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befristetes Arbeitsverhältnis endet vor Eignungsübung/Frage zu Unterlagen

Begonnen von karlinchen, 03. November 2011, 12:42:36

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Andz

Hab ich mir auch gedacht ... Pustekuchen!
Nun ja, fast. Am Telefon konnte man mir keine Auskunft geben und hat mir stattdessen empfohlen persönlich vorbei zu schauen.
Jetzt warte ich auf den nächsten "langen Donnerstag" und erkundige mich mal persönlich.

The_Staffsergeant

Ah ok ;)
Ein hoch auf die Callcenter der Arbeitsagenturen.
Du kommst nicht zufällig aus Berlin? :D
Hab da auch so einige Negativerfahrung damals mit gemacht. Aber normalerweise konnte mir der Sachbearbeiter nachher weiterhelfen.
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

karlinchen

Hallo.
Ich war heute bei der Agentur für Arbeit und wollte die Meldung abgeben, die das Amt auszufüllen hat.
Die Dame meinte, ich solle es meinem Arbeitgeber geben. Auf die Information, dass mein Arbeitsverhältnis am 31.3. endet und die Eignungsübung erst am 02.04.12 beginnt, meinte sie nur, dass sie es nicht ausfüllen kann, da kein Arbeitslosengeld berechnet ist und ich letztendlich nur einen Tag Anspruch habe.
Nun steh ich wieder da und weiss nicht weiter.
Werde mich Morgen bei meiner Krankenkasse informieren, wie die das gerne hätten.
Sollten diese mir keine Auskunft geben können, werde ich nochmals bei der Agentur für Arbeit nachfragen und eine kompetente Person als Ansprechpartner wünschen.


karlinchen

Sehr schön, meine Krankenkasse hat einen 24 h Direktservice und da habe ich sofort anrufen können.
Der nette Herr am Telefon meinte, dass es letztendlich egal ist, wer diesen Zettel ausfüllt, hauptsache ist, dass die Krankenkasse drüber informiert wird.
Sollte die Krankenkasse noch Unterlagen benötigen, werden sie noch weiter anfordern.

Sehr schön...

Andz

@ karlinchen

Um die ganze Sache (auch für andere Leser) vielelicht noch zu ergänzen:
Laut Eignungsübungsgesetz §8 (3) heißt es:
ZitatFür die Zeiten der Teilnahme an der Eignungsübung zahlt der Bund den zuständigen Trägern der Krankenversicherung ein Zehntel des Beitrags, der zuletzt vor Beginn der Eignungsübung zu entrichten war.

Damit ist in diesem Fall der Arbeitgeber gemeint, weil, auch wenn man zwar direkt vor der Eignungsübung Arbeitslos wäre, der letzte Beitrag an die KK jedoch vom Arbeitgeber käme. Und für einen Tag Arbeitslos, werden meines Erachtens noch keine KK Beiträge gezahlt. Und zudem muss man sich versicherungstechnisch nicht Arbeitslos melden, weil die Krankenkassen einen gesetzlich noch 4 Wochen "nachversichern" müssen.