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Autor Thema: Lehrgang nicht bestanden  (Gelesen 20120 mal)

Mosfet

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Lehrgang nicht bestanden
« am: 31. Oktober 2011, 08:59:48 »

Hallo Kameraden,

Ich hab eine frage bezüglich meines Lehrgangs.

Ich würde jetzt von meiner Einheit auf die Dienstpostenausbildung I kommandiert.
Diese habe ich leider wegen einer schlechten Note in einem Sperrfach nicht bestanden.
Meine restlichen Noten waren allerdings recht gut.

Ich bin derzeit Unteroffizier (Fa) mit eine Dienstzeit Festsetzung von 2,5 Jahren diese laufen am ende diesen Jahres aus da ich wieder einsteller bin.

Jetzt meine Frage:

Was erwartet mich jetzt durch das nicht bestehen?
Wird meine Dienstzeit jetzt nicht mehr neu verlängert?
Werde ich jetzt kein fw mehr?
Oder werde ich vielleicht sogar umgeplant?

Es wäre nett wenn ihr mir da etwas näheres sagen könntet.

Mit Kameradschaftlichen grüßen
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KlausP

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2011, 09:27:35 »

Ist diese "Dienstpostenausbildung" ein Laufbahnlehrgang?

Jeder Anwärter kann einen nicht bestandenen Laufbahnlehrgang einmal wiederholen. Das ist in der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) festgelegt.

Zitat
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter

...

(2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter können zum Feldwebel nur befördert werden, wenn sie eine
Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen
Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Bestehen sie einen Teil der Prüfung nicht, können sie einmal zur
Wiederholung dieses Prüfungsteils zugelassen werden.
...

Nach zweimaligem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung geht man von einer Nichteignung des Soldaten für die entsprechende Laufbahn aus. Dazu legt die SLV fest:

Zitat
§ 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel

...

(3) Sind Anwärterinnen und Anwärter nicht für ihre Laufbahn geeignet, werden sie mit der Beendigung ihres
Dienstverhältnisses je nach erreichtem Dienstgrad in eine Laufbahn der Laufbahngruppe der Mannschaften oder
der Unteroffiziere übergeführt. Es werden übergeführt:
1. Anwärterinnen und Anwärter mit einem Mannschaftsdienstgrad in eine Laufbahn der Mannschaften der
Reserve,
2. Anwärterinnen und Anwärter mit dem Dienstgrad Unteroffizier, Fahnenjunker oder Stabsunteroffizier in eine
Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve, ...

Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie den Laufbahnlehrgang beim zweiten Anlauf nicht bestehen, mit Ablauf der festgesetzten Dienstzeit entlassen werden.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mosfet

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2011, 09:54:53 »

Laufbahnrelevant ist diese DPA nicht.

Meine eigentlichen FW Anwärterlehrgang und meine Uffz lehrgang habe ich erst nächstes Jahr.

Die DPA ist insofern nur für meine weiteren Fachlehrgänge wichtig die ich Absolvieren muss um später auf meinem Dienstpost eingesetzt werden zu können.

Der Lehrgang wurde ich über die SDBW gebucht sondern über meine Einheit. Trotzdem musste der Spieß der Lehrgangseinheit mein nicht bestehen der SDBW melden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2011, 10:11:38 von Mosfet »
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Steve87

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2011, 10:00:41 »

Vielleicht sollte man anhand ihrer Rechtschreibkünste noch einmal überlegen ob man sie auf den Feldwebellehrgang schickt!

Es ist ein AnwÄrterlehrgang und kein AnwErterlehrgang.
Es ist auch die Stammdienststelle der Bundeswehr und nicht die Stammtienststelle der Bundeswehr.

Desweiteren sollte es auch hier möglich sein den Lehrgang zu wiederholen. Und das Nichtbestehen sollte auch keine Folgen haben.
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WaMechBtsm

Oscar Golf Mike

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2011, 10:49:49 »

Da haben hier einige schon wesentlich schlechter geschrieben als der TE. ;)
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2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

Steve87

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2011, 10:53:14 »

Das ist durchaus richtig. Aber trotzdem kann man darauf hinweisen;)
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WaMechBtsm

The_Staffsergeant

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #6 am: 31. Oktober 2011, 10:58:08 »

So schlimm war es aber nicht.
Da kenne ich Feldwebel, die schreiben schlechter  :o
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Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Desperado

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #7 am: 31. Oktober 2011, 17:08:44 »

Zum Beispiel meine Person!Ich konnte leider nie eine Schule besuchen,da ich vom Dorf komme,und wir immer auf dem Feld arbeiten mussten. ;) ;D
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The_Staffsergeant

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #8 am: 02. November 2011, 08:56:18 »

Zum Beispiel meine Person!Ich konnte leider nie eine Schule besuchen,da ich vom Dorf komme,und wir immer auf dem Feld arbeiten mussten. ;) ;D

Siehste mal, deswegen bin ich Städter  :P
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h3a7

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #9 am: 25. November 2016, 17:09:35 »

Guten Tag Kameraden,
ich habe mal eine rein Informative Frage:
Wenn man Wiedereinsteller ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung über den BFD durchgeführt hat und schon OFw ist, und den IT FW Lehrgang nicht besteht aus was für Gründen auch immer.
Welche Konsequenzen hat dieses? Laut meiner Informationen ist dieses nicht weiter schlimm da man diesen Lehrgang nochmals wiederholen kann.

Liege ich richtig mit dieser Annahme oder eher nicht ?

MKG
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F_K

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #10 am: 25. November 2016, 18:04:01 »

Nicht schlimm? Ist beurteilungsrelevant ...
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h3a7

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #11 am: 25. November 2016, 18:11:20 »

ja gut davon mal ganz abgesehen .... aber deswegen frage ich... kann ja immer mal sein das man es nicht schafft oder so :)
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dunstig

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #12 am: 25. November 2016, 18:30:19 »

In der Regel ist es vorgesehen, dass man Lehrgänge nach Nichtbestehen einmal wiederholen darf. Allerdings hängt es auch von der Personalführung ab, was die so vorhat.

Ich bin zum Beispiel derzeit auf einem Lehrgang, bei dem Nichtbestehen bedeutet, dass man direkt ohne Möglichkeit des Wiederholens aus der technischen Verwendung (trotz technischem Studium) rausgelöst wird und man zwischen einer Amtsverwendung in Köln oder Koblenz wählen darf.

Aber wie gesagt, das ist nicht die Regel. Aber sprechen Sie mit den Leuten vor Ort, die wissen das in der Regel genauer als Menschen in einem Internetforum. ;)
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

h3a7

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #13 am: 25. November 2016, 18:37:21 »

Danke... ja es geht hier ja nicht um mich :) ich bin gerade eben in einem Gespräch danach gefragt worden :) und kannte die Lösung nicht.. ich danke ihnen !
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MiraC

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Antw:Lehrgang nicht bestanden
« Antwort #14 am: 25. November 2016, 18:44:11 »

Meine letzte Information (2 Monate alt): Einmaliges Wiederholen möglich, danach zu 90% raus.

=> Der Lehrgang ist BU relevant und Laufbahnlehrgang und muss (laut meinung der Schule) auch von Wiedereinsteller mit Portepee bestanden werden.
Abgesehen davon, dass ein nicht bestehen eines einfachen Fachlehrgangs für jemandem der "Meister seines Fachs" ist schon ziemlich viel aussagt.
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