Da die Corona-Threads ja gesperrt sind greife ich diesen Thread Mal wieder auf.
Zum Thema Urlaubsregelungen und Kinderbetreuung während der aktuellen Krise:
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass genehmigter Erholungsurlaub nicht zurück genommen werden soll.
Aber jetzt Erholungsurlaub aufbrauchen zu müssen um dem Arbeitgeber/Dienstherrn den Umgang mit dem Thema zu erleichtern halte ich nicht für angebracht.
Die meissten Familien haben es schwer genug, die üblichen Ferien mit dem EU abzudecken. Wenn jetzt gefordert wird den EU zu opfern, dann ist das Problem auch nur bis zu den Sommerferien (und die darauf folgenden) aufgeschoben.
Auch Sonderurlaub ohne Bezüge funktioniert nur über einen absehbaren Zeitraum. Sicher hat hoffentlich jeder Haushalt gewisse Reserven, aber auch die sind endlich.
Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass die Beschränkungen Ende April dahingehend gelockert werden.
Hier kann der Bund dann zeigen wie ernst es mit "Vereinbarkeit" von Familie und Beruf ist, oder ob es doch nur Floskeln waren.
Ich denke viele Dienststellen haben intern zweckmäßige Regelungen gefunden, aber je länger dieser Zustand anhält um so mehr werden hier zweckmäßige Hilfestellungen des Bundes notwendig.
z B. hat das BMAS klargestellt (deshalb habe ich es extra hier im Forum gepostet):
"
Ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer während der Kita- oder Schulschließung Erholungsurlaub von sich aus in Anspruch nehmen müssen, ist eine Frage der Zumutbarkeit. So dürfte es in der Regel zumutbar sein, den Urlaub aus dem Vorjahr zur Sicherstellung der Kinderbetreuung während der Kita- oder Schulschließung einzusetzen. Auch bereits vorab verplanter Urlaub, der sowieso während des Zeitraums der Kita- der Schulschließung in Anspruch genommen werden sollte, müsste verbraucht werden.
Arbeitnehmer können dagegen nicht verpflichtet werden, ihren gesamten Jahresurlaub für das laufende Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen, bevor sie den Entschädigungsanspruch geltend machen können."Und bezogen gerade auf die Personengruppe der Soldaten haben die Disziplinarvorgesetzten bereits jetzt alle Möglichkeiten, um sachgerecht zu entscheiden. Siehe z.B. 3. Wsg BMVg zu Corona (kann jeder im Intranet nachlesen)
Hier ist also nicht "der Bund" der Ansprechpartner ... sondern der/die eigene Disziplinarvorgesetzte/Dienststellenleiter/in.
Der einzige Punkt, bei dem es keinen Spielraum gibt, ist der Widerruf von
bereits vor Corona
formal genehmigten EU.
Dieser ist anzutreten.
Ausnahme:
Widerruf auf Grund zwingend dienstlicher Gründe.
z B. der Arzt/die Krankenschwester, die dringend im BwKH benötigt werden.
Und grundsätzlich gilt das von Ralf gesagte ... Geben und Nehmen.