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Autor Thema: Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht  (Gelesen 8897 mal)

mailman

  • Gast
Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #15 am: 14. Juni 2012, 17:38:29 »

Schön das ich endlich mal die klare Rechtslage erfahren darf.  Ich komme ja aus der Nachschubtruppe und uns wirde "beigebracht" das wir mit der Warnweste und Kelle eben bloß warnen dürfen, (diese Langsfahrzeichen)

Ich erinnere mich nur an einen Fall aus meiner Dienstzeit, wo wir uns hinterher einen Rüfffel abholen dürften. Wir waren eine Transportgruppe aus 5 Fahrzeugen.  Jedenfalls haben wir durch Dummheit die Gruppenführer verloren und so standen 4 10to GL hilflos am Straßenrand.

Es wurde entschieden das die jeweiligen zusätzlichen Beifahrer Warnwesten und Kelle anlegen um den anderen 10to das Wenden zu ermöglichen. Hierzu wird eine große Kreuzung gesperrt. Es wurde sich von Zivilpersonen beschwert und zu hieß es, das wir das nicht gedurft hätten.


Finde des eh alles seltsam. In Bayern darf die Feuerwehr (bzw. Führungsgdienstgrade der FFw) den Verkehr auch "regeln" im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern. Das entlastet die Polizei bei einem Verkehrsunfall natürlich schon.
Obwohl das kein Spaß ist und man jeden Tag aufpassen muss nich überfahren zu werden.
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DerTommy86

  • Gast
Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #16 am: 14. Juni 2012, 20:14:34 »

Ich bedanke mich auch für die Informationen zur Rechtslage :)
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Andi

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Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #17 am: 14. Juni 2012, 20:16:57 »

Schön das ich endlich mal die klare Rechtslage erfahren darf.

Na ja, die gibt es ja an sich eben nicht. Das BMVg hält sich da ja mit Absicht bedeckt und man hantiert der Einzelne eben doch irgendwie in einer Grauzone. Und das "warnen" mit "Regelzeichen" macht das Schizophrene an der ganzen Geschichte mehr als deutlich.

Gruß Andi
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mailman

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Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #18 am: 14. Juni 2012, 21:26:24 »

Kann doch eigentlich nicht so schwer sein, das einfach zu erlauben. In Bayern darf das wie gesagt theoretisch jeder Feuerwehrmann, dann sollte das für die Bw erst recht doch kein Problem sein, Man sollte natürlich auch entsprechend ausbilden.

Ich fand es immer spektakulär wenn ein SLT (Franziska oder Elefant) in die Kaserne kam. Die wurden meistens von den Feldjägern begleitet, (eigentlich immer). Die haben sich dann einfach mit Blaulicht quer über 2 Spuren gestellt um den SLT das Einfahren in die Kaserne zu ermöglichen.
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justice005

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Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #19 am: 14. Juni 2012, 21:44:43 »

Zitat
Kann doch eigentlich nicht so schwer sein, das einfach zu erlauben.

So einfach ist das nicht. Dazu wäre allen Ernstes  - so merkwürdig es klingt - eine Verfassungsänderung notwendig. Wenn ein Staatsbediensteter im staatlichen Auftrag eine Straße sperrt oder auch nur einem Bürger eine Kelle vor die Nase hält, um ihn am weiterfahren zu hindern, dann ist das eine hoheitliche Maßnahme.  Der Staat greift damit nämlich in das Grundrecht des Bürgers ein, sich dahin zu bewegen wo er will (Art 2 GG). Bei Polizisten ist das kein Problem, dafür gibt es die Polizeigesetze. Bei Feuerwehren dürfte es vielleicht entsprechende gesetzliche Regelungen auf Ländereben geben (keine Ahnung), ansonsten ist das aber auch Grauzone.

Wenn aber ein Bundeswehrsoldat in die Hoheitsrechte eines Bürgers eingreigt (egal wie minimal), dann braucht man dafür eine Legitimation im Grundgesetz. Und in diesem Zusammenhang werden wir keine Erlaubnis im Grundgesetz finden, denn das Ausüben hoheitlicher Rechte gegen Bundesbürger wäre ein "Einsatz im Inneren", der außer in besonderen Kathastrophenfällen eben bewusst im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.

Zitat
Ich fand es immer spektakulär wenn ein SLT (Franziska oder Elefant) in die Kaserne kam. Die wurden meistens von den Feldjägern begleitet, (eigentlich immer). Die haben sich dann einfach mit Blaulicht quer über 2 Spuren gestellt um den SLT das Einfahren in die Kaserne zu ermöglichen.

Den Transport zu begleiten und evtl. die Straße zu sperren, wäre eigentlich auch Aufgabe der Polizei. Es ist aber wohl allgemein geduldet, dass man die Tätigkeit der Feldjäger als "Amtshilfe" im Sinne des Art 35 Abs. 1 GG ansieht. Das ist zwar juristisch auch kaum haltbar, aber es wird halt so gemacht. Letztenendes kräht da auch kein Hahn danach und man muss auch nicht päpstlicher als der Papst sein.

Gleichwohl sollte man diese Problematik im Hinterkopf haben, denn dann wird klar, warum das gar nicht so einfach ist, das " einfach zu erlauben".

Ich war übrigens früher auch in einer Transporteinheit und wir haben auch "Straßen gesperrt", wenn wir uns verfahren hatten und irgendwo drehen mussten. Das ist recht spaßig, gab auch nie Ärger, ist aber - wie ich nunmehr weiß  - eben nicht ganz unproblematisch.
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mailman

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Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #20 am: 14. Juni 2012, 22:01:30 »

Zitat
Ich war übrigens früher auch in einer Transporteinheit und wir haben auch "Straßen gesperrt", wenn wir uns verfahren hatten und irgendwo drehen mussten. Das ist recht spaßig, gab auch nie Ärger, ist aber - wie ich nunmehr weiß  - eben nicht ganz unproblematisch.

Ja, aber was will man sonst machen. Man blockiert ja eh die Straße und bis man die Polizei alarmiert und die dann auch kommt..
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justice005

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Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #21 am: 14. Juni 2012, 22:11:04 »

Tja, Theorie und Praxis....  ;)
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #22 am: 14. Juni 2012, 22:45:08 »

und es kommt bestimmt gut an wenn ne flotte silberner fuhrparkservice fahrzeuge kolonenfahren übt (...)

Es kommt noch besser: Wir hatten einen StUffz in der Kp, der war dümmer als die Polizei erlaubt. Er war überall als Sergeant H bekannt und brachte es fertig, an ein für die Mitfahrt in der Kolonne vorgesehenes Kfz (weißer Vito vom Fuhrpark) den Marschkredit mit Whiteboard-Marker anzuschreiben. Vielleicht gibt es hier sogar ehem. Kameraden aus meiner ehem. Einheit, die das lesen und sich an diese Sache erinnern.
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ulli76

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Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #23 am: 14. Juni 2012, 22:48:02 »

Ach, nu sei doch mal nicht so. Immerhin war er so schlau, das nicht mit weisser Kreide auf besagten Fahrzeugen zu machen. ;D
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Verkehrsposten aus rechtlicher Sicht
« Antwort #24 am: 14. Juni 2012, 22:57:16 »

Nein, wir konnten froh sein, dass er keinen schwer entfernbaren Stift fand. Der Mensch war ja "denkbefreit". Obwohl er zwar den FS BCE hatte, konnte es keiner verantworten, ihn als MKF (selbst für Klein-Kfz) einzusetzen.
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