Wenn ich meine Rotkreuz-Einsatzkleidung trage, und mich ein Polizist fragt, muss ich ihm meine Funktion (Gruppenführer,Helfer etc), meine Einheit (SEG San,V,Be etc) und meine aktuelle Verwendung (Betreuung, Erstversorgung, Koordination etc) zusätzlich zu meinen Personalien nennen. Mehr nicht.
Das ist Unfug!
Der befugte Amtsträger/Soldat/die Behörde kann alleine zur Personalienfeststellung bereits Auskunft über Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit verlangen!
Und wo stehts? In
§111 OWiG.
(Gilt das eigentlich auch für die Feldjäger? wie sind die rechtlich gestellt?)
Feldjäger sind gegenüber Zivilisten genauso gestellt wie alle anderen Soldaten. Mal mit gar keinen Befugnissen, mal mit Polizeibefugnissen.
Sonst haben Sie dieselben Rechte und Pflichten aller anderen Bürger unseres Landes auch. Als Bürger im zivilen Umfeld - also nicht in einem militärischen (Sicherheits) Bereich - müssen Sie sich auf Verlangen ausschließlich gegenüber Polizeibeamten ausweisen.
Nein, ausweisen muss man sich auf Verlangen gegenüber den o.g. Personen bzw. gegenüber Behörden, also auch gegenüber (berechtigten) Soldaten oder Angehörigen des Ordnungsamtes.
Bei Soldaten beispielsweise bereits beim Aufenthalt in einem MB (noch nicht mal MSB), da hier eine räumliche Zuständigkeit (Hausrecht) besteht. Extremfall wäre ein Katastropheneinsatz in dem ein Soldat Rechte nach Landespolizeigesetz übertragen bekommen kann.
Richtig ist aber, dass ausschließlich die Polizei (Fälle einer vorläufigen Festnahme und im MSB mal außen vor) eine Personenkontrolle erzwingen wird.
Gruß Andi