Dazu kommt das der Fwdl ein freiwilliger Wehrdienst ist und keine Verpflichtung auf längere Zeit (dafür ist ja der SAZ) der FWDL ist eine niedrigere Stufe als der SAZ und wird auch nicht so viel machen. Daher ist der Wegfall eines Fwdl Posten zu verkraften im Gegensatz zum Saz.
1. SaZ ist auch freiwillig. Hat mich jemand zur Unterschrift verpflichtet? Nein. Ich habe mich selbst verpflichtet. freiwillig. Was Sie hier tun ist Krümelkackerei, da kann ich gern mitspielen - der FWD ist freiwiliig IM GEGENSATZ ZUR Wehrpflicht, die ja, wie Sie wissen, ausgesetzt ist. Gemein mit dem Wehrdienst ist die Verpflichtungszeit auf 7 oder mehr Monate. Damals, als es noch den Wehrdienst gab, waren es zuletzt 9 Monate, und wer wollte konnte sich länger verpflichten (freiwillig länger dienen), woraus der FWD mit max 23 Monaten entstanden ist.
2. So oder so, ob nun SaZ oder FWD, ist die Verpflichtung bindend, hier ist nicht Kommen und Gehen wie man lustig sind, Sie haben sich freiwillig zum Dienst bis Tag X verpflichtet - und nicht mal eben gesagt, ich helfe freiwiliig beim Umzug, ach mist, jetzt muss ich eher weg.
3. Der FWDler ist keine "niedrigere Stufe", er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der SaZ im gleichen Dienstgrad. Ich guck doch auch nicht auf die Schulterklappen und frage dann nach dem Dienstverhältnis.
4. Prinzipiell ist der Wegfall von fast jedem Soldaten "zu verkraften" - aber hey, warum soll ich irgendwas verkraften, wenn der Typ da ist und ich ihn einfach nicht gehen lassen MUSS? Er hat unterschrieben, ihn eher gehen zu lassen wäre ein Entgegenkommen meinerseits - das KANN ich machen, MUSS es aber nicht.