Hallo zusammen,
hatte dem Personalamt noch einige Fragen zur Ausbildung als ROA gestellt.
Wen es interessiert...
Letztes Jahr konnte man den Bewerbern für SaZ 2 vor Dienstantritt angeblich nicht sagen, in welcher Truppengattung sie Dienst tun werden, was ich schon ziemlich seltsam fand, denn mit irgendeinem Barettabzeichen müssen doch alle ausgestattet sein.
- Wird dies nun anders sein? Sodass man nicht in eine Truppengattung kommt, welche nicht dem Wunsch entspricht oder nahe kommt und mehr oder weniger ,,die Katze im Sack'' kauft?
-> Sie werden auch weiterhin ohne Truppengattung eingestellt und nur vorläufig einer Truppengattung zugeordnet. Es wird jedoch versucht, je nach Bedarf der Streitkräfte und Eignung des Soldaten die Wünsche zu erfüllen.
- In dem Flyer den Sie mir zugesandt haben, ist die Möglichkeit als SaZ 2 und 3 aufgeführt, abhängig vom Ausbildungsgang. Welche Truppengattungen / Ausbildungsgänge sind damit gemeint? Könnte ich auch weiterhin in der TrG der FschJg SaZ 2 durchlaufen?
-> Ja, grundsätzlich sind alle Truppengattungen als SaZ 2 und Saz 3 möglichWie sieht denn der Ausbildungsverlauf für die 3-Jährigen aus? Worin besteht das zusätzliche 3. Jahr?
-> Nach den Offizierlehrgängen (OAL, OL 1 und OL 2) steht die truppengattungsspezifische Ausbildung an. Zur Zeit kann diese bei den FWDL und SaZ 2 nicht mehr garantiert werden. Der wesentliche Unterschied liegt darin begründet, das die SaZ 3 den OL 3 (Dauer ca. 1 Jahr) besuchen können und somit in Ihrer Truppengattung zu 100% ausgebildet werden.- Wäre eine Verlängerung dann noch von SaZ 2 während des Dienstes auf ein weiteres Jahr möglich?
-> Eine Verlängerung ist selbstverständlich auch während der Dienstzeit möglich, jedoch sollte diese im ersten Jahr erfolgen, damit die Einsteuerung in den OL 3 sichergestellt werden kann. Wäre eine Verlängerung auch von FWDL 23 auf SaZ 3 möglich?
Grundsätzlich ja.-> Hat man Einfluss auf die Truppenschulen, an denen man die OL besucht?
In der Regel nicht. Dies wird jedoch zusammen mit dem Bewerber beim Einplanungsgespräch festgelegt.-> Ist die Besoldung netto wie im Flyer angegeben anfangs bei 1550 € netto, abzüglich noch Unterkunft & Verpflegung oder wie in der Vergangenheit bei 1350 € ?
Dies kann ich Ihnen nicht beantworten, da hierfür Ihre zuständige Wehrbereichsverwaltung zuständig ist.