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Autor Thema: 90/5 Verwendungsfähigkeit  (Gelesen 1201 mal)

SeanHohenberger

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90/5 Verwendungsfähigkeit
« am: 08. Dezember 2021, 07:14:14 »

Guten Tag,
ich habe aufgrund eines Bandscheibenvorfalls einen 90/5 Verwendungsfähigkeit eingeleitet bekommen und der 90/5 kam zurück mit Signierziffer 5 auf Dauer nicht Verwendungsfähig auf dem Dienstposten H760.
Auf dem 90/5 steht das mir der 90/5 vom DV eröffnet werden muss, eröffnet hat mir dies aber der Personalsoldat. Des weiteren meinte mein Spieß zu mir ich muss weiter Dienst leisten bis Bapers die endgültige Entscheidung trifft.
Jetzt meine Frage ist das so richtig?
Meiner Meinung nach sagt ja der 90/5 aus das ich nicht Verwendungsfähig bin, und die Signierziffer 5 sagt ja aus das ich nicht Dienstfähig bin.
Danke im Vorraus.
Gespeichert

Ralf

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Antw:90/5 Verwendungsfähigkeit
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2021, 07:21:28 »

Es wird nun abzuklären sein, ob du noch irgendetwas machen kannst, also wofür du verwendungsfähig bist. Gäbe es keine Möglichkeit, wäre ein DU-Verfahren einzuleiten.
Bis dahin machst du Dienst nach Maßgabe deines DV, evtl. Einschränkungen wären durch den TrArzt festzulegen.
In der GAIP 63-04-00 stehen neben den Quellen auch weitere Hinweise, hier solltest du dich mal einlesen.
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