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Autor Thema: Anfechtung Der Musterung nach T3 (-->T2)  (Gelesen 4079 mal)

Golfdriver

  • Gast
Anfechtung Der Musterung nach T3 (-->T2)
« am: 16. Mai 2005, 12:33:57 »

Ich wurde vor etwa einem Jahr gemuster mit Tauglichkeit T3.

Damals ging ich wenig ambitioniert zur Musterung, habs einfach auf mich zukommen lassen. Habe aber gleich gesagt, wenn ich tauglich binn, dann gehe ich zum Bund.

Musterungsergebnis: T3 (--> wird nicht mehr eingezogen)

Nun möchte ich aber unbedingt zur BW.
Ist es möglich, auch nach fast einem Jahr noch eine erneute Musterung zu beantragen.
Finde die Musterung teilweise ungerecht, was ich so in meinem Bekanntenkreis sehe. Ein Bekannter z. B. wurde mit T2 gemustert, obwohl er eine Freistellung vom Sport benötigt. Ich habe eine Brille - die mein Bekannter übrigens auch hat - sonst bin ich fit.

Ich möchte T2 bekommen, da ich ansonsten zu große Einschränkungen in der Verwendung habe.
Würde gerne nach Tauberbischofsheim (B-W): Technik (Fahrzeuginstandhaltung)Nachschub/LKW fahren.

Möchte bei der erneuten Musterung auch mehr Engagement zeigen, möchte auch freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst absolvieren, vielleicht habe ich dadurch eine bessere Chance eine neue und hoffentlich bessere Musterung zu bekommen.
Bei der ersten Musterung wurde zudem nicht einmal der Eignungstest durchgeführt, weil es an Personal fehlte.  So konnte ich meine Stärken im Bereich Physik/Technik gar nicht unter Beweis stellen

Das wichtigste für mich ist aber, ob ich das Ergebnis überhaupt noch anfechten kann, und wie und wo ich die neue Musterung beantrage!!

Kann ich noch zum Oktober eingezogen werden oder schon zu spät??
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Timid

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Re:Anfechtung Der Musterung nach T3 (-->T2)
« Antwort #1 am: 16. Mai 2005, 12:46:06 »

Ich weiss jetzt nicht, wie das genau rechtlich aussieht (vielleicht einfach mal nach "Musterung anfechten" hier im Forum suchen); aber am besten wendest du dich einfach mal ans Kreiswehrersatzamt mit der Bitte, erneut gemustert zu werden.

Für den Oktober ist es aber eventuell schon zu spät - zum einen bräuchtest du ja noch die (Nach)Musterung, zum anderen dürften sämtliche freien Posten für den Oktober bereits vergeben und die Einberufungsbescheide schon abgeschickt sein bzw. in nächster Zeit verschickt werden.
« Letzte Änderung: 16. Mai 2005, 17:22:28 von Timid »
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Lidius

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Re:Anfechtung Der Musterung nach T3 (-->T2)
« Antwort #2 am: 16. Mai 2005, 16:02:35 »

Also das die Einberufungsbescheide für Oktober schon abgeschickt sind bezweifle ich etwas (teilweise vielleicht, aber sicherlich noch nicht komplett).

Als ich damals meine Ausbildung beendet hatte (am 26. Juni), bot man mir von Seiten des KWEA sogar an mich noch zum 01.07. zu ziehen wenn ich das möchte, das wollte ich dann aber nicht und wurde so zum 01.10. eingezogen (und ich konnte mir sogar noch, aus 2 Standorten, auswählen wohin.)

@Golfdriver

Die Musterung selber kannst du jetzt nicht mehr anfechten, du kannst aber das KWEA darum bitten eine Nachmusterung zu machen (auf deutsch: du wirst dann nochmal gemustert).

Also in meinen Augen ist eine Einberufung zum Oktober durchaus noch im Rahmen des machbaren, wenn du dich gleich morgen ans Telefon hängst und beim KWEA um eine nochmalige Musterung bittest. Wenn du erwähnst das du gerne Freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten möchtest kann sicherlich nicht schaden.
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Pionier

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Re:Anfechtung Der Musterung nach T3 (-->T2)
« Antwort #3 am: 16. Mai 2005, 16:33:34 »

ist machbar auch zum Oktober, die fangen erst ab 01.07 an richrit für den okt. zu planen also keine angst, nur gemustert solltest du sein !! ;)
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Timid

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Re:Anfechtung Der Musterung nach T3 (-->T2)
« Antwort #4 am: 16. Mai 2005, 17:21:51 »

Okay, könnte noch hinhauen, aber eng wird es trotzdem ... Zum einen, weil es mit der Musterung i.A. auch nicht von heute auf morgen geht, zum anderen, weil trotz allem ein gewisser Vorlauf nötig ist für die Einberufung.

Bei meiner Einberufung hatte ich damals im April beim KWEA angerufen, und da waren die gerade dabei, die gesamte Planung für den September zu entwerfen. 4 Monate Vorlauf dürften also durchaus angemessen sein als Zeitangabe.

Also: Ruf beim KWEA an, bitte den entsprechenden Sachbearbeiter um schnellstmögliche erneute Musterung und EUF. Und wenn du tauglich bist (nur wegen einer Brille wird man normalerweise nicht T3; es sei denn, die Brille ist sehr stark), dann kümmer dich, wenn möglich, noch am selben Tag (wenn du eh schon vor Ort bist) um die Einberufung.
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T5-Breft

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Re:Anfechtung Der Musterung nach T3 (-->T2)
« Antwort #5 am: 15. Juni 2005, 08:43:01 »

Meine Erfahrung dazu ist das man mit einem formlosen Schriftstück eine Überprüfungsuntersuchung (Nachmusterung) beantragen muß, zu welcher man dann auch direkt einen TZermin erhält. Ich habe diesen Antrag erst knapp zwei Jahre nach meiner ersten Musterung(T3) gestellt.

Bei der medizinischen Untersuchung wird dir die Frage gestellt was sich denn geändert hat.
Doch bei mir hatte sich nichts körperlich geändert ausser gut 20 Kilo mehr auf den Rippen; also ab zum Psychologen welcher mich nach einem zehnminütigem Gespräch dann auch tatsächlich T2 mustern lies. Das war´s!

Daraufhin hab ich mich als SaZ4 in den Mannschaften beworben und wurde zu einer Ergänzungsuntersuchung eingeladen bei der ich wieder 10min. beim "Psycho" war. Aber ich hatte schon vorher ein pauschales Ablehnungsschreiben für den SaZ4 bekommen.

Das Ende der Gescxchichte ist das ich jetzt meinen Grundwehrdienst ableisten MUSS.
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Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.
 

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