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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Heimatschutzkräfte - Heimatschutzkompanien ( ehem. RSUKr - bis 31.07.2021 )  (Gelesen 216202 mal)

Tommie

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #30 am: 02. Februar 2012, 13:24:58 »

Nur mal unter uns, SSG ;) : Wer einen in Österreich lebenden Reservisten bei den RSUKr inNorddeutschland beordert, der ist aber auch mit dem Klammerbeutel gepudert, oder?

Ein wesentliches Merkmal dieses Konstruktes (RSUKr) besteht ja in der regionalen "Verwurzelung" der dort beheimateten Soldaten und die ist bei Dir definitv nicht gegeben! Abgesehen davon, dass Du ohnehin Deine Reisekosten nur ab der deutschen Grenze bezahlt bekommen würdest, müsste auch die Zuziehung zu einer DVag für Dich gesondert unterzeichnet werden, weil Deine Anreise mehr als 150 km beträgt. Da darf der FwRes (oder der MOBVorbFw) nicht mehr unterschreiben, das muss dann schon der StOffz Res (oder mind. Stv. BtlKdr.) tun!
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bayern bazi

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #31 am: 02. Februar 2012, 13:32:52 »

Zitat
302. Reservisten ist die Möglichkeit zu geben, an den Ausbildungsabschnitten der
Zitat
aktiven OrgElemente
zur Verbesserung der individuellen Grundfertigkeiten (IGF) teilzunehmen. Die in der Reservistenarbeit tätigen Verbände und Vereinigungen bilden im Rahmen von VVag IGF für Reservisten aus.
303.
Zitat
Die Beorderungsdienststelle
führt den Nachweis für die dort beorderten Re-servisten. Den in der Reservistenarbeit tätigen Verbänden und Vereinigungen ob-liegt eine entsprechende Dokumentation für nicht beorderte Reservisten.

.. in Verbindung mit der Tatsache, dass der Verein keine hoheitlichen Aufgaben (Schießen, Abnahme "mil." Leistungen) wahrnehmen darf, muss sich der Verein also auf "Training" beschränken bzw. das DSA ablegen lassen.

Marsch und Schießen muss in DVag erfolgen - zumindest wenn man ein LA beantragen möchte...

Beorderte haben hier nun die Grundlage, von ihrem BeordTrT eine DVag verlangen  zu können.

Ich wette ne Kiste Bier, dass der Verband nichts dokumentieren wird (machen ja die TrT auch nicht) ...


wieso immer nur so schwarz sehn ;)

es soll auch gruppierungen des verbandes geben wo sowas klappen kann

und betr möglichlkeit dokumenation ven leistungsmarsch ecc - verordungen kann man dementpsrechend ändern

bis auf die schießübungen mit MG und G36 könnte man den kompletten IGF als Vvag machen  ::) (dann muss ich halt beim pistolenschießen auf 10er ringscheiben schießen - die sogar schwerer tum treffen sind wie die körperscheiben



aber wie in dem anderem fred schon gesagt - dafür braucht man reservisten die sich einbringen könenn und wollen  - immer nur über den verband lästern und schimpfen bringt da nicht weiter - noch dazu wenn der verband in der fläche ist - wo es keine bundeswehrstandorte mehr gibt
« Letzte Änderung: 02. Februar 2012, 13:58:28 von bayern bazi »
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The_Staffsergeant

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #32 am: 02. Februar 2012, 14:05:30 »

@Tommie
Im Prinzip hast du recht, aber das Btl sowie mein zuständiges KWEA haben dem zugestimmt. Und von hier aus nehme ich auch an normalen Wehrübungen teil.
Zudem bin ich nicht den RSUKr zugeordnet sondern besetze in einem aktiven Btl einen Spiegelposten. ;)
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Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
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F_K

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #33 am: 02. Februar 2012, 15:44:50 »

Zitat
aber wie in dem anderem fred schon gesagt - dafür braucht man reservisten die sich einbringen könenn und wollen  - immer nur über den verband lästern und schimpfen bringt da nicht weiter


Ich mache schon genug Vorschläge und bringe mich auch ein - wenn man aber immer AUSGEBREMST wird, kann man wenig umsetzten .. (wenn man  halt nicht in BY wohnt ...)
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The_Staffsergeant

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #34 am: 02. Februar 2012, 16:04:52 »

Aber wenn man im Ausland ist, dann geht im Verband immer eine automatische Scheuklappe hoch, und man bekommt nur vage Antworten (wenn überhaupt) oder von vornherein ein Nein.
Und jetzt liest sich das Konzept so, als ob man gezwungener Maßen im Verband sein muss.
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wadenbeisser

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #35 am: 07. Februar 2012, 13:22:54 »

Marsch und Schießen muss in DVag erfolgen - zumindest wenn man ein LA beantragen möchte...
Habe ja durchaus schon erlebt, dass ein Leistungsmarsch als VVag durchgeführt wurde und das (für den Heimatwohnsitz zuständige) LKdo dies auch so akzeptiert hat.
(um nicht zu sagen darauf bestanden hat und dies vor dem Hintergrund einer angespannten Finanzlage (Vpfl - Resiekosten) sogar verlangt hat.)

Zitat
Beorderte haben hier nun die Grundlage, von ihrem BeordTrT eine DVag verlangen  zu können.
....wenn es denn einen Rechtsanspruch auf Erklärung zur DVag bzw. auf Erteilung einer Zuziehung gäbe!

Zitat
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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #36 am: 07. Februar 2012, 14:13:30 »

Zitat
Die Wette halte ich!

Nur damit ich es richtig verstehe: Du wettest also eine Kiste Bier (gegen mich), dass der  Verband die IGF seiner Mitglieder dokumentiert?

Zitat
Habe ja durchaus schon erlebt, dass ein Leistungsmarsch als VVag durchgeführt wurde und das (für den Heimatwohnsitz zuständige) LKdo dies auch so akzeptiert hat.
(um nicht zu sagen darauf bestanden hat und dies vor dem Hintergrund einer angespannten Finanzlage (Vpfl - Resiekosten) sogar verlangt hat.)

Ist jedenfalls so nicht vorschriftenkonform.

Zitat
ann muss ich halt beim pistolenschießen auf 10er ringscheiben schießen - die sogar schwerer tum treffen sind wie die körperscheiben

Mag ja sein - es gibt aber eben keine Wertungsübungen auf 10er Ringscheibe - hier wären also einige Vorschriften anzupassen.

Zitat
Rechtsanspruch auf Erklärung zur DVag bzw. auf Erteilung einer Zuziehung gäbe!

Ich benötige ja keinen Rechtsanspruch - mir reicht eine gültige Weisungslage völlig aus - darauf kann man aufbauen ...
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wadenbeisser

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #37 am: 07. Februar 2012, 15:10:59 »

@ F_K:

Ich wette nicht GEGEN Dich sondern mit Dir - vielleicht findet sich ja ein "unbedarfter" Mensch, dem wir dann zwei Kisten verdanken!  ;)
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Holgi33

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #38 am: 07. Februar 2012, 20:30:41 »

Zitat
Habe ja durchaus schon erlebt, dass ein Leistungsmarsch als VVag durchgeführt wurde und das (für den Heimatwohnsitz zuständige) LKdo dies auch so akzeptiert hat.
(um nicht zu sagen darauf bestanden hat und dies vor dem Hintergrund einer angespannten Finanzlage (Vpfl - Resiekosten) sogar verlangt hat.)

Ist jedenfalls so nicht vorschriftenkonform.

Das LKdo hat durchaus die Möglichkeit einen entsprechenden Befehl zu erteilen.

Denke daran, Mangel an 7,62 und dafür seit 2011 anstatt MG-S-3 und MG-S-4 wird mit 2 Waffen auf der Waffengruppe 1 geschossen. Das ist auch nicht vorschriftenkonform.
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F_K

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #39 am: 07. Februar 2012, 21:06:45 »

Zitat
Denke daran, Mangel an 7,62 und dafür seit 2011 anstatt MG-S-3 und MG-S-4 wird mit 2 Waffen auf der Waffengruppe 1 geschossen. Das ist auch nicht vorschriftenkonform.

Du hast mir den Befehl doch zur Verfügung gestellt - dies war keine Entscheidung LKdo - sondern auf Antrag eine Entscheidung SKA - diese "verändert" damit quasi als Ausnahme, zeitlich begrenzt, die Vorschrift.

Selbstverständlich gäbe es auch die Möglichkeit, die "Anforderung" Soldat (für das Ablegen Marsch und Schießen) für die Verleihung Leistungsabzeichen zu ändern - man muß es nur machen.
Wäre auch eine Entscheidung auf Ebene SKA - das LKdo kann da keinen Entschluß fassen.
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Holgi33

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #40 am: 08. Februar 2012, 07:32:16 »

Du hast dir dazu bestimmt den Befehl raus gesucht?  ;)

Ich hatte es anders in Erinnerung. Nun gut, halten wir fest, möglich ist eigentlich alles.

Bis Freitag Abend ... zum Wettkampf.
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bayern bazi

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« Antwort #41 am: 08. Februar 2012, 08:57:56 »

Bis Freitag Abend ... zum Wettkampf.

vergesst nicht das plüschunterhemd und die goofymütze   ;D

es soll seeeeeeeeehr kalt werden ;)
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« Antwort #43 am: 09. Juni 2012, 16:58:11 »

Hab jetzt einfach mal mein Interesse für eine RSUkr-Einheit angemeldet beim Verband. Haben mir sofort Blätter (Beorderung u.s.w)  zugeschickt mit der bitte diese auszufüllen und schnellstmöglichst zurückzuschicken. Mal schauen was da rauskommt. Hoffe das die Planung insgesamt nicht nur heiße Luft ist....

Weiß schon jemand was da in Thüringen geplant ist?

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #44 am: 09. Juni 2012, 17:16:46 »

Poste mal was draus geworden ist.
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