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Autor Thema: Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren  (Gelesen 9609 mal)

BSG1966

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Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #30 am: 15. Juli 2017, 20:29:41 »

Und ich kann Ihnen sagen, dass ich, obwohl zu der Zeit beileibe kein Abstinenzler, sondern durchaus Alkohol gewöhnt, mit 0,8 Promille in einer Verfassung war, in der ich an Autofahren keinen Gedanken mehr verschwendet hätte.

Wie gesagt, bei 0,8 ist man "schon" mit drei Bier. Da sollte man allein schon aus Vernunftgründen nicht ans Autofahren denken.

und in diesem Falle geht's ja nicht um trinken und ans Steuer setzen, sondern Aufwachen und scheiße bauen. Restalkohol wird oft genug unterschätzt.

Man verstehe mich nicht falsch, ich bin ganz klar für drakonische Strafen und ein hartes Durchgreifen in dem Falle. Nur wie gesagt, jetzt ins im wahrsten Sinne des Wortes Blaue ein Alkoholproblem zu attestieren finde ich schon arg gewagt.
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BSG1966

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Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #31 am: 15. Juli 2017, 20:31:38 »

Wenn Sie so dem GA einer MPI Stelle gegenübertreten BSG1966 werden Sie sofort nach Hause geschickt! Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!

Wer sowas bei ner MPU raushaut gehört auch zurecht nach Hause geschickt.

Zitat
Diese Bagatellisierung und schönreden von Trinkfestigkeit, die man sich über Jahre/Jahrzehnte angeeignet hat, ist in keinster Weise hilfreich. Da muss auch niemand Stolz drauf sein! Punkt!

Ich hoffe Sie sind stolz darauf, wie gekonnt Sie mir hier die Worte im Mund - bzw auf der Tastatur - verdrehen.
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Getulio

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Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #32 am: 15. Juli 2017, 20:54:33 »

Wie gesagt, bei 0,8 ist man "schon" mit drei Bier.

Das kommt eben ganz darauf an, ob jemand 50 kg oder 100 kg wiegt, und wie die sich zusammensetzen.

0,8 Promille waren damals bei mir rund 2,5 l Bier. Ich gehe davon aus, 2 Promille nicht ohne massiven Einsatz von Spirituosen zu erreichen. Sinn und Zweck dieser "Trinktests" für Strafverfolgungspersonal ist ja gerade, am eignen Leib zu erfahren, dass die Begründung 1,x Promille durch das berühmte "Bier zu viel" erreicht zu haben, als das zu entlarven ist, was sie ist: eine reine Schutzbehauptung.
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BSG1966

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Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #33 am: 15. Juli 2017, 21:09:03 »

Na dass man nach 5 Bier nicht ans Steuer sollte, sollte unabhängig von der eigenen Bauweise eigentlich klar sein. Ich selber bin mit der Menge eben eher Richtung 1,5 unterwegs (wie gesagt, 65 kg)
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Flexscan

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Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #34 am: 15. Juli 2017, 21:17:25 »

soreicht jetzt.
Das ganze hat nichts mehr mit dem Thema zu tun.

Sollten noch Fragen oder Anregungen zum Thema offen sein Nachricht ans Team dann wird wieder geöffnet.

auf Wunsch des TE wieder geöffnet

« Letzte Änderung: 14. September 2017, 10:28:40 von Flexscan »
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Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #35 am: 14. September 2017, 10:41:09 »

Hallo,

ich wollte mal berichten wie es bei mir weiter gegangen ist und wie es aktuell aussieht.
Ich denke es könnte den einen oder anderen interessieren.

Erstmal zu den ganzen Vermutungen hier:
Eine Alkoholabhängigkeit liegt definitiv nicht vor. Ich trinke eher selten und unregelmäßig. Vielleicht habe ich aber ein Problem damit die Grenze einzuschätzen. Aber damit muss ich mich wohl sowieso noch intensiv im Rahmen der MPU ausseinander setzen. Das wollte und will ich hier auch nicht thematisieren.

Das ich einige Tage nach der Tat den Blutalkoholwert bei der Polizei telefonisch erfragen konnte, hatte ich ja schon erwähnt. Es folgte dann ein Beschuldigtenanhörungsbogen. Den habe ich nicht ausgefüllt und zurück geschickt sondern bin damit zu einem Rechtsanwalt gegangen. Dem habe ich natürlich in aller Ausführlichkeit alles berichtet. Er hat daraufhin der Staatsanwaltschaft geschrieben. Stark zusammen gefasst stand da drin, dass ich die Tat bereue, dass der Entzug der Fahrerlaubnis für mich starke auch finazielle Nachteile bringt. Und das eine Einstellung bei der Bw derzeit nicht erfolgen kann. Daraufhin folgte irgendwann ein Strafbefehl vom Amtsgericht. Urteil: Wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt zu 30 Tagessätzen und noch 9 Monaten Führerscheinsperre. Eine Kopie davon habe ich direkt weiter zum KarrC geschick. Es konnte aber nicht bearbeitet werden weil auf dem Strafbefehl kein Datum stand wann das Urteil rechtskräftig ist. (Ich hätte ja theoretisch zwei Wochen wiedersprechen können). Also habe ich über meinen RA dem Gericht mitgeteilt, dass ich auf Rechtsmittel verzichte. Dann konnte ich bei der Staatsanwaltschaft eine neues Exemplar mit Datum anfordern. Als dieses dann endlich da war habe ich es wieder direkt weitergeschickt. Gestern habe ich vom KarrC die Bestätigung über den Eingang einer "Bewerbung" bekommen. Diese wird nun geprüft und man bittet mich um Geduld.

Das ist der aktuelle Stand.

Die Tat war am 24.6. heute ist der 14.9.
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