Kommt drauf an:
Solange du Soldat bist, hast du Anrecht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. In bestimmten Fällen ist eine Weitergewährung der UTV möglich (aber nur für wenige Monate und läuft über das Versorgungsamt). Im Falle einer Wehrdienstbeschädigung kommt der Bund dauerhaft für den Schaden auf (läuft aber nicht über UTV).
Wenn es um die Frage der Dienstunfähigkeit geht: Das ist ein langwieriges Verfahren, in dem festgestellt wird, ob du überhaupt irgendeinen Dienst ausführen kannst. Ob so ein Verfahren eingeleitet wird, hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Restdienstzeit, Dienstposten, Möglichkeiten der Umsetzung auf einen anderen Dienstposten, Heilungsmöglichkeit).
Das Verfahren dauert ca. 6-9 Monate und die Entscheidung liegt nicht bei nur einem Arzt, sondern geht durch mehrere Begutachtungsinstanzen.
Sollte festgestellt werden, dass du nicht mehr dienstfähig bist erfolgt die Entlassung mit der Möglichkeit einer 3-monatigen Schutzfrist. Wenn keine WDB vorliegt, sind die normalen Krankenkassen zuständig sobald du wieder Zivilist bist.