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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellungsklage? Bitte um Rat.  (Gelesen 21653 mal)

S.Gö

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #15 am: 04. Dezember 2011, 18:20:02 »

Meine "hypothetische" Frage bezog sich mal wieder nicht auf die Wahrscheinlichkeit, sondern darauf, ob ein Meister entgegen der
Broschüre nicht die Möglichkeit hätte, sich auch für 4 Jahre verpflichten zu lassen, denn mit ihrer Aussage:



Nö. Das ist schon die Ausnahme, die auf www.bundeswehr-karriere.de benannt ist. Kommt als für den TE wie schon geschrieben auch nicht in Frage.

lehnen sie diese Möglichkeit kategorisch ab.

@ Ralf...

Ich habe überhaupt nur deshalb gefragt, weil ein Bekannter vor kurzem seinen Abschluss auf Meisterebene im IT-Bereich gemacht hat.
Während meiner Bewerbung hatte er ebenfalls mit einer Bewerbung seinerseits geliebäugelt. Bei ihm käm aber noch hinzu, dass er dann Wiedereinsteller
wäre und wir waren uns über Mindest-/Regelverpflichtungszeiten nicht einig. Wie werden die Zeiten denn angerechnet? Er ist 33/34. 
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ulli76

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #16 am: 04. Dezember 2011, 18:46:05 »

Das Problem ist, dass der TE sich schon für die entsprechende Laufbahn beworben hat. Und offenbar gehört er nicht zu den wenigen, die für die Bundeswehr so attraktiv sind, dass man ihnen ein entsprechendes Angebot macht.
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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #17 am: 04. Dezember 2011, 18:48:44 »

Ich habe überhaupt nur deshalb gefragt, weil ein Bekannter vor kurzem seinen Abschluss auf Meisterebene im IT-Bereich gemacht hat.
Dann wäre es hifreich gewesen dies auch mitzuteilen. Gedanken lesen kann hier noch keiner und bisher ging es nur um deinen Fall und du bist offenkundig kein Meister.

Außerdem, einen andere Ton bitte (der macht ja bekanntlich die Musik), dieLeute hier helfen freiwillig und ohne Bezahlung, es gibt also auch hier keinen einklagbaren Beratungsanspruch.
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S.Gö

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #18 am: 04. Dezember 2011, 20:25:23 »

Ich glaube sie verkennen die Situation.

Dann wäre es hifreich gewesen dies auch mitzuteilen. Gedanken lesen kann hier noch keiner und bisher ging es nur um deinen Fall und du bist offenkundig kein Meister.

Ich bin nicht der TE und habe somit die ursprüngliche Frage überhaupt nicht gestellt. Warum beziehen Sie das nun auf meine Person?

Ich habe doch lediglich den Tenor der Frage oder dieses Threads aufgegriffen,
aufs Wesentliche reduziert und gefragt, ob es entgegen der BW-Broschüre trotzdem
keine Möglichkeit auf Einstellung mit verkürzter Dienstzeit ( 4 Jahre ) gibt, da die Aussage von KlausP doch recht eindeutig ist.

Den darauf folgenden Post habe ich deshalb erstellt, weil Ralf den IT-Bereich erwähnt,
der zufälliger Weise auf meinen Bekannten zutrifft, und insofern eine weitere Frage rechtfertigte.

Inwiefern habe ich mich also in Ihren Augen im Ton vergriffen.
Wenn Sie also der Meinung sind, dass ich mich nicht korrekt verhalten habe,
stehe ich Ihnen gerne per PN zur Verfügung.
Ich bin mir um einer Entschuldigung nicht zu verlegen, erkenne aber z.Zt. keinen Anlass.

Auch stelle ich meine Fragen bezüglich dieses Themas per PN und
klinke mich aus diesem Thread aus.
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2011, 20:26:58 von S.Gö »
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-Gerhard-

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #19 am: 05. Dezember 2011, 02:54:15 »

Na, jetzt schlagt euch mal nicht die Köpfe ein.

Scheinbar gibt es eine ganze Menge an ü. 30 Bewerbern,
die sich auf Grund der entfallenen Eintrittsaltersbeschränkung bewerben.
Leider wird die Einschränkung bis 40 J. in der Broschüre nicht kommuniziert.
Daraus erwachsen dann natürlich bei den Bewerbern Wünsche und Erwartungen,
die nicht erfüllt werden. Dieses Missverständnis führt dann eben zu Ärgernissen.
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Zebra

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #20 am: 05. Dezember 2011, 20:38:49 »

Das Einzige, was du noch machen kannst, ist an den Wehrbeauftragten zu schreiben. Ist schon eine merkwürdige Nummer, dich zum Einstellungstest einzuladen, vermeintlich für eine gewisse Laufbahn, für die du dich beworben hast, und dir dann zu sagen, dass du zu alt bist.

Für die Zukunft ist das ja geplant, die SLV u.ä. entsprechend zu ändern.

MkG

Zebra
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S.Gö

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #21 am: 05. Dezember 2011, 21:17:16 »

Mist... das interessiert mich jetzt aber doch wieder. Im Zentrum wurde das angesprochen.
Gibts da auch eine köchelnde Gerüchteküche, sprich Vorschläge oder ist da bisher noch nichts durchgedrungen.
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Zebra

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #22 am: 05. Dezember 2011, 22:11:58 »

Ich habe mich vielleicht ein wenig wiedersprüchlich ausgedrückt.

Ich habe die Presseberichte zur Strukturreform durchaus so verstanden, dass es geplant ist Verpflichtungszeiten zu flexibilisieren und Altersgrenzen anzuheben bzw. zu streichen.
Wie gesagt, ich finde es irgendwie merkwürdig jemanden einzuladen, zu testen und dann zu sagen, derjenige sei zu alt - wie gesagt, meine persönlich Meinung.

MkG

Zebra
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-Gerhard-

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #23 am: 05. Dezember 2011, 22:15:23 »

Ich habe die Presseberichte zur Strukturreform durchaus so verstanden, dass es geplant ist....

Du hast PM.
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-Gerhard-

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Update
« Antwort #24 am: 29. Mai 2012, 23:16:21 »

Update 1

Ab dem 22.03.2012 gelten die neuen Altersgrenzen, in Anlehnung zum Entfall
der Altershöchstgrenze zur Einstellung als SAZ in den Fachdienst ab dem 01.07.2011

Alte Version
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
2. Bewerber für die Laufbahnen der Offiziere mindestens bis zum Abschluss des für sie vorgesehenen Ausbildungsganges oder für eine fest bestimmte Zeit von mindestens drei Jahren und höchstens bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren.


Neue Version

(1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus. Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr bildet die Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersgrenze für ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit. Wenn dringende dienstliche Gründe dies im Einzelfall erfordern, ist eine Berufung auch im Übrigen über die Altersgrenze des Satzes 1 hinaus zulässig, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Link zum geänderten Gesetzestext: http://www.buzer.de/gesetz/2246/al32698-0.htm


Update 2

Meiner Klage, auf Grund der Nichteinstellung bei der Bundeswehr, wegen meines Lebensalters, wurde vom Verwaltungsgericht in xxx stattgegeben. Außerdem bekomme ich Prozesskostenhilfe.
( Prozesskostenhilfe bekommt nur der, welcher gute Erfolgsaussichten bei der anstehenden Verhandlung hat.)
Der Gegenantrag vom Personalamt der BW wurde abgewiesen. ;D

Mein Rat:

Wer nicht, wegen eines nicht bestandenen Sport- und oder Gesundheitstests, zwischen dem 01.07.2011 und dem 22.03.2012 nicht als SAZ eingestellt wurde und er in seiner Dienstzeit das 40. Lebensjahr überschritten hätte, legt umgehend Widerspruch gegen seine Ablehnung ein und lässt sich nicht vom anschließenden, negativen Widerspruchsbescheid, welcher vom Pers.-amt der Bw kommen wird, beeindrucken.
Sondern er geht den Weg zum Verwaltungsgericht, mit einer sauber verfassten Klageschrift. ;)

Wichtig; PS:
Der Antrag meiner Klageschrift lautet:
Antrag auf Feststellung meiner Nichteinstellung bei der Bundeswehr, als Feldwebel / Unteroffizier, auf Grund meines Lebensalters.
Erst wenn das durch das Verwaltungsgericht festgestellt worden ist, ist ein Verstoß gegen das AGG http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz offiziell gegeben. Daraus entstehen dann Verpflichtungen für die BW, in meinem Sinne.
Der Verstoß gegen das AGG, fußt auf der Tatsache, dass eine Einstellung als SAZ auf Grund der Änderung, der Einstellungsvoraussetzungen, ab dem 01.07.2011, unabhängig von der oben angeführten Änderung vom 22.03.2012, hätte erfolgen müssen.

Fachanwaltssuche bei Google: http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&safe=off&site=&source=hp&q=anwalt+wehrrecht&oq=anwalt+wehrrecht&aq=f&aqi=g-s1g-K3g-sK1g-K5&aql=&gs_l=hp.3..0i10j0i30l3j0i10i30j0i30l5.5451.10897.0.12992.16.15.0.1.1.0.120.1614.1j14.15.0...0.0.WSr-ZzyIqTw

und http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&safe=off&q=anwalt+soldatenrecht&oq=anwalt+soldatenrecht&aq=f&aqi=g-K3g-bsK1&aql=&gs_l=serp.3..0i30l3j0i8i10i30.70005.76769.0.77168.20.19.0.1.1.0.135.2326.0j19.19.0...0.0.RGTIREinKmA

Einen Anwalt habe ich mir erst gesucht, nachdem meiner Klageschrift und meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben wurde.
« Letzte Änderung: 30. Mai 2012, 01:02:45 von -Gerhard- »
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Ralf

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #25 am: 30. Mai 2012, 06:55:09 »

Was aber im Endeffekt noch nicht heißt würde, dass du eingestellt werden wirst. Ggf. kannst du dann noch einen ablehnenden Bescheid mangels Bedarf bekommen.
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Rollo83

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #26 am: 30. Mai 2012, 07:05:29 »

Sowas hab ich ja noch nie gehört, da versucht sich wer in die Bundeswehr ein zu klagen.
es gibt doch unzählige Bewerber die eine bestimmte Eignung bekommen haben aber trotzdem keine Stelle bekommen haben.
Egal ob Alter oder keine freie Verwendung oder was auch immer, es können sich nun mal die Bewerber ausgesucht werden.

Wenn dort als Beispiel 100 Stellen für Automobilverkäufer sind und 101 Bewerber und 100 Bewerber sind erst um die 20 Jahre und der Eine ist schon mitte 30, ja das würd ich auch die 100 jüngeren nehmen. Das mag zwar altersdisskriminierend sein aber that's life.

man ist mit 20 Jahren nun mal fitter als mit mitte 30 Jahre und die recht hohen körperlichen Anforderungen lassen sich nicht verschweigen.
Werden sie mal Feldwebel und gehn mit mitte 30 auf den ÜLE, wird bestimmt lustig.

Aber ich muss zu geben, ich bin gespannt auf das Ergebnis. Ich kann mir aber nicht vorstellen das sie Sache mit Erfolg gekrönt sein wird. Werden wir sonst bald viele Kameraden haben sie sich in den Dienst klagen lol?
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #27 am: 30. Mai 2012, 07:12:35 »

Zitat
Werden sie mal Feldwebel und gehn mit mitte 30 auf den ÜLE, wird bestimmt lustig.

Da reicht schon die Grundausbildung.

Zitat
Werden wir sonst bald viele Kameraden haben sie sich in den Dienst klagen

... und innerhalb der ersten 6 Monate wieder den Schuh machen.  ::)
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Ralf

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #28 am: 30. Mai 2012, 07:17:39 »

Ich kann mir das schon vorstellen, dass das Erfolg haben wird. Ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, wieso das 40. Lj als Kriterium für einen Negativbescheid genommen wurde.
Sicherlich hast du Recht, dass jüngere (meistens) gesünder und fitter sind, aber halt eben nicht immer.
Aber man muss ja auch nicht das Alter als Ablehnungsgrund anführen, es gibt da zu Einen ggf. ärztliche Gründe oder halt eben die Bedarfslage, die man als Ablehnungsgrund anführen kann. Das sind 2 saubere Gründe, die ja auch bereits angewendet wurden und valide sind.

Und warum keinen 32jährigen für 13 Jahre nehmen, wenn der Bedarf es hergibt und er fit wie nen Turnschuh ist und keinen Playstation-Schwabbel-Körper hat. Solche Entscheidungen sollten halt immer individuell getroffen werden, sonst bräuchten wir uns ja auch keine Musterung leisten.
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KlausP

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Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #29 am: 30. Mai 2012, 07:27:43 »

Ganz tolle Wurst, Herr "Gerhard", dass Sie einige Ihrer älteren Beiträge, auf die Andere schon geantwortet haben, so nebenbei gelöscht haben. Solche Typen kann ich leiden! .................... wie Fusspilz!  >:(
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