Fragen und Antworten > Reserve
Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
Aliki:
hehe:)
Aber bei Ihrem verlinkten Zitat bezog sich das noch auf die alte Regelung mit SaZ2
KlausP:
Na gut, übergeredet ... :D
Aliki:
Puuhhhh
gerade nochmal gut gegangen..:)
Wenn ich die Laufbahn als FWDL machen, entspricht die Bezahlung auch der, der FWDL, obwohl ich dann irgendwann Fähnrich bin und manche noch OG/HG?
Wie ist das Laufbahnrechtlich: Könnte man, wenn die 23 Monate vorbei sind vermutlich noch 1 Jahr weiter machen??
snake99:
--- Zitat von: Aliki am 03. Dezember 2011, 21:58:06 ---Wenn ich die Laufbahn als FWDL machen, entspricht die Bezahlung auch der, der FWDL, obwohl ich dann irgendwann Fähnrich bin und manche noch OG/HG?
Wie ist das Laufbahnrechtlich: Könnte man, wenn die 23 Monate vorbei sind vermutlich noch 1 Jahr weiter machen??
--- Ende Zitat ---
Ich persönlich würde mich nicht als FWDL23 zum ROA ausbilden lassen, denn wenn ich richtig gerechnet habe, würden sie als FWDL finanziell schlechter dastehen, als ein SaZ (besonders wenn sie Fähnrich sind) ;)
Nein, nach Ablauf ihrer Dienstzeit als FWDL23 ist definitiv Schluss (Wiedereinstellung als SaZ im Rahmen eines neuen Bewerbungsverfahrens jedoch nicht ausgeschlossen). Wenn sie jedoch jetzt schon damit liebäugeln ggf. länger machen zu wollen, warum versuchen sie dann nicht direkt SaZ3 zu werden?
Aliki:
Hmmmm...
Als FWDL erhalte ich ab dem 7. Dienstmonat ca. 1000€ +
Besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld) 19,20 € / Monat
Entlassungsgeld 76,80 € / Monat
sowie
Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
Unentgeltliche Verpflegung
Unentgeltliche Unterkunft
..und habe Anspruch auf Unterhaltssicherung.
Als SaZ erhalte ich 1.350 €
FWDL, weil ich noch Bewerbungsverfahren bei der Polizei am Laufen habe und sollte darauf eine Einstellung erfolgen, so habe ich als FWDL die Möglichkeit jederzeit das Wehrverhältnis zu beenden bzw. die Probezeit in Anspruch zu nehmen. Als SaZ nicht.
Das sind eigentlich die einzigen Gründe.
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