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Gegen Beurteilung Beschwerde einlegen / widersprechen?

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Forumsuser:
Guten Abend,
ich hab da mal ne Frage:
und zwar befinde ich mich zZt im Auslandseinsatz, habe knapp die hälfte rum, doch etwas bereitet mir unbehagen. Unser Chef hat schon angekündigt, dass ER die Beurteilung schreiben wird und sich dabei von keinem reinreden lässt und sich auch keine Beiträge schreiben lässt oder sowas! nur ist es so, dass ich mit nem H, nem SF und zwei weiteren OF (ich selber bin auch OF) in einem Dienstzimmer sitze und der Chef noch nie da war! Selbst wenn er in den nächsten zwei Monaten mal rumkommt kann er sich doch niiiiiemals ein Bild von meiner Leistung machen!
Meine Frage nun:
Wenn ich nun eine in meinen Augen zu schlechte Beurteilung bekomme, was kann ich dann machen? Mein H, selber KpChef sagte, im Endeffekt nix, ausser ne Eingabe zu schreiben, aber was ist wichtig, was ist zu beachten? Kann ich verlangen, dass meine Meinung dazu niedergeschrieben wird? Muss ich die Beurteilung unterschreiben? Und Und Und...

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar....

Paramedic:
Wie wäre es, erstmal abzuwarten wie die Beurteilung aussieht?

Der Chef scheint doch kein Monster zu sein, also wäre abwarten und Tee trinken die beste Alternative, anstatt sich künstlich heiß zu machen

KlausP:

--- Zitat ---Mein H, selber KpChef sagte, im Endeffekt nix, ausser ne Eingabe zu schreiben,
--- Ende Zitat ---

Was für 'ne *** Aussage!

Gegen die Beurteilung oder gegen Teile einer Beurteilung kann der Beurteilte eine Gegendarstellung verfassen, die der Beurteilung beigefügt wird. Aber er hat auch schon vor der Eröffnung der Beurteilung seine Rechte. Der Beurteilende muss dem Beurteilten den Entwurf der Beurteilung aushändigen und frühestens nach Anblauf einer Nacht  den Entwurf mit dem Beurteilten bestprechen. Da kann dieser schriftlich oder mündlich zur Niederschrift seine Sicht zum Beurteilungsentwurf darlegen. Nach dieser Besprechung des Entwurfs  darf der Beurteilende frühestens nach Ablauf einer weiteren Nacht die eigentliche Beurteilung eröffnen. Nach der Eröffnung kann der Beurteilte dann wieder frühestens nach Ablauf einer Nacht seine Gegendarstellung zur Beurteilung abgeben. Alle diese Vorgänge gehen mit der Beurteilung zum nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten.

Tommie:
In einem Auslandseinsatz bekommen ohnehin nur Reservisten, die eine Stehzeit von mehr als drei Monaten im Einsatz haben, eine komplette Beurteilung!

Alle anderen Soldaten, einschließlich der Reservisten, die weniger als drei Monate im Einsatz sind, bekommen maximal einen Beurteilungsbeitrag, Mannschaftsdienstgrade bekommen glaube ich sogar gar nichts dergleichen! Insofern ist schon einmal die Ausganagslage anders, als oben dargestellt! Und was in einem Beurteilungsbeitrag aus einem Einsatz drinnen steht ist ungefähr so wichtig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt :D !

EDIT: Ach ja, bevor ich es vergesse: Die Quelle für meine Behauptung ist die ZDv 20/6, Ziffern 505 (Beurteilungsbeitrag nach Abschluß einer besonderen Auslandsverwendung) und 213b (Beurteileungen von Reservistinnen und Reservisten)!

F_K:
... im übrigen MUSS der DV einen nicht täglich oder überhaupt sehen, ein entsprechendes Bild kann man sich auch auf anderem Wege machen - ist ja auch so auf dem Formularen zu entnehmen.

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