Diese Kombination ist erlaubt - jedoch NUR innerhalb umschlossener militärischer Anlagen und NUR für Heers- und Luftwaffenuniformträger. Das galt auch in früheren Zeiten so. Ich habe die 37/10 nicht zur Hand, aber das ist dort nachzulesen. Allerdings gilt dieses nur für den Tagesdienst und NICHT für Anlässe, zu denen der Große DA befohlen ist. Für den großen DA galt diese Bestimmung noch nie. Alles, was Wolverine und sicher die meisten anderen gelegentlich selbst erlebten, war schlicht und ergreifend ein Verstoß gegen die ZDv 37/10, auch wenn es befohlen war.
Der einzige Truppenteil, für den dieses Gebot NICHT gilt, ist, wie Staffsergeant schreibt, das WachBtlBMVg. Dies ergibt sich jedoch aufgrund einer Ausnahmeregelung des GI, die regelmäßig erneuert wird. Der Grund ist auch genannt: Vermeiden vn Verschmutzung des DA durch den Karabiner beim Vorüben, der Ausbildung etc. Im Rahmen der ProtokollAUSbildung tragen die Soldaten des WachBtl allerdings den Feldanzug mit Protokollstiefeln. Der DA wird ausschließlich zur Protokollabnahme und bei den Einsätzen getragen.