Kann man sich dann sofort als HALO oder HAHO-Springer bewerben?
Das hellste Licht an unserm Christabaum scheinen Sie nicht zu sein, "-safler-" , oder
?
Denn:
... Um die Erlaubnis zu erhalten aus funtionierenden Luftfahrzeugen austeigen zu dürfen, muss man bestimmte (medizinische) Tauglichkeitskriterien erfüllen, sonst wird das nichts. ...
Welchen Teil dieser in meinen Augen doch recht klaren Aussage haben Sie denn nicht verstanden
?
Ohne eine eingehende Untersuchung auf Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit nach ZDv 19/16 springt
niemand aus einem funktionierenden Luftfahrzeug! Nicht mit "Static Line" (Automatiksprung!) aus einer TransAll und schon gar nicht HAHO aus etwas anderem
! HALO wird meines Wissens so gut wie gar nicht mehr gesprungen bei der Bundeswehr. Ausnahme könnte hier das KSK darstellen ...
Und ohne vorherige Automatik-Springerlizenz geht Freifall bei der Bundeswehr sowieso nicht!
Anmerkung: Sowohl die KWEÄ, als auch die ZNwG oder Karrierecenter untersuchen auf Tauglichkeit als Soldat! Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit wird dort
nicht untersucht! Also kann es durchaus passieren, dass z. B. ein Soldat mit "T 2" eingestellt wird, aber solche Gesundheitsziffern in seiner Akte stehen, dass er definitiv nicht FschSprVerwFhg ist! Klar
?