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Autor Thema: hib-Meldung 385/2011 vom 29. September 2011  (Gelesen 1529 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 385/2011 vom 29. September 2011
« am: 05. Oktober 2011, 22:11:46 »

Regierung will Versorgung für einsatzgeschädigte Soldaten und Zivilisten verbessernVerteidigung/Gesetzentwurf - 29.09.2011

Berlin: (hib/AW) Die Versorgung von Bundeswehrsoldaten und Zivilbediensteten des Bundes, die während eines Auslandseinsatzes verletzt wurden, und von Hinterbliebenen getöteter Soldaten soll nach dem Willen der Bundesregierung verbessert werden. Über den entsprechenden Entwurf des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (17/7143) berät der Bundestag am Freitag Nachmittag in erster Lesung.

Konkret soll nach den Plänen der Regierung die einmalige Entschädigungszahlung an schwer verletzte Soldaten, Beamte und Angestellte, deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 50 Prozent gemindert ist, von derzeit 80.000 auf 150.000 Euro erhöht werden. Ebenso sollen die Einmalzahlungen an die Ehefrauen und Ehemänner sowie die Kinder getöteter Soldaten und Zivilisten von 60.000 auf 100.000 Euro steigen. Besser gestellt werden sollen auch die Hinterbliebenen von getöteten Soldaten ohne Pensionsansprüche, dass heißt Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende. Sie sollen die gleiche Unfallhinterbliebenenversorgung erhalten wie die Hinterbliebenen von Berufssoldaten.

Verbesserungen plant die Regierung auch bei den Pensionen und Renten. Auslandseinsätze ab einer bestimmten Mindestdauer sollen stärker auf die Altersversorgung angerechnet werden. Zudem soll eine Lücke beim Schadensausgleich für ausgefallene Lebensversicherungen der Soldaten und Zivilbeschäftigten infolge der sogenannten „Kriegsklausel“ in den Versicherungsbedingungen geschlossen werden. So soll der Schadensausgleich durch den Bund zukünftig nicht nur an natürliche Personen, beispielsweise die Hinterbliebenen eines gefallenen Soldaten, sondern auch an eine juristische Person gezahlt werden, zum Beispiel an eine Bank, an die der Soldat seine Versicherungsansprüche zur Finanzierung von Wohneigentum oder Betriebseinrichtungen abgetreten hat.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass der Stichtag für die Anwendbarkeit des Einsatz-Weiterverwendungsgesetz vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt wird. Nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz können verwundete Soldaten und Zivilbeschäftigte ab einer Erwerbsminderung von 50 Prozent eine Weiterbeschäftigung beantragen.

Auf den Verteidigungshaushalt werden durch das Gesetzesvorhaben jährliche Mehrkosten von rund zehn Millionen Euro zukommen. Die zusätzlichen Kosten für andere Ressorts, die durch die Entsendung von zivilem Personal in Auslandseinsätze entstehen, sind nach Angaben der Regierung derzeit nicht quantifizierbar.

Die Regierung begründet das Gesetzesvorhaben mit dem erhöhten Gefahrenpotenzial eines militärischen und zivilen Einsatzes in Konflikt- und Krisenregionen, das nicht mit den Risiken eines Einsatzes im Inland gleichgesetzt werden könne. „Dies wurde durch die Gefechte und Anschläge in den Jahren 2010 und 2011 in Afghanistan mit insgesamt 15 gefallenen und zahlreihen verwundeten deutschen Soldatinnen und Soldaten erneut offenkundig“, heißt es im Gesetzentwurf.

Quelle
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