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Autor Thema: Einstellungsklage? Bitte um Rat.  (Gelesen 21654 mal)

-Gerhard-

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Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« am: 03. Dezember 2011, 22:53:31 »

Guten Abend.
Mein Name ist Gerhard, bin 35 Jahre alt und Automobilkaufmann.

Wegen der geänderten Einstellungsvoraussetzungen, ( Im besonderen der Entfall der Eintrittsaltersbeschränkung für Uffze und Fw im Fachdienst ) habe ich mich beworben und meinen Eignungstest am 30.11.11 in Düsseldorf bestanden. Der Psychologe sagte mir nach dem Vorstellungsgespräch, das ich den Eignungstest bestanden habe, jedoch auf Grund meines Alters eine Einstellung nicht erfolgen wird.

Den Ablehnungsbescheid habe ich bereits mit folgendem Widerspruch beantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen meine Nichteinstellung als Feldwebel, bzw. Unteroffizier bei der Bundeswehr ein.

Da ich den Eignungstest bestanden habe und im Zuge der Bundeswehrreform das Eintrittsalter für den Fachdienst für Bewerber(innen) entfiel, bestehe ich auf meine Einstellung.

Mit freundlichen Grüßen


Wenn das nicht hilft möchte ich dagegen klagen. Könnt ihr mir mit Rat zur Seite stehen?

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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2011, 22:57:23 »

Vergessen Sie es. Es gilt nach wie vor § 40 Soldatengesetz (SG):

Zitat
§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden

1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus ...

Daran scheitert es bei Ihnen, weil Sie dann nicht mehr auf die Regelverpflichtungszeiten festgesetzt werden können. Dieser § im SG wurde nämlich nicht geändert.
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-Gerhard-

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2011, 23:05:58 »

Da frage ich mich natürlich, weshalb ich eingeladen wurde, sogar noch eine Woche vor dem Eignungstest angerufen wurde, zwecks Terminhaltung, den ganzen Test erfolgreich absolvieren musste, um dann gesagt zu bekommen, dass ich zu alt sei. Die haben doch alle Unterlagen von mir gehabt und konnten das doch vorher wissen.
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2011, 23:10:26 »

Keine Ahnung, warum man Sie eingeladen hat. Fragen Sie im ZNwG nach. Eine Einstellung in der Mannschaftslaufbahn für 4 Jahre wäre bei Nichteignung für die Unteroffizier- bzw. die Feldwebellaufbahn ja möglich gewesen.
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-Gerhard-

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2011, 23:19:32 »


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« Letzte Änderung: 30. Mai 2012, 00:23:20 von -Gerhard- »
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ulli76

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2011, 23:20:04 »

Jap- vielleicht wegen der Möglichkeit der Mannschaftslaufbahn.
Ansonsten hätte die Möglichkeit bestanden, dass du so überragend abschneidest, dass man dich vielleicht für 4 Jahre in der Uffz- oder Fw-Laufbahn will.
Das Kann aber nur das ZNwG sagen.
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-Gerhard-

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2011, 23:24:04 »

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« Letzte Änderung: 30. Mai 2012, 00:24:10 von -Gerhard- »
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #7 am: 03. Dezember 2011, 23:25:44 »

Zitat
Ich bin aber als Feldwebel geeignet.

Das mag ja sein, aber kein Bewerber hat auch einen Rechtsanspruch auf eine Einstellung in der entsprechenden Laufbahn, zumal gerade in der Feldwebellaufbahn die Bewerberlage so ausreichend ist, dass die Bundeswehr genügend Personal mit einer 12jährigen Verpflichtungszeit einstellen kann. Hier haben schon einige User, die die entsprechende Eignung bescheinigt bekommen haben, geschrieben, dass sie frühestens zum 01.07.2012 eine Stelle bekommen können.
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Flexscan

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2011, 23:29:12 »

spende das Geld für eine Klage lieber der Kindernothilfe wenn du zuviel über hast.

Wo steht geschrieben das ein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht?
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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #9 am: 04. Dezember 2011, 16:44:50 »

Vergessen Sie es. Es gilt nach wie vor § 40 Soldatengesetz (SG):

Zitat
§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden

1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus ...

Daran scheitert es bei Ihnen, weil Sie dann nicht mehr auf die Regelverpflichtungszeiten festgesetzt werden können. Dieser § im SG wurde nämlich nicht geändert.

Das ist richtig, es gibt jedoch Ausnahmen. Man muss nicht 12 oder 8 Jahre als Feldwebel dienen, es gehen beispielsweise auch 10 Jahre. Ob auch eine Dienstzeit unter 8 Jahren als Feldwebel möglich ist weiß ich jedoch nicht.
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #10 am: 04. Dezember 2011, 16:48:17 »

Zitat
... Ob auch eine Dienstzeit unter 8 Jahren als Feldwebel möglich ist weiß ich jedoch nicht.

Nö. Das ist schon die Ausnahme, die auf www.bundeswehr-karriere.de benannt ist. Kommt als für den TE wie schon geschrieben auch nicht in Frage.
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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #11 am: 04. Dezember 2011, 16:59:30 »

Und was ist bei der Laufbahn der Feldwebel im allgemeinem Fachdienst
mit der Einstellungsvoraussetzung "abgeschlossener Berufsausbildung zum Meister oder einer vergleichbaren Ausbildung"?

Dann sind/wären laut Broschüre auch 4 Jahre möglich?
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ulli76

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #12 am: 04. Dezember 2011, 17:03:56 »

Dafür hat er sich doch beworben.
Eine Einstellung erfolgt für so eine kurze Verpflichtungszeit, wenn Seitens der Bundeswehr ein besonderes Interesse an der Einstellung besteht.
Vielleicht kann aber der Ralf bei Gelegenheit noch was dazu sagen, wie häufig sowas vor kommt.
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #13 am: 04. Dezember 2011, 17:10:08 »

Uns als Automobilkaufmann hat er keinen Meisterabschluss. Das ist mal wieder nur 'ne rein rhetorische Fragestellung, denn welcher Meister bewirbt sich in dem Alter schon bei der Budneswehr? Das dürfte sich im Promille-Bereich bewegen.
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Ralf

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #14 am: 04. Dezember 2011, 17:36:49 »

Jap- vielleicht wegen der Möglichkeit der Mannschaftslaufbahn.

Jetzt, wo ich abgelehnt bin gibts`wohl kein: " Ich will doch noch " oder?
Doch das ginge trotzdem, zumindest bist zum 40. Lj.

Automobilkfm (bzw die Verwendungen, die dahinter stehen) ist nun keine so außergewöhnliche Ausbildung, dass hier ein außergewöhnlicher Bedarf bestünde.
Selbst in Mangelverwendungen wird eine 4 jährige Einstellung so gut wie nie in Anspruch genommen. Kenne einen Fall, der im IT Bereich aufgrund eines ganz bestimmten Wissens in einem Nischenprodukt unter 12 Jahre eingestellt wurde. Ist aber so selten, dass es eigentlich vernachlässigenbar ist.
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