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DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc

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Gast_1311:
Guten Abend zusammen.

Ich möchte mich informieren, wie der Ablauf des DU-Verfahrens sind und möchte gleichzeitig wissen, welche Ansprüche ich in Sachen Job habe.

Kurz zum Thema: Ich bin jetzt das 4. Jahr bei der Bundeswehr (DE: 01.01.2009; DZE (normalerweise): 31.12.2017). Zur Zeit bin ich noch als SaZ 4 zwischengestuft, da ich meine ursprünglich geplante ZAW noch nicht abgeschlossen habe. Da ich in den letzten Monaten diverse Probleme in der Familie etc hatte und u.A. magersüchtig war, bin ich nun seitens meines Truppenarztes verpflichtet gewesen, zur Dienst- und Verwendungsfähigkeitsprüfung in ein Bundeswehrkrankenhaus zu gehen.

Dieser Besuch erfolgte; ich wurde für 8 Tage stationär aufgenommen und die Ärzte sind zu dem Entschluss gekommen, dass es das beste sei, mich vorzeitig aus der Bundeswehr via DU-Verfahren zu entlassen.

Meine Frage ist nun wie der Ablauf des DU-Verfahrens etc ist. Ich würde gerne wissen, ob...

1. ich einen Anspruch auf Entlassungsgeld habe; wenn ja, wie viel? Wird das Ganze mit meiner bisher geleisteten Dienstzeit verrechnet und ich bekomme dann zwar nicht das komlette Entlassungsgeld als SaZ 4, sondern einen kleinen Bruchteil weniger?

2. Wie lange dauert es, bis ich wirklich aus der Bundeswehr entlassen werde, sprich, wie lange dauert der Ablauf ?

3. Sollte das Verfahren bspw. 10 Monate dauern und ich werde bis zur Entlassung KzH geschrieben: Darf ich dann trotz dem einer anderen Tätigkeit nachgehen? Ich hätte theoretisch noch die Chance auf einen Ausbildungsplatz und die Ausbildungen beginnen ja meistens am 01.08. des Jahres. Darf ich, sollte ich bis dahin noch keinen endültigen Bescheid erhalten habe, dieser Tätigkeit nachgehen bzw die Ausildung schon beginnen? (Natürlich unter der Voraussetzung, dass ich dies der Bundeswehr und meiner WBV mitteile wg. ggf. Versteuerung der Geldsachen etc.)

Über rasche Antworten freue ich mich sehr ! Schönen Abend noch.

ulli76:
Zum DU-Verfahren an sich:
Dein Chef wird auf Empfehlung des Truppenarztes einen 90/5er auf Verwendungsfähigkeit erstellen.
Der Truppenarzt wird dieses wahrscheinlich mit "dauerhaft nicht verwendungsfähig- DU-Verfahren empfohlen" beantworten.
Danach dauert das Ganze ne Weile. Chef schickt das 90/5er an die SDBw zur Prüfung. Irgendwann kommt das Ding zurück mit der Entscheidung, ob ein DU-Verfahren eingeleitet wird oder nicht (meistens ja). Dann gibt´s nen 2. 90/5er auf Dienstfähigkeit und es muss ein truppenärztliches Gutachten erstellt. Das geht dann durch verschiedene Instanzen, Chef muss noch Stellung nehmen und du wirst auch angehört.
Am Ende kommt das Ding zurück und üblicherweise lautet dann die Entscheidung, dass du dauerhaft nicht dienstfähig bist und die Entlassung wird eingeleitet.
Am Ende hast du noch die Möglichkeit einer 3-monatigen "Kündigungsfrist".
Das Verfahren wird ca. 6-9 Monate dauern.

Zu den finanziellen Aspekten:
Du kannst einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen, dem wird aber in der Regel nicht stattgegeben und schon gar nicht für eine Vollzeitausbildungsmaßnahme.
Man wird davon ausgehen, dass du auch Dienst tun könntest, wenn du zivil ne Ausbildung machen kannst.Immerhin weiss die Bundeswehr ja nicht, wie das Verfahren ausgeht und du bekommst deine normalen Dienstbezüge weiter.

Die anderen Ansprüche berechnen sich dann nach der tatsächlich geleisteten Dienstzeit.

Gast_1311:
Danke für die schnelle Anwort. Kann man das Verfahren ggf. ein wenig beschleunigen? Durch Chef / Spieß o.Ä.? 

KlausP:
So ist eben das vorgeschriebene Procedere bei einem DU-Verfahren. Erst die Personal bearbeitende Stelle (in Ihrem Fall die SDBw) entscheidet nach eingehender Prüfung, ob Sie entlassen werden, wenn in der Bundeswehr kein Dienstposten gefunden wird, auf dem man Sie noch einsetzen kann. Das hat was mit Fürsorge zu tun, man setzt Sie eben nicht sofort auf die Straße, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben. Beschleunigen kann da weder Ihr Chef noch Ihr Spieß oder Ihr Truppenarzt irgend etwas und die Empfehlung des Facharztes am BWK ist eben nur eine Empfehlung. Ich rate Ihnen, sich dringend mit dem zuständigen Sozialdienst in Verbindung zu setzen, falls Ihr Chef oder Ihr Spieß diesen nicht schon eingeschaltet haben.

ulli76:
Nein, das Verfahren lässt sich nicht verkürzen. Liegt daran, dass zu viele Soldaten diesen Weg nutzen, um sich frühzeitig aus der Bundeswehr zu verpissen.
Für dich scheint es ja auch nen ganz praktischer Weg zu sein, raus zu kommen. Soldaten, die nicht gehen wollen, versucht man üblicherweise zu therapieren, bevor man ein DU-Verfahren empfiehlt.

Alternative wäre ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung.
Achso- wer sagt denn, dass du nen Jahr zu Hause sitzen sollst. Was spricht dagegen, einfach zu arbeiten, bis das nächste Ausbildungsjahr anfängt?
Und was spricht dagegen, im Folgejahr ganz normal ne Ausbildung zu machen?
Warum soll die Bundeswehr dir das jetzt auch noch finanzieren?

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