Nein, ist es nicht. Aus der Anzugsordnung (frei im Internet verfügbar)
110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen. Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.
Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der
Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.
Der Dienstanzug darf als Abwandlung der Grundform mit der Nässeschutzjacke getragen werden, siehe Nr 234. und das ist sicherlich nur für kurzfristigen Regenschutz gedacht. Also gönn dir den Mantel und bewahre ein ordentliches Bild, du repräsentierst uns doch alle.