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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: zdv einer bestimmten kleiderordnung  (Gelesen 10344 mal)

glad

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zdv einer bestimmten kleiderordnung
« am: 01. Februar 2012, 07:18:38 »

ich suche etwas schriftliches das die anzugsordnung: diensthemd,krawatte,stoffhose und feldjacke erlaubt.


mfg
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KlausP

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #1 am: 01. Februar 2012, 07:40:31 »

Da können Sie lange suchen. Dieser Anzug dürfte in der ZDv 37/10 nicht aufgeführt sein.
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glad

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #2 am: 01. Februar 2012, 08:23:01 »

aber wieso wird das getragen?
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Steve87

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #3 am: 01. Februar 2012, 08:29:30 »

Weil es oftmals GEDULDED wird.
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The_Staffsergeant

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #4 am: 01. Februar 2012, 10:18:50 »

Oder, weil es befohlen wird.
Das WachBtl z.B. trägt diesen Anzug, einfach aus der Situation heraus, das man die DA-Jacke, bzw. den Mantel einfach vor verschmutzung schützen will, ebenso tragen sie den DA+ Feldjacke während der Ausbildung um ebenfalls die DA-Jacke vor Schmutz zu bewahren. ;)
« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 10:30:35 von The_Staffsergeant »
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wolverine

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #5 am: 01. Februar 2012, 10:28:35 »

Zu meiner Zeit gab es einen Befehl (1. GebDiv o. II Korps?) welcher in der Kp am schwarzen Brett aushing.Da war dieser Anzug beschrieben und genehmigt.
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miguhamburg1

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #6 am: 01. Februar 2012, 10:32:00 »

Diese Kombination ist erlaubt - jedoch NUR innerhalb umschlossener militärischer Anlagen und NUR für Heers- und Luftwaffenuniformträger. Das galt auch in früheren Zeiten so. Ich habe die 37/10 nicht zur Hand, aber das ist dort nachzulesen. Allerdings gilt dieses nur für den Tagesdienst und NICHT für Anlässe, zu denen der Große DA befohlen ist. Für den großen DA galt diese Bestimmung noch nie. Alles, was Wolverine und sicher die meisten anderen gelegentlich selbst erlebten, war schlicht und ergreifend ein Verstoß gegen die ZDv 37/10, auch wenn es befohlen war.

Der einzige Truppenteil, für den dieses Gebot NICHT gilt, ist, wie Staffsergeant schreibt, das WachBtlBMVg. Dies ergibt sich jedoch aufgrund einer Ausnahmeregelung des GI, die regelmäßig erneuert wird. Der Grund ist auch genannt: Vermeiden vn Verschmutzung des DA durch den Karabiner beim Vorüben, der Ausbildung etc. Im Rahmen der ProtokollAUSbildung tragen die Soldaten des WachBtl allerdings den Feldanzug mit Protokollstiefeln. Der DA wird ausschließlich zur Protokollabnahme und bei den Einsätzen getragen.
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Trappo65

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #7 am: 01. Februar 2012, 13:24:28 »

Als Ergänzung zu Migu:

In einer mir vorliegenden 37/10 (2008) heißt es für das Heer unter:

239. Ergänzungen der Grundform (Dienstanzug, grau)

für die Ergänzungen

E8 Feldparka, E9 Feldjacke, Tarndruck, E10 Nässeschutzjacke, Tarndruck:

Diese Bekleidungsstücke dürfen zum Dienstanzug innerhalb umschlossener militärischer Anlagen und in Fahrzeugen auf dem Weg zwischen militärischen Anlagen, jedoch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, getragen werden.


Für die Luftwaffe ist obiges unter der 243. analog geregelt


« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 13:27:14 von Trappo65 »
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KlausP

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #8 am: 01. Februar 2012, 16:22:37 »

Genau, Ergänzung der Grundform. Der TE fragte aber nach:

Zitat
... diensthemd,krawatte,stoffhose und feldjacke ...

Da ist schon mal die Grundform gar nicht gegeben - wegen Fehlens der Jacke, grau. Deshalb auch meine Antwort.
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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #9 am: 03. Februar 2012, 19:55:22 »

Zur Indienststellung des WBK III in Efurt wurde auch dieser Anzug vom Wachbataillon getragen...Herr,Luftwaffe und Marine. Und ausserhalb umschlossener Militärischer Anlagen oder sonstiges nämlich auf den Petersberg soweit die Fotos zeigen.
Und bei uns wird der Anzug auch getragen,zwar nur von Soldaten der Kleinkantine,aber er wird getragen. Hab da auch schon ewig gesucht nach Vorschriften...

Änliches Bsp: Der Sportanzug wird häufig auch mit Feldjacke darüber getragen,gibts da zu näher geregeltes?
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Steve87

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #10 am: 03. Februar 2012, 23:14:21 »

Laut Nr. 265 kann der DV Abwandlungen und Ergänzungen zwecks Witterung befehlen. Bei uns wird zum Beispiel im Moment zum Sportanzug auch der Bordparka getragen, was bei -17° die wir heut morgen hatten auch durchaus Sinn macht;)
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papan0ah

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #11 am: 04. Februar 2012, 00:09:56 »

an dieser stelle repsekt an alle soldaten, die draußen arbeiten müssen bei den temperaturen!

*hut ab*
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BulleMölders

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #12 am: 04. Februar 2012, 06:29:26 »

Bei entsprechenden Witterung wurde zu meiner Zeit zum Sportabzeichen auch der Parka getragen. Was meines Wissens nach durch die ZDV gedeckt war.
Bei Temperaturen wie im Momentan haben wir während der Pierwache statt Mantel oder Colani auch den Parka zur zweiten Garnitur getragen. Was wohl auch durch die ZDV gedeckt war. Wo sinngemäß drin stand, das bei extremer Witterung Abwandlungen vom Dienstvorgesetzten befohlen werden können.
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AriFuSchr

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #13 am: 04. Februar 2012, 10:49:16 »

Zitat
Bei entsprechenden Witterung wurde zu meiner Zeit zum Sportabzeichen auch der Parka getragen. Was meines Wissens nach durch die ZDV gedeckt war.


soso,

zum Sportabzeichen noch nen Parka.

Wo hast Du nochmal gedient?

« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, 18:10:53 von AriFuSchr »
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Kameradschaftliche Grüsse 
 
                            




AriFuSchr

StOPfr

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #14 am: 04. Februar 2012, 12:06:52 »

Wurde in den Stilblütenthread aufgenommen. Vielen Dank an die Beteiligten  :D!
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