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Autor Thema: Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren  (Gelesen 5717 mal)

User0815

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Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« am: 13. Februar 2012, 13:49:15 »

Guten Tag Zusammen,

ich habe meine komplette Bewerbung zum WDB geschickt.
Letzten Freitag auf einer Faschingsfete (mit paar Kumpels unterwegs), hatte einer Ärger und hat zugeschlagen, ich stand nur in der nähe. Ich denke es wird zu einer Anzeige kommen (Polizei hat meinen Namen aufgenommen, Kumpels waren weg!)...

Habe ich was zu befürchten? Es wird doch immer gegen eine komplette Gruppe ermittelt egal ob einer oder alle zugeschlagen haben oder?

Danke schonmal..
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BulleMölders

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #1 am: 13. Februar 2012, 14:00:06 »

Als Beschuldigter, keine Einstellung so lange das Verfahren läuft.
Als Zeuge, hast du nichts zu befürchten.
Es wird doch immer gegen eine komplette Gruppe ermittelt egal ob einer oder alle zugeschlagen haben oder?
Und das ist ja wohl der größte Blödsinn den ich je gehört habe. Gegen eine Gruppe wird nur dann ermittelt, wenn aus deren Mitte eine Straftat begangen wurde und der Täter (noch) nicht bekannt ist.
Also einfach Namen des Täters bekannt geben und gut ist.
(Polizei hat meinen Namen aufgenommen, Kumpels waren weg!)...
So viel zu den Kumpels.
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User0815

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #2 am: 13. Februar 2012, 14:07:23 »

Dann werde ich der Polizei den Namen sagen...bevor mir hier was versaut wird..

Danke!
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BulleMölders

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #3 am: 13. Februar 2012, 14:10:17 »

Wozu du als Zeuge sowieso rechtlich verpflichtet bist.
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F_K

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #4 am: 13. Februar 2012, 14:12:58 »

Zitat
Dann werde ich der Polizei den Namen sagen...bevor mir hier was versaut wird..

Als ZEUGE bist Du dazu gesetzlich verpflichtet - als BESCHULDIGTER kann Du die Aussage verweigern.

... und selbstverständlich kann man gerade in einer Gruppe auch gemeinschaftlich eine Körperverletzung begehen, diese unterstützen oder dazu anstiften ohne selber zuzuschlagen.
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schlammtreiber

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #5 am: 13. Februar 2012, 14:19:38 »

Es wird doch immer gegen eine komplette Gruppe ermittelt egal ob einer oder alle zugeschlagen haben oder?

Nicht wirklich. Sippenhaft haben wir nach 45 abgeschafft. Entsprach nicht mehr dem Zeitgeist.
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Synthic

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #6 am: 13. Februar 2012, 15:06:08 »

Sollten Sie wirklich nichts getan haben, dann haben Sie ja auch nichts zu befürchten. Sollte etwas anderes der Fall sein, freue ich mich das Sie es sich selbst versaut haben :)
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KlausP

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #7 am: 13. Februar 2012, 15:15:03 »

Zitat
... Letzten Freitag auf einer Faschingsfete (mit paar Kumpels unterwegs), hatte einer Ärger und hat zugeschlagen, ich stand nur in der nähe. ...

Komisch, hier hat sich wohl noch keiner dazu bekannt, selber solchen Mist verzapft zu haben, fast immer waren es die Anderen und selber stand man nur daneben.
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F_K

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #8 am: 13. Februar 2012, 15:19:59 »

Ach Klaus,

Zitat
Komisch, hier hat sich wohl noch keiner dazu bekannt, selber solchen Mist verzapft zu haben

Wir hatten hier lustige Diskussionen mit Brandstiftern, Alkoholfahren, "Schlägern", usw.. - alles Jugendsünden.
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schlammtreiber

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #9 am: 13. Februar 2012, 15:46:02 »

Ich denke doch, gerade eine Schlägerei kann (je nach Umständen) durchaus als Jugendsünde durchgehen.
(nein, ich spreche natürlich nicht von schwerer Körperverletzung o.ä.)
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User0815

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #10 am: 13. Februar 2012, 21:16:47 »

Zitat
... Letzten Freitag auf einer Faschingsfete (mit paar Kumpels unterwegs), hatte einer Ärger und hat zugeschlagen, ich stand nur in der nähe. ...

Komisch, hier hat sich wohl noch keiner dazu bekannt, selber solchen Mist verzapft zu haben, fast immer waren es die Anderen und selber stand man nur daneben.

KlausP ob Sie es glauben oder nicht :) ich habe nichts gemacht... habe mich heute auch nochmal mit dem "Opfer" getroffen ob alles gut bei Ihm ist...
Ich werde als Zeuge genannt und gut ist!
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KlausP

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #11 am: 13. Februar 2012, 21:19:50 »

Wenn Sie nur als Zeuge gehört werden, hat das doch mit Ihrer Bewerbung und Einstellung nichts zu tun.
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Bumblebee

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #12 am: 13. Februar 2012, 21:30:25 »

Mooooment....

Zitat
Als ZEUGE bist Du dazu gesetzlich verpflichtet - als BESCHULDIGTER kann Du die Aussage verweigern.

Meines Wissens nach muss ich der Polizei grundsätzlich nur meine Personalien (und im DRK/KatS Einsatz die Funktion) nennen.
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mailman

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #13 am: 13. Februar 2012, 21:35:47 »

Was hat denn ein Einsatz damit zu tun?
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Bumblebee

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Antw:Bewerbung + eventuelles Ermittlungsverfahren
« Antwort #14 am: 13. Februar 2012, 21:44:26 »

Ok, Einsatz ist schlecht formuliert.

Wenn ich meine Rotkreuz-Einsatzkleidung trage, und mich ein Polizist fragt, muss ich ihm meine Funktion (Gruppenführer,Helfer etc), meine Einheit (SEG San,V,Be etc) und meine aktuelle Verwendung (Betreuung, Erstversorgung, Koordination etc) zusätzlich zu meinen Personalien nennen. Mehr nicht. (Gilt das eigentlich auch für die Feldjäger? wie sind die rechtlich gestellt?)
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