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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: zdv einer bestimmten kleiderordnung  (Gelesen 10338 mal)

BulleMölders

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #15 am: 04. Februar 2012, 14:08:44 »

Schitt T9.  Erzeugt immer wieder Stilblüten, die für Erheiterung sorgen.
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Karl Müller

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #16 am: 18. September 2021, 13:21:24 »

In der Version der Anzugsordnung (jetzt: A1-2630/0-9804), Stand Okt. 2019, ist die Beschränkung der Ergänzungen E5 Feldjacke und E6 Nässeschutzjacke auf "innerhalb mil. Anlagen" nicht mehr vorhanden. Dementsprechend sollte man diese jetzt immer tragen dürfen.
Konkretes Beispiel: Ich nehme im DA an einer privaten Veranstaltung teil, die zu Beginn draußen stattfindet. Da ich meinen DA nicht verschmutzen möchte, möchte ich die Feldjacke darüber anziehen. Dies sollte doch nun erlaubt sein, oder?
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p4uLe83

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #17 am: 18. September 2021, 13:40:11 »

Die Feldjacke über dem DA?! Wie wäre es denn einfach mit dem Mantel? Flecktarn und DA zu mischen, das ist doch grausam. Selbst wenn es erlaubt wäre, der Stil verbietet es mMn.
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200/3 ohne LoginDaten

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #18 am: 18. September 2021, 14:42:56 »

@p4uLe83:
Na das erklär mal General a.D. Trull...😂.
Unter ihm gab es bei Gelöbnissen und ähnlichen Anlässen immer wieder wilde Abwandlungen. Hose vom Dienstanzug mit Hosengummis und Kampfstiefeln, graue Tuchjacke, Feldjacke drüber, dazu Lederkoppel und für den Ehrenzug gerne noch schwarze Halstücher. Dieser Anzug hieß dann in der Truppe scherzhaft "großer Trullinger"...
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KlausP

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #19 am: 18. September 2021, 15:45:21 »

Zitat
… und für den Ehrenzug gerne noch schwarze Halstücher …

… und bei einer Leutnantsernennung der 14. PzGrenDiv auf der Festung Dömitz für die angetretenen Jungleutnante Halstücher in „Waffenfarbe“.
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F_K

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #20 am: 18. September 2021, 15:58:08 »

Hinweis:

General a. D. Trull ist Anfang des Jahres 2008 in den Ruhestand versetzt worden - diese "Geschichten" stammen also aus "grauer Vorzeit" und können heute nicht mehr handlungsbestimmend sein.

Relativ unstreitig war einiges davon auch zu damaligen Zeiten vermutlich rechtswidrig, in jedem Fall nicht vorschriftenkonform.
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200/3 ohne LoginDaten

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #21 am: 18. September 2021, 18:59:09 »

@F_K
Ging es hier in den letzten drei Antworten gerade um zulässig oder nicht? Nein, sondern lediglich um eine Frage des "Geschmacks" bezüglich der Kombination von DA und Flecktarn und eine amüsante Anekdote aus der Vergangenheit dazu.
Man muss doch nun wirklich nicht bei allem immer gleich mit dem erhobenen Zeigefinger wedeln...
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wolverine

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #22 am: 18. September 2021, 20:19:29 »

Der Besagte erfand sich den „großen Feldanzug“.  ;D
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müller912

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #23 am: 23. September 2021, 12:43:51 »

Da kein Widerspruch erfolgt ist - ja ich weiß, es sieht nicht soo gut aus, aber ich finde noch akzeptabel - nehme ich an, dass es zulässig ist
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p4uLe83

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Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
« Antwort #24 am: 23. September 2021, 20:19:56 »

Nein, ist es nicht. Aus der Anzugsordnung (frei im Internet verfügbar)

110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen. Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.
Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der
Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.

Der Dienstanzug darf als Abwandlung der Grundform mit der Nässeschutzjacke getragen werden, siehe  Nr 234. und das ist sicherlich nur für kurzfristigen Regenschutz gedacht. Also gönn dir den Mantel und bewahre ein ordentliches Bild, du repräsentierst uns doch alle. 8)
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