Hallo LuftwaffenSLD,
Sie dürfen die beiden Gruppen - verpflichtet / nicht verpflichtet - nicht miteinander vergleichen.
Den Verpflichteten wird eine Unterkunft unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Den nicht Verpflichteten gegen Bezahlung.
Der von Ihnen angeführte Aufsatz auf deutsches-wehrrecht.de beschreibt nur den Personenkreis der Verpflichteten.
Ich weiß, die Materie ist etwas schwer zu verstehen, denn viele Verpflichtete sagen
"wieso unentgeltlich?...von meinem Gehalt wird doch ein Betrag abgezogen...".
Der Gesetzgeber sieht es aber nicht so... Im Aufsatz wird ja z.B. beschrieben, dass der Gesetzgeber
davon ausgeht, dass ein Soldat bis zum 25. Lebensjahr keine eigene Wohnung benötigt...
...und deshalb geringere Lebenshaltungskosten hat...zumal er ja auch die Unterkunft gestellt bekommt.
Folge : der Gesetzgeber legt fest, dass diese Soldaten dann auch weniger Gehalt ausgezahlt bekommen.
Eben vermindert um den Anrechnungsbetrag.
Da der Soldat aber etwas unentgeltlich (aus sicht des Steuerrechts also kostenlos) vom Arbeitgeber Bw
bekommt - in diesem Fall den Sachwert Unterkunft - wird für diesen Personenkreis der geldwerte Vorteil
daraus ermittelt, dem Brutto-Gehalt hinzugerechnet und dann mitversteuert.
Der Dienstherr muss (in der Regel) diesen Soldaten eine Unterkunft stellen.
Aus dieser Verpflichtung wird der Soldat nur entlassen, wenn er entweder das 25. Lj vollendet hat,
oder die sonstigen Kriterien erfüllt, die die Befreiung von dieser Pflicht ermöglichen.
Bei den nicht Verpflichteten ist es anders, da sie keine unentgeltliche Leistung/Sachwert Unterkunft erhalten.
Sie schließen - im Prinzip - einen "Mietvertrag" über eine Unterkunft mit der Bw ab. (das Mietrecht des BGB gilt hier aber nicht!)
D.h. sie zahlen von Ihrem Netto-Gehalt einen jährlich neu festgelegten Betrag gem. dem o.g. VMBl.
Dieses Wohnverhältnis kann auch von beiden Seiten jederzeit beendet werden!
Denn der Soldat hat keinen Anspruch auf eine Unterkunft und die Bw kann ihn auch nicht halten, wenn
der Soldat erklärt, dass er aus dieser Unterkunft auszieht, z.B. in eine eigene Wohnung im Standortbereich.