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Autor Thema: ungedient zur Reserve  (Gelesen 27596 mal)

The_Staffsergeant

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #45 am: 02. November 2011, 13:19:31 »

Schließlich nochmal: Keiner dieser Seiteneinsteiger wird als Vorgesetzter im Truppendienst eingesetzt werden und auf einmal einen Zug oder gar Kompanie führen sollen.

Da geb ich ihnen vollkommen recht.
Ich selbst bin als Reservist auf einem DP eingeplant den ich im aktiven nie ausgeführt habe. Ausschlaggebend war einfach as ich im Zivilen einen Beruf ausübe der bei der Bundeswehr gerade mit Masse gebracht wurde. Und ich bin auch nicht unglücklich das ich dies als Mob-beorderungsposten bekommen habe.
Davon erstmal Trennung.
Auf meiner letzten Wehrübung im Sommer über 6 Wochen war auch in der Abteilung mein mir vorgesetzter S6-Offizier ein Wehrübender und das sogar als ungedienter Reservist. Er hat außer Wehrübungen, militärisch  nichts anderes vorher getan und wurde auch  nur aufgrund seiner Zivilberuflichen Qualifikation als S6-Offz eingeplant. Und ich der nun über 8 Jahre meine militärische Laufbahn absolviert habe, hatte Anfangs auch meine Bedenken gehabt. Aber Seine Art und auch seien Kompetenz was diesen DP anbetraf da hab ich schon aktive Offiziere oder Unteroffiziere erlebt die ihm bei weiten nicht das Wasser hätten reichen können. Udn was das militärische auf seinem DP betraf, da hat er sich von  vornherein auf uns Unteroffiziere verlassen.
Und auch die Frage warum er als Quereinsteiger zur Reserve kam war ganz einfach erklärt. Er ist damals Ausgemustert worden weil sein eines bein zu Kurz ist und dadurch auch eine schiefstellung der  Wirbelsäule vorliegt. Was aber keines Falls den Dienst in der S6-Abteilung einschränkt.

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Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

jobacka

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #46 am: 02. November 2011, 14:51:03 »

@miguhamburg1:
Danke für die schnelle Reaktion!
Natürlich bin ich ganz ihrer Meinung, dass dieses Problem zahlenmäßig keine Rolle spielt. Mein Interesse geht ja mehr in die Richtung, ob es überhaupt möglich ist, als völlig Ungedienter Reservist zu werden und mit diesem Status diejenigen militärischen Kenntnisse nachzuholen, die zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich sind.
Wenn ich es richtig verstanden habe, so geht das nur, wenn ich einen Beruf ausübe, für den die Bundeswehr einen konkreten Bedarf hat. Oder um es etwas scherzhaft zu formulieren, die reine Bereitschaft eines Ungedienten gelegentlich Soldatenluft zu schnuppern reicht nicht aus, um Reservist zu werden.
@The_Staffsergeant:
Verstehe ich Sie richtig, dass sie aber sehr wohl IHren Grundwehrdienst abgeleistet haben und dann 8 Jahre verspflichtet waren?
Und Ihre Vorgesetzter Offizier hatte gar keine Grundausbildung, keinen Wehrdienst oder NVA davor, sondern hat sich nur als Reservist gemeldet mit einem Beruf, der gefragt ist?
DArf ich fragen, welche Berufe das sind?
Darf ich weiterhin fragen was "S6" bedeutet?
Was für einen zeitlichen Ramen nimmt denn der REservedienst bei IHnen ein?
Und in wie weit wird da auf ihren zivielen Beruf Rücksicht genommen?
Vielen Dank für IHre Antworten.!
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The_Staffsergeant

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #47 am: 02. November 2011, 15:19:47 »

Hallo Jobacka

Jawohl ich ging von vornherein als SaZ zur Bundeswehr und habe von der Pike auf die Laufbahn der Truppenunteroffiziere gelernt. Also Panzerschütze (UA) dann Unteroffizier und dann den Feldwebel. Während meinen 8 Jahren immer im Truppendienst gewesen. Erst nach der aktiven Zeit wurde ich als Truppenfernmelder eingeplant weil das meine Zweitverwendung war. Mittlerweile arbeite ich in der IT und da lag es nahe das man mich, aber auch auf Nachfrage in meiner ersten Einheit, wo ich Mob-beordert war, als S6-Fw eingeplant hat. Im Augenblick warte ich selber nur noch auf die Lehrgänge IT-SysFw und S6-Fw, kann aber Aufgrund meiner Zivilen Tätigkeit dort jetzt schon eingesetzt werden.

Die S6 Abteilung kümmert sich, im Groben genannt, um alles was Fernmeldetechnisch und IT-technisch im Bataillon aufläuft.

Udn was meinen S6-Offz d. R. anbetrifft, weiss ich auch nur, das er über den reservistenverband und eine Eignungsübung in die Bundeswehr gekommen ist, und mittlerweile seine achte oder neunte Wehrübung hatte. Im Zivilen ist er wie ich Informatiker. Nur er mit Dpl. und ich mit dem B. Sc. ;)

Und mein zeitlicher Rahmen für Wehrübungen liegt im Jahr bei drei bis sechs Wochen  im Jahr, wo ich zusammenhängend im Wehrübung bin.


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jobacka

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #48 am: 02. November 2011, 16:03:45 »

Und mein zeitlicher Rahmen für Wehrübungen liegt im Jahr bei drei bis sechs Wochen  im Jahr, wo ich zusammenhängend im Wehrübung bin.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr Arbeitgeber Sie dafür freistellt ?
Oder opfern Sie da auch einen Teil IHres Ulrlaubs?
Ist das ein üblicher Zeitaufwand als Reservist oder hängt das auch von Ihrer Begeisterung für den Job ab?
Oder anders gesagt, müssen Sie eine bestimmte jährliche Mindestdienstzeit absolvieren, zu der sie herangezogen werden, auch wenn es ihnen nicht so gut passt. Oder hängt der Umfang ihrer WÜ vorrangig von ihrem eigenen Engagement ab oder scherzhaft gesagt - melden Sie sich einfach, wenn sie mal wieder Soldat sein wollen ;-)
Viele Grüße!
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miguhamburg1

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #49 am: 02. November 2011, 16:19:06 »

Lieber Jobacka,

niemand wird gegen seinen oder den Willen seines Arbeitgebers überhaupt gezwungen, Wehrübungen abzuleisten, sich beordern zu lassen etc. Damit bestimmt also jeder beorderte Reservist, wie häufiig und dann wie lang am Stück er/sie üben kann. Dies erfolgt also immer in bsprache mit dem Truppenteil, bei dem es ja auch passen muss, sowohl zeitlich, als auch betreuungsmäßig, als schließlich auch organisatorisch.
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jobacka

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #50 am: 02. November 2011, 17:41:49 »

Verstehe ich das richtig, der Reservist kann ganz alleine über sein Engagement entscheiden? Und seine Stammeinheit sagt dann nur ob das passt oder nicht? :-\
Sicher gibt es doch Mindesteinsatzzeiten unterhalb deren, sich die Einberufung nicht für die Einheit lohnt - oder ist das ein Denkfehler? :-\
Könnte der Reservist im Extremfall also mit einer Woche und ein paar Wochenenddiensten seinen Status behalten?
Gibt es hier im Forum eine Liste mit den besonders  benötigten Berufen?
Danke für ihre Antworten.
PS. ich bin ganz platt, wie schnell und fundiert Sie hier im Forum antworten, das ist wirklich sehr angenehm hier bei IHnen. :) :) :)
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KlausP

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #51 am: 02. November 2011, 18:02:16 »

Zitat
Verstehe ich das richtig, der Reservist kann ganz alleine über sein Engagement entscheiden? Und seine Stammeinheit sagt dann nur ob das passt oder nicht?

Das interpretieren Sie falsch.

Zitat
Sicher gibt es doch Mindesteinsatzzeiten unterhalb deren, sich die Einberufung nicht für die Einheit lohnt - oder ist das ein Denkfehler?

"Ganz alleine" entscheidet der Reservist nichts. Die Einberufung zu WÜb erfolgt in enger Absprache zwischen BeordTrTl und Reservist., damit ist den Inteessen beider Seiten Genüge getan. Keine Truppe wid einen Reservisten einberufen, wenn sie ihn nun gar nicht gebrauchen kann, aus welchen Gründen auch immer. Anders rum wird kein Reservist gegen seinen Willen einberufen - schon seit Jahren nicht mehr.

Zitat
Könnte der Reservist im Extremfall also mit einer Woche und ein paar Wochenenddiensten seinen Status behalten?

Wochenenddienste? Was soll das sein? Welchen "Status" soll er denn behalten? Reservist ist er Kraft Gesetzes. Das Wehrpflichtgesetz gilt nach wie vor.

Zitat
Gibt es hier im Forum eine Liste mit den besonders  benötigten Berufen?

Nein. Jedenfalls habe ich noch keine gefunden.
« Letzte Änderung: 02. November 2011, 18:32:34 von KlausP »
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The_Staffsergeant

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #52 am: 02. November 2011, 20:58:53 »

Ich gehe mal davon aus, dass ihr Arbeitgeber Sie dafür freistellt ?
Oder opfern Sie da auch einen Teil IHres Ulrlaubs?
Ist das ein üblicher Zeitaufwand als Reservist oder hängt das auch von Ihrer Begeisterung für den Job ab?
Oder anders gesagt, müssen Sie eine bestimmte jährliche Mindestdienstzeit absolvieren, zu der sie herangezogen werden, auch wenn es ihnen nicht so gut passt. Oder hängt der Umfang ihrer WÜ vorrangig von ihrem eigenen Engagement ab oder scherzhaft gesagt - melden Sie sich einfach, wenn sie mal wieder Soldat sein wollen ;-)
Viele Grüße!

Zum einen Selbständig, zum anderen Nein Urlaub würde ich dafür nicht Opfern.
Zumindest muss es keiner der Angestellten bei mir ;) Ist auch vom Dienstgeber nicht vorgesehen und nicht erwünscht das Erholungsurlaub dafür genommen wird.
Und meine Länge oder den Zeitpunkt der WÜ spreche ich vorher mit meinem Mob-Truppenteil ab, wann es am idealsten wäre.
Idealer Weise natürlich wenn mein aktiver Spiegelposten in Urlaub geht oder auf Lehrgang.
« Letzte Änderung: 02. November 2011, 21:02:11 von The_Staffsergeant »
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F_K

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #53 am: 03. November 2011, 08:42:02 »

@ jobacka:

... ich glaube, Sie haben das Prinzip nicht verstanden.

Die Bundeswehr "belustigt" keine Reservisten nach deren Zeit- und Lustvorgabe.

Die Bundeswehr zieht dann Reservisten zur Wehrübungen / DVags ein, wenn sie sich einen NUTZEN davon verspricht.

Merke also: Der Reservist muss der Bundeswehr (zumindest perspektivisch) einen Nutzen bringen, dann kann man in gegenseitiger Absprache Termine vereinbaren.

Bei "Ungedienten" muss der Nutzen ungleich höher sein - Im Bereich der Offze werden pro Jahr vielleicht zwei, drei Handvoll solcher Kameraden verplant (sind also die Ausnahme).

... wenn Sie also über keinen Beruf verfügen, der absolute Mangelware bei der Bw ist - und nicht in der Lage sind, den Eindruck zumindest zu erwecken, Sie würden mal mindestens zwei Wochen im Jahr üben wollen - vergessen Sie es.
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Schamane

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #54 am: 03. November 2011, 12:01:21 »

Sehr geehrter F_K der Nutzen muss schon beid- beziehungsweise dreiseitig sein, sonst wird die Bundeswehr in der Zukunft massive Probleme haben. Denn verpflichtend kann die Bundeswehr schon einmal bei Reservisten garnichts erreichen, weil auch wenn das Wehrpflichtgesetz nicht gekänzelt wurde die Einberufungen doch nach dem Soldatengesetz erfolgen.
Wenn ich ihnen auch inhaltlich Recht gebe so stört mich doch ihre einseitig bundeswehrzentrierte Sicht. Der Nutzen muss selbstverständlich bei der Bundeswehr momentan oder perspektivisch vorhanden sein. Dies bestreite ich nicht!
Umgekehrt muss aber auch für den Reservisten und seinen zivilen Arbeitgeber unmittelbar oder perspektivisch ein Nutzen vorhanden sein und dies kann kaum über das Gehalt laufen, weil davon der zivile Arbeitgeber nichts hat, sondern fast ausschließlich über auch zivil verwendbare Qualifizierungsmaßnahmen, doch die stecken beim Bund im offiziellen Bereich in den Kinderschuhen.
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The_Staffsergeant

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #55 am: 03. November 2011, 12:43:02 »

fast ausschließlich über auch zivil verwendbare Qualifizierungsmaßnahmen,

Also ich soll laut der SDBw für meine Stelle als S6-Fw noch mal auf eine ZAW Maßnahme (Operative-Professional) doch ergibt sich für mich nicht der Sinn.
Ich selbst habe nach der Bundeswehr den Bachelor of Science in der Angewandten Informatik erworben, doch kam da ganz klar die Ansage, erforderlich ist der Professional und nicht der B. Sc.
Beide Berufsbilder sind eigentlich für die mittlerer Führungsebene gedacht. Und da ich mich jetzt im Masterstudiengang befinde seh ich persönlcih den Sinn noch viel weniger darin, einen aktiven Soldaten diesen Lehrgangsplatz wegnehmen zu müssen.
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KlausP

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« Antwort #56 am: 03. November 2011, 12:51:14 »

Zum Verständnis: Du sollst als Reservist auf eine ZAW-Maßnahme?  :o
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The_Staffsergeant

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #57 am: 03. November 2011, 13:04:38 »

Ja da hab ich auch schon darüber diskutiert und weder mein Mob-Fw, mein S6 noch ich verstehen die Begründung, das diese für den DP nötig ist. Diese soll mit einer Ausnahmegenehmigung für Reservisten erfolgen. Insgesamt 180 Tage. und die werd ich definitiv nicht ableisten.
Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch die beiden Lehrgänge IT-SysFw und S6-Fw sind laut Lehrgangskatalog eigentlich nicht für Reservisten gedacht.

Ergänzung: Aussage war, für diesen DP wird eine Meisterausbildung benötigt, und diese ist nunmal im IT-Bereich mitunter der Operative-Professional
« Letzte Änderung: 03. November 2011, 13:09:00 von The_Staffsergeant »
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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #58 am: 03. November 2011, 13:17:15 »

Ich fall vom Glauben ab. Die haben echt den Schuss nicht gehört, glaube ich. Ich wusste bisher nicht mal, dass Reservisten überhaupt eine ZAW angeboten wird. Oder soll das ein Test sein zur Erhöhung der Attraktivität des Reservistendaseins?  ::) :D
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F_K

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Antw:ungedient zur Reserve
« Antwort #59 am: 03. November 2011, 13:18:42 »

@ Schamane:

Meine Erläuterungsabsicht war klar an eine Person gerichtet, mit EINER Botschaft.

Selbstverständlich sieht auch der Res einen irgentwie gearteteten "Nutzen", sonst würde auch er den Dienst nicht leisten.
Alle "guten Transaktionen / Interaktionen" basieren auf dem Vorteil aller Beteiligten.

Ich wollte hier jobacka nur klarmachen, dass die Bw nicht "darauf wartet", ihn als Soldat zu bespaßen.
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