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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Heimatschutzkräfte - Heimatschutzkompanien ( ehem. RSUKr - bis 31.07.2021 )  (Gelesen 218671 mal)

Andi8111

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #480 am: 01. Juni 2021, 07:43:56 »

Wenn man das mal ehrlich aussprechen darf, brauchen wir diese Reservisten auch überhaupt nicht. Wir brauchen tatsächlich nur die Arbeitslosen, die zuvor bereits als aktiver im Dienst waren, für ihren Dienstposten fertig ausgebildet sind und im freien Intervall üben können. Oder die ehemaligen Zeit und Berufssoldaten, jetzt selbstständig oder in Rente sind. Die, die sonst ganz normal beschäftigt sind, können wir kaum gebrauchen. Aus den eben von dir angeführten Gründen.
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F_K

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #481 am: 01. Juni 2021, 08:12:57 »

 Wichtig für die BW ist neben der notwendigen Qualifikation eben die Verfügbarkeit - nur wer ausreichend Zeit hat, kann entsprechend dienen.

Damit können Arbeitnehmer ein Problem haben - dann ist der Nutzen für die BW begrenzt.
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HCRenegade

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #482 am: 01. Juni 2021, 23:23:40 »

Wenn man das mal ehrlich aussprechen darf, brauchen wir diese Reservisten auch überhaupt nicht. Wir brauchen tatsächlich nur die Arbeitslosen, die zuvor bereits als aktiver im Dienst waren, für ihren Dienstposten fertig ausgebildet sind und im freien Intervall üben können. Oder die ehemaligen Zeit und Berufssoldaten, jetzt selbstständig oder in Rente sind. Die, die sonst ganz normal beschäftigt sind, können wir kaum gebrauchen. Aus den eben von dir angeführten Gründen.

Du machst hier den typischen Denkfehler, den ich auch schon in der "grünen" Truppe "damalsTM" beobachtet habe.

Ein Res ist nicht als "Leiharbeiter" (analog zur Industrie) gedacht, also ein nützlicher Trottel, den ich bei Bedarf mal für in halbes Jahr ran hole, um ihn die Aufgaben machen zu lassen, die gemacht werden müssen, aber die für die Aktiven keine Priorität haben - und der nicht ins eigentliche Personalbudget fällt, d.h., den man bei Bedarf auch schnell wieder los wird.
Da es aber u.a. auch den Personenkreis Student/Arbeitsloser/Ex-BS gibt, welcher jedes Jahr mal locker 6-10 Monate üben kann und damit effektiv eigentlich einen vollwertigen Aktiven ersetzt, ist mancher in der Truppe davon verwöhnt und meint, das wäre der Standard ...

FYI - mann kann sich als Res auch "ganz normal"  in einem AN-Verhältnis befinden und trotzdem mehrere Wochen im Jahr am Stück üben, in Auslandseinsätze gehen etc. - und zwar ohne es sich mit dem AG zu verkrachen. Been there, done that - your mileage may vary.

Der Res soll IMHO nicht Aktive vollwertig ersetzen, sondern "für den V-Fall" ausgebildet sein/werden - wenn das nur eine Inübunghaltung ist, basierend auf einem brauchbaren und halbwegs aktuellen Wissensstand, dann reichen dafür auch 2 Wochen im Jahr aus. Im Falle RSU dann auch dementsprechend 2-3 WE/Jahr. Muss noch explizit ausgebildet werden, ist der erfoderliche Zeitansatz entsprechend gröder.

Ansonsten gebe ich den Vorpostern aber Recht, zumindest eim Minimum Zeit sollte man als AN auch entbehren können. Wenn schon 1x2 Wochen im Jahr grundsätzlich zuviel bzw. beim AG nicht durchsetzbar sind, kann man sich das Thema Reserve (innerhalb eines Beorderungsverhältnisses) auch gleich schenken. Dann bleiben nur noch die wenigen Veranstaltungen des "Vereins" bzw. der beorderungsunabhänigen ResArbeit, also 1x pro Quartal Waffenausbildung, Wertungsübung etc. - das geht dann ja immer, allerdings dann auch halt nur als "OG for life".

@Unproomn:
Der (potenzielle) "Mangel" an UmP/Offz bei den RSU dürfte sich innerhalb von ein paar Jahren "von selbst" herauswachsen - Stichwort "Grundbeorderung". Außerdem ist es für Fähige und Willige dann ja (zumindet kurzfristig) noch einfacher, z.B. RFA zu werden und dann entsprechend weiter aufzusteigen (frei nach "Bedarf schafft Eignung") - wieso auch nicht, wäre ja schon traurig, wenn ein engangierter Res 20 Jahre als OSG herumlaufen müsste, obwohl Potenzial für "mehr" vorhanden wäre.
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Andi8111

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #483 am: 01. Juni 2021, 23:40:15 »

Ja, so hat jeder eben seine Meinung.
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PzPiKp360

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #484 am: 02. Juni 2021, 10:46:45 »

Die RSUKr aus dem Ländle, federführend die Oberrheiner, haben neulich in Hammelburg gemeinsam geübt:

https://www.facebook.com/watch/?v=551083402549950
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Unproomn

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #485 am: 02. Juni 2021, 16:10:39 »

Zitat
Wenn man das mal ehrlich aussprechen darf, brauchen wir diese Reservisten auch überhaupt nicht. Wir brauchen tatsächlich nur die Arbeitslosen, die zuvor bereits als aktiver im Dienst waren, für ihren Dienstposten fertig ausgebildet sind und im freien Intervall üben können. Oder die ehemaligen Zeit und Berufssoldaten, jetzt selbstständig oder in Rente sind. Die, die sonst ganz normal beschäftigt sind, können wir kaum gebrauchen. Aus den eben von dir angeführten Gründen.

Das würde - vorsichtig gesagt - aber dem Image, das die Bundeswehr von der Reserve als Abbild der Gesellschaft zeichnet, ziemlich widersprechen.

Außerdem würden dann weder das Deutschlandjahr, noch die Grundbeorderung für Ausscheider das Problem lösen, da die meisten davon ja vermutlich ebenfalls danach Angestellte sein/mit ihrer Lehre anfangen und dasselbe Problem haben werden. Heißt, eigentlich könnten nur Studenten danach relativ zuverlässig ihre RDL ableisten - die können dann aber ehrlich gesagt genauso gut auch gleich den ROA machen, wenn sie ihr Studium ohnehin durch die Bundeswehr begleiten wollen. Außerdem gilt für beide Gruppen ja trotzdem die Zustimmungspflicht des Arbeitgebers.

Ehrlich gesagt glaube ich, dass sich diejenigen ausscheidenden SaZ, die ein wenig bei der Truppe bleiben möchten, auch bisher schon irgendwo in der Reserve engagieren. Wer darauf keine Lust hat, wird auch bei der nicht verpflichtenden Grundbeorderung nicht mitmachen.

Zitat
Ansonsten gebe ich den Vorpostern aber Recht, zumindest eim Minimum Zeit sollte man als AN auch entbehren können. Wenn schon 1x2 Wochen im Jahr grundsätzlich zuviel bzw. beim AG nicht durchsetzbar sind, kann man sich das Thema Reserve (innerhalb eines Beorderungsverhältnisses) auch gleich schenken.

Bei der RSU, die ich mir momentan anschaue, gibt es eben ein Ausbildungswochenende, eine Woche und hin und wieder mal AGSHP etc, wer darauf halt Bock hat. Die Woche kann man in schlimmster Not halt auch als Urlaub machen.

Aber ich habe hier bisher auch keine Info bekommen, dass die RSU-Angehörigen ab kommendem Jahr dann plötzlich die doppelte oder dreifache Zeit einzuplanen haben.
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LwPersFw

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #486 am: 02. Juni 2021, 22:40:26 »


Der Res soll IMHO nicht Aktive vollwertig ersetzen, sondern "für den V-Fall" ausgebildet sein/werden -

So pauschal stimmt dies nicht...


"2.1.3  Reservistendienst

2.1.3.1  Begriff  und Zweck

2009.  RD  darf  allein  dienstlichen Zwecken  dienen. 

Er  wird  zur  Herstellung der  Einsatzbereitschaft von  DSt  im  Frieden  durchgeführt. 

Des  Weiteren  dient  er  der  Erhaltung  und  Steigerung  der Durchhaltefähigkeit  der  Bw. 

Zudem  dient  er  sowohl  der  Kompensation  von Vakanzen oder  der temporären  Verbesserung  der  personellen  Einsatzbereitschaft  und  der  Bewältigung  anders  nicht zeitgerecht  zu erledigender  Auftragsspitzenals  auch der  Aus-,  Fort-  und Weiterbildung  für  bestehende oder  geplante  Verwendungen  von  Reservistinnen und  Reservisten. 

Darüber  hinaus  dient  er  im  Rahmen der  bu  ResArb1  der  Erhaltung von Fähigkeiten und Fertigkeiten von Reservistinnen  und Reservisten.

Innerhalb des  RD  wird zwischen allgemeinem  und besonderem  RD  unterschieden."


und

"Ausführungsbestimmungen zur neuen Wehrdienstart nach § 63b Soldatengesetz

Nach vorheriger Prüfung der Möglichkeit eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat oder Berufssoldatin beziehungsweise Zeitsoldat oder Zeitsoldatin ist Reservistendienst bis zu einer Höchstdauer von 10 Monaten im Kalenderjahr möglich."


"Abgrenzung der Wehrdienstart nach § 63b Soldatengesetz zur Wehrdienstart nach § 61 Absatz 1 Soldatengesetz

Die Zweckbestimmung des § 61 Abs. 1 Soldatengesetz (Übungen) ist ausnahmslos nur noch auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung - sogenannte „Trainings“ - im Sinne eines „Inübunghaltens“ angelegt."




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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

HCRenegade

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #487 am: 05. Juni 2021, 16:49:41 »

@ LwPersFw:

Ja, das Zitat ist völlig korrekt. Ist aber auch die Frage, was ich in Gesetze und Weisungen schreibe und wie ich es dann in der Praxis umsetze (bzw. wie es dann die Truppe "lebt").

Wenn diese "Truppendenkweise" aufkeimt, dass der Res doch bitte 10 Monate am Stück (und dann uach nicht einmalig, sodnern wiederholt) üben solle (sonst ist er "wertlos"), damit er einen Aktiven vollwertig ersetzt, klingt das für mich nach personeller Fehlplanung. Langzeitabwesende sollte man anderweitig ersetzen (wie im Zivilen auch - da nennt sich dann sowas "Elternzeitvertretung" oder "Befristung auf 2 Jahre" - wäre dann hier ein "Kurzzeit-SaZ").

Wenn ich es mir aber aus Sicht der Truppe bequem mache und meine 2000 WÜ-Tage auf 7-8 Langzeit-Arbeitslose, Pensionäre o.ä. aufteile, kann das aber auch nicht im Sinne der Weisungen sein. Wenn das gewünscht wäre, bräuchte man ja keinen großen Personalkörper an beorderten Res, sondern dann kann man sich ja auch einfach ein paar Tausend "Zeitarbeiter" halten, die auf Zuruf sofort für 6-10 Monate verfügbar sind. Macht man aber nicht, da der Auftrag "Personalreserve für den Aufwuchs" ja nach wie vor gegeben ist und es (gerade dafür) ja auch mittlerweile genügen teil- bzw. nichtaktive Einheiten gibt.

Und wer jetzt behauptet, es gäbe genügend Personal mit Mangelqualifikationen (z.B. Ärzte), die mal eben 6 Monate am Stück üben können - das hätte ich gerne mal bewiesen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieses Klientel bei Approbierten doch äußerst selten ist - logisch, man hat ja entsprechend gute zivile Anstellungen, Dauerarbeitslosigkeit (und damit unbegrenzte Verfügbarkeit) ist da praktisch nonexistent.

Und falls jetzt wieder die Aussage kommt, dass man die ganzen Reservisten ja eh nicht braucht - das könnte ich auch für ganze TrT/TSK etc. so sagen. Fängt ja schon bei banalen Dingen wie Wache an, das wurde ja mittlerweile praktisch überall outgesourct. Könnte man dann ja auch z.B. genau so mit einem Großteil des medizinischen Personals machen, reicht ja, wenn es dann jeweils einen Btl-/Rgtarzt gibt, dsr die zivilen Befunde ind einen 90/5 übersetzt - dann brauche ich auch keine SanZ/BwKs mehr. Aber ich schweife ab ...
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Ralf

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #488 am: 05. Juni 2021, 16:56:34 »

Zitat
(wie im Zivilen auch - da nennt sich dann sowas "Elternzeitvertretung" oder "Befristung auf 2 Jahre" - wäre dann hier ein "Kurzzeit-SaZ").
Wie soll das funktionieren? Wie willst du Uffz, Fw oder Offz für 2 Jahre gewinnen und auf welchen Stellen oder auf welchen Planstellen sollen diese geführt werden?
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F_K

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #489 am: 05. Juni 2021, 17:28:32 »

Wir sollten die "Wortklauberei" sein lassen - der Ersatz während Elternzeit / Lehgang / Urlaub ist ein Reservist mit "langer" WÜ - bis zu 10 Monaten, ggf. wiederholt.

Ist so gewollt und gängige Praxis.

Auch sind Reservisten mit "weniger" gewollt und gängige Praxis.

Richtig bleibt aber - wer langfristig z. B. nur 5 Tage im Jahr für RDL Zeit hat, kann nicht sinnvoll aus- und / oder weitergebildet werden.
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thelastofus

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #490 am: 05. Juni 2021, 17:41:51 »

Für mich persönlich macht es damit keinen Unterschied mehr ob man sich bei einer aktiven Einheit beordern lässt oder bei einer RSU.

Bei dem Zeitaufwand den die RSU-Kompanien fordern, die ich mir ansah, könnte ich genauso gut in einer aktiven Einheit eine RDL ableisten. (wenn ich mir soviel Zeit bei meinem AG aus den "Rippen" leiern kann, dann geht auch ein bisschen mehr)

Und eine RDL in einer aktiven Einheit hat ja mehr Vorteil, bezüglich eventueller Beförderungen oder ähnliches.

Ich (naiv) dachte immer die RSU sollen gerade die Kameraden erreichen die noch nicht allzu alt sind und wieder Bezug zur Bw haben wollen, ohne sich in RKs unter 3S wiederzufinden. Aber aktuell scheint es zumindest in dem Bereich wo ich bin, wirklich nur was für ehemalige SaZ/BS, selbstständige oder Arbeitslose, oder AN im öffentlichen Dienst. Eben die, die auch schon jetzt mehrmonatige RDL im Jahr leisten können (soll kein Angriff sein,aber nach meiner Erfahrung ist es oft dieser Personenkreis)

"Mein" AG ein ehemaliger Staatskonzern,mit 2 Buchstaben und der "wichtige Infrastruktur" bereitstellt, ist zwar dem Ehrenamt grundsätzlich auch per Tarifvertrag schon positiv eingestellt, aber die RSU Arbeit zählt nicht als Ehrenamt (ist es ja auch nicht) Und mit den Forderungen mit denen die RSU an mich herrantraten:

-Sommerausbildung 1 besser 2 Wochen (Dienstag bis Sonntag, oder Montag bis Sonntag)
-Winterausbildung s.O.

Dazu noch größere Vorhaben wie Blockausbildung 2 Wochen am Stück. Und man sollte mind. 1x am Vor oder Nachkommando teilgenommen haben, welches natürlich unter der Woche stattfindet.

Ja, mit diesen Zeitansätzen geht es einfach nicht. 10 Tage unter der Woche ist machbar und auch Freitag bis Sonntag, da man Freitag mit Gleitzeit evtl früher "abhauen" kann. Aber von mir wurdenmind 15 Tage verlangt die unter der Woche stattfinden, das andere am WE kommt "on Top" bzw. zählt nicht. Zumal das meiste ja "nur" Sicherungsdienst ist, und meine Wach und Sicherungsausbildung in der damaligen AGA ging auch nur 3 Tage.

Klar kann man damit keine tiefergehende Ausbildung betreiben, aber wenn man die Sonn und Samstag z.b. voll durchzieht kann man ja viel schaffen. Es gab ja früher in den HschBtl auch "KurzWÜs" über das WE. Ich weiß das die RSU und die HschBtl nicht das selbe sind, aber es zeigt doch, das es möglich ist.


Zitat
Bei der RSU, die ich mir momentan anschaue, gibt es eben ein Ausbildungswochenende, eine Woche und hin und wieder mal AGSHP etc, wer darauf halt Bock hat. Die Woche kann man in schlimmster Not halt auch als Urlaub machen.

Damit hätte ich auch leben können, aber so unterschiedlich ist das ganze eben...
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F_K

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« Antwort #491 am: 05. Juni 2021, 17:48:15 »

Vorsicht mit den Vergleichen - die HSchBtl hatten NICHT einsatzfähig zu sein - sondern ausbildungsfähig.

Die Einsatzfähigkeit wäre in der Krisenausbildung hergestellt worden.

Das Führungs- und Funktionspersonal hat einige Wochen im Jahr, PLUS einige Wochenenden geübt.
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HCRenegade

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« Antwort #492 am: 05. Juni 2021, 17:56:38 »

Zitat
(wie im Zivilen auch - da nennt sich dann sowas "Elternzeitvertretung" oder "Befristung auf 2 Jahre" - wäre dann hier ein "Kurzzeit-SaZ").
Wie soll das funktionieren? Wie willst du Uffz, Fw oder Offz für 2 Jahre gewinnen und auf welchen Stellen oder auf welchen Planstellen sollen diese geführt werden?

Anscheindend gib es sowas - ich meine mich zu erinnern, im Bw-Internetauftratt mal einen Bericht über einen OFArzt "SaZ 6 Monate" gelesen zu haben. habe aber leider nicht mehr den Link dazu parat.
Gerade bei SanOffz gibt es mWn auch die Möglichkeit zu "unüblichen" Dienstzeiten - da muss es nicht immer der Saz 4-Standard sein.
Da man ja mittlerweile sowieso die wildesten Personalkonzepte verfolgt, die vor ein paar Jahren aufgrund der jeweiligen Altersgrenzen noch undenkbar gewesen wären oder bestenfalls in ganz speziellen Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung und Einzelfallbetrachtung durchgeführt wurden (altgediente OStFw werden noch OffzMilFD, Wiedereinsteller mit Mitte 30 - Anfang 40 werden immer häufiger eingestellt), fände ich das nicht abwägig. Ich höre solche Dinge hinsichtlich veränderter Personalgewinnungsstrategie seitens BAPersBw (man hat so seine Kontakte an der Quelle) - da hat sich in den letzten Jahren definitiv einiges getan.

Wie gesagt, im Zivilen funktioniert sowas auch - ich sehe nicht das Problem, warum das die Bw nicht auch schaffen könnte (wenn man denn wollte).

Es ging ja letztlich auch darum, dass das WÜ-Tage-Pensum eines TrT nicht nur auf fünf einzelne Res aufgeteilt werden sollte - nur weil diese grad abkömmlich sind und das der Einheit "ganz recht" ist (ob dienstlich notwendig, steht hier auf einem völlig anderem Blatt), sondern auch der Res, der 1-2x jährlich seine 2 Wochen übt, die Möglichkeit und Mittel hierzu erhalten sollte. So Dinge wie "im März sind alle WÜ-Tage bereits aus" (selber schon mal erlebt) finde ich da schon sehr schwach - dürfte aber auch primär am TrT selbst gelegen haben, die genauen Hintergründe erfährt man ja meistens nicht.
Es gibt ja uach Berufs-Reservisten, die üben viel, weil sie Zeit haben und "jemanden kennen" - d.h., es geht hier nicht um Inübungshaltung oder Deckung von Vakanzen, sodnern nur um Gefälligkeiten bzw. die Truppe nutzt diese (nicht notwendige) Ressource, weil "eh da" - und wer zuerst kommt (also 10-Monats-WÜ schon im Oktober des Vorjahres angefordert), mahlt zuerst.
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PzPiKp360

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #493 am: 05. Juni 2021, 18:16:06 »

Und eine RDL in einer aktiven Einheit hat ja mehr Vorteil, bezüglich eventueller Beförderungen oder ähnliches.
Die Einheit und deren Status spielt für Beförderungen keine Rolle, es geht nur um die im Rahmen einer Beorderung geleisteten RDL-Tage.

Ich (naiv) dachte immer die RSU sollen gerade die Kameraden erreichen die noch nicht allzu alt sind und wieder Bezug zur Bw haben wollen, ohne sich in RKs unter 3S wiederzufinden. Aber aktuell scheint es zumindest in dem Bereich wo ich bin, wirklich nur was für ehemalige SaZ/BS, selbstständige oder Arbeitslose, oder AN im öffentlichen Dienst. Eben die, die auch schon jetzt mehrmonatige RDL im Jahr leisten können (soll kein Angriff sein,aber nach meiner Erfahrung ist es oft dieser Personenkreis)
Also, "wir" (RSU Kp Odenwald, BaWü) haben schon auch ein ordentliches Niveau, bilden wir uns zumindest ein, sind auch entsprechend zertifiziert vom Landeskommando, und das klappt durchaus mit einigen Wochenenden bzw. für "normale" Teilnehmer (kein Vor-/Nachkommando) sogar nur Samstagen und ein, zwei Ausbildungswochen pro Jahr. Klar, mehr ist gern gesehen, aber es geht auch, wenn man nur zehn Tage pro Jahr aufbringen kann.

Man kann sich die RSU Kp übrigens aussuchen, man ist nicht an ein Bundesland gebunden...
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LwPersFw

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #494 am: 05. Juni 2021, 21:48:50 »

@ LwPersFw:

Ja, das Zitat ist völlig korrekt. Ist aber auch die Frage, was ich in Gesetze und Weisungen schreibe und wie ich es dann in der Praxis umsetze (bzw. wie es dann die Truppe "lebt").

Wenn diese "Truppendenkweise" aufkeimt, dass der Res doch bitte 10 Monate am Stück (und dann uach nicht einmalig, sodnern wiederholt) üben solle (sonst ist er "wertlos"), damit er einen Aktiven vollwertig ersetzt, klingt das für mich nach personeller Fehlplanung. Langzeitabwesende sollte man anderweitig ersetzen (wie im Zivilen auch - da nennt sich dann sowas "Elternzeitvertretung" oder "Befristung auf 2 Jahre" - wäre dann hier ein "Kurzzeit-SaZ").


Das sieht das BMVg im Jahr 2021 nun einmal anders...
Muss man nicht toll finden ...
Aber ein Festhalten an "Früher..." wird daran nichts ändern...

Und das mit dem "Kurz-SaZ" steht im Gesetz...

Dafür muss der Betroffene aber wollen...

UND vor allem mehr Planstellen verfügbar sein !!

Diese bekommen wir von den Politikern im Bundestag zugewiesen...

... und diese sind nicht unbedingt dafür bekannt, dies mit Freude zu tun...

Gibt es nicht mehr, würde jeder dieser Kurz-SaZ die Beförderung eines "Lang-SaZ" blockieren.

Oder die Einstellung eines "Lang-SaZ" hinausschieben...

Ideen sind schön... Sollten aber an den politischen Realitäten ausgerichtet sein.

Und dieses "Lied" spielt schon immer außerhalb der Bw...




"§ 63b SG Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft

(1) Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft dient

1. dem Erhalt oder der Herstellung der Funktionsfähigkeit von Organisationseinheiten bei anders nicht abwendbaren Vakanzen oder

2. der Bewältigung anders nicht rechtzeitig zu bewältigender Auftragsspitzen.

Er ist nur zulässig, wenn für Reservisten

1. eine Wiederverwendung als Berufssoldat oder

2. eine erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit

nicht möglich ist."


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