bei der Meldung an der Hüfte, sondern lang gestreckt, Finger nebeneinander seitlich am Oberschenkel, gerade unterhalb des Gesäßes.

Wann ist zu grüßen?

1) Dem Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesverteidigungsminister und Generalen/Admiralen ist immer zu grüßen

2) Die unmittelbaren Vorgesetzten sind immer zu grüßen, alle anderen Vorgesetzten (unabhängig vom Dienstgrad) nur bei der ersten Begegnung am Tag.

3) Es gibt einige Ausnahmesituationen, in denen nicht militärisch gegrüßt wird. Dazu zählen der Aufenthalt in Speisesälen, Gemeinschafts-, Dusch- und Waschräumen oder in Sanitätsbereichen. Ebenso gibt es Sonderregelungen für Wachsoldaten (nur Posten grüßen), sowie für Soldaten in Formation, beim Führen von Kraftfahrzeugen oder beim Sport.
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Andi

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Re:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #4 am: 10. August 2011, 18:42:12 »

2) Die unmittelbaren Vorgesetzten sind immer zu grüßen, alle anderen Vorgesetzten (unabhängig vom Dienstgrad) nur bei der ersten Begegnung am Tag.

Die unmittelbaren Vorgesetzten sind auch nur bei der ersten Begegnung am Tag zu grüßen, wenn nicht 1) zutrifft. Allerdings besteht gegenüber Vorgesetzten nach §1 VorgVO auch Grußpflicht außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen.

Ansonsten besteht Grußpflicht nur innerhalb umschlossener militärischer Anlagen (immer) und außerhalb nur wenn man im Dienst ist (wenn man nicht einen Vorgesetzten nach §1 vor sich hat).

In Zivil wird durch das Einnehmen der Grundstellung und Blickwendung gegrüßt - genauso, wenn mit beiden Händen etwas getragen wird.

Gruß Andi
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Mega2213

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Antw:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #5 am: 18. September 2011, 13:15:00 »

Grundsätzlich heißt es doch Gruß - Meldung - Meldung Gruß oder bin ich jetzt falsch?
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Horrido...

miguhamburg1

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Antw:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #6 am: 18. September 2011, 14:09:17 »

Der Grundsatz ist getrennt nach Dienstgraden wie zuvor beschrieben:

Vom niedrigsten DG bis einschl. StUffz/OMt in der Abfolge Gruß - Meldung - Gruß. Bei allen höheren DG: Gruß (bis zum Ende der Meldung) - Meldung.
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Tobi1992

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Antw:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #7 am: 19. April 2021, 12:30:52 »

Moin, also bei einer Meldung bleibt der arm ab PuO ja oben, abwandern zählt das denn als BA oder Fa ist man ja auch teil der Feldwebellaufbahn und gibt es da unterscheide ob mit bestandenen Lehrgang oder nicht?
Danke für die Antworten.
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F_K

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Antw:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #8 am: 19. April 2021, 12:38:41 »

Ein FA / BA ist ein Anwärter, und eben KEIN Feldwebel (denn dann entfällt der Dienstgradzusatz).
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KlausP

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Antw:2 Fragen zum militärischen Gruß
« Antwort #9 am: 19. April 2021, 12:39:47 »

Zitat
... als BA oder Fa ist man ja auch teil der Feldwebellaufbahn ...

Aber eben weder Bootsmann noch Feldwebel. Eine Stabsunteroffizier oder ein Obermaat sind nun mal auch mit dem Dienstgradzusatz keine UmP.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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