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Ist es möglich als FWDL 23 Falli nicht ins Büro verbannt zu werden?

Begonnen von Bravo19, 17. Oktober 2025, 21:45:40

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Bravo19

Hallo erstmal,

ich habe mich nach der Schule zum Fallschirmjäger im Karrierecenter eingeschrieben und habe auch eine Stelle erhalten.

Mein Problem ist, dass mein Stammtrupp die FeSpähKp1 ist. Ich habe die Befürchtung, dass diese kein großes Interesse haben Zeit in mich zu investieren, da FWDLer oft abspringen und eine solche Ausbildung in ihren Augen Zeit und Geld Verschwendung ist.

Warum FDWL und nicht gleich SAZ? - Ich brauche leider noch ein Jahr Praxis für mein Fachabi und SAZ wird dafür nicht anerkannt.

Ich selbst will noch sehr lange nach FDWL dabei bleiben und wenn möglich nach Erhalt de Fachabis so früh wie möglich auf die OA Laufbahn wechseln und trotzdem in der kämpfenden Truppe bleiben.

Nun zu meiner Frage: Sollte ich noch die Laufbahn wechseln (irgendetwas "leichteres") um einem Bürojob vorzubeugen oder gibt es die Möglichkeit trotzdem irgendwie "im Felde" ausgebildet zu werden (z.B. dem Spieß meine Situation erklären o.Ä.)?

Wäre super wenn auch Jemand aus Erfahrung sprechen könnte :)

Ralf

Bist du sicher, dass zum Erwerb nicht auch der "Wehrdienst" ausreicht (bspw steht für NRW "Wehrdienst")? SaZ ist auch Wehdienst.
Hinzu kommt, dass es ab 2026 keinen FWD mehr geben wird, man wird als SaZ kurz eingestellt bzw weiterverwendet. Das untermauert, dass grds. Wehrdienst wohl anerkannt sein wird oder aber hier ggf. die Länder reagieren müssen.
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Bravo19

Als ich noch in der Schule war habe ich mit einem der Lehrer gesprochen, der für die Ausgabe des volständigen Fachabis zuständig war (inzwischen arbeitet dieser an einer anderen Schule).
Dieser hat mir das so weiter gegeben. Ich habe blöderweise damals nicht genauer nachgefragt :-X  (Hessen)


Ralf

Das findet man doch auch im Internet:
ZitatAuf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr-, der Zivil-, der entwicklungspolitischen Freiwilligen- sowie der Bundesfreiwilligendienst anzurechnen, abgeleistete Dienste von unter einem Jahr Dauer entsprechend anteilig auf die Dauer der Berufsund Praktikantentätigkeit.
Es ist also der Wehrdienst. Und da es den FWD ab 2026 wohl nicht mehr geben wird, bleibt dir eh nichts anderes übrig, als den neuen SaZ kurz zu machen. Nach einem Jahr hast du dann die Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn OffzTrD.
Unbenommen dessen wäre doch die Frage an das Land Hessen hierfür zielführend.
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