Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 23:32:45
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellungsklage? Bitte um Rat.  (Gelesen 21693 mal)

Lilli

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 55
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #75 am: 07. Juni 2012, 11:08:40 »

@Gerhard:

Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden. Als ich damals wegen einer angeblichen Allergie ausgemustert wurde, habe ich das auch getan, denn eine Allergie war mir und meinen zivilen Ärzten nicht bekannt....
Ich bekam darauf hin die Möglichkeit mich ein zweites mal im BWK vorzustellen und wurde von anderen Ärzten untersucht, die dann keine Allergie mehr feststellen konnten. Und schwups war ich von T5 auf T2 gemustert... Es läuft beim Bund so einiges nicht ganz gerade. Und nen Versuch isses Wert!!;)
« Letzte Änderung: 07. Juni 2012, 11:17:13 von Lilli »
Gespeichert

Aliki

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 300
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #76 am: 07. Juni 2012, 11:25:13 »

Ich bin momentan auch am überlegen, ob ich mich an den Wehrbeauftragten wenden soll.
Vielleicht nicht unbedingt wegen mir, aber auch für zukünftige Bewerber.

Es geht um das nicht vorhandene Widerrufsrecht als SaZ 2/3.
Finde ich eine Benachteiligung, da es doch mittlerweile sogar auch für FWDL eine Probezeit gibt.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.700
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #77 am: 07. Juni 2012, 13:03:11 »

Vielleicht nicht unbedingt wegen mir, aber auch für zukünftige Bewerber.
Da der WBdBT nicht im Einzelfall entscheidet sondern höchstens Mängel feststellt und diese dann dem Bundestag berichtet, stellt sich dies als Frage nicht.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

DeltaEcho

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 743
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #78 am: 07. Juni 2012, 13:27:00 »

Zitat
Es geht um das nicht vorhandene Widerrufsrecht als SaZ 2/3.
Finde ich eine Benachteiligung, da es doch mittlerweile sogar auch für FWDL eine Probezeit gibt.

Dir ist aber schon bewusst was eine Benachteiligung ist oder? Denn solange alle Personen/Soldaten einer Laufbahn gleich gestellt werden liegt keine Benachteiligung vor. Die Laufbahn RO ist eine eigene Laufbahn, genauso wie die Laufbahn der Offiziere im Truppendienst. Wenn es in der Laufbahn der RO keinen Wiederruf gibt, dann ist das so. Ich frage mich persönlich sowieso wofür wie diese Laufbahn noch haben.

Zitat
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden
Der Wehrbeauftrage ist eigentlich nur für Soldaten zuständig die sich ungerecht behandelt fühlen, nicht aber für Zivilisten. Das der Wehrbeauftrage sich deines Falles angenommen hat war mehr als Zufall, er hätte nämlich auch einfach sagen können, dass er nicht zustänig ist.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.700
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #79 am: 07. Juni 2012, 13:35:44 »

Wonach dann die Eingabe als Petition auszulegen ist, an den dafür zuständigen Ausschuss geht und über diesen Weg in´s BMVg geleitet und dort - sachgleich zu einer Eingabe - bearbeitet wird. ;)
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

-Gerhard-

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #80 am: 08. Juni 2012, 18:39:25 »

@Gerhard:
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden.

Habe ich.
Die waren auch zuständig dafür, so lange keine Klage bei Gericht eingereicht wird, da die Legislative ( Bundestag )
sonst mit der Judikative ( Gericht ) für das ergehende Urteil verantwortlich wären. Das ist hier nicht erlaubt, wegen der Gewaltenteilung.

Der Weg über das Gericht ist in meinem Fall der richtigere, da der Einfluss des Wehrbeauftragten in bestimmten Fällen eher begrenzt ist. Das kommt auch immer darauf an, welche Partei ihn stellt.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.700
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #81 am: 08. Juni 2012, 18:42:40 »

Haben Sie eigentlich selbst verstanden was Sie da jetzt geschrieben haben?
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Chef_6/451

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 371
    • BwForum - Fragen und Antworten rund um die Bundeswehr
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #82 am: 08. Juni 2012, 19:31:52 »

Montesqieu würde sich im Grabe umdrehen...
Gespeichert
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

-Gerhard-

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Einstellungsklage? Bitte um Rat.
« Antwort #83 am: 08. Juni 2012, 20:16:37 »

Montesqieu würde sich im Grabe umdrehen...

Haben Sie eigentlich selbst verstanden was Sie da jetzt geschrieben haben?

Tja, es gibt gute und weniger gute Tage zum schreiben. ;)

Edit.....
« Letzte Änderung: 08. Juni 2012, 20:21:23 von -Gerhard- »
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de