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Berufsförderungsdienst BFD u. Wichtige Info für Wiedereinsteller auf Seite 6 !!

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LwPersFw:
In der Anlage sind die neuen Ansprüche im Rahmen des Berufsförderungsdienstes zu finden !

ACHTUNG !! Diese gelten nur für Soldaten, die AB dem 26.07.2012 zum Soldaten auf Zeit ernannt wurden / werden !!!

DeltaEcho:
Sehe zum Beispiel bei Offizieren mit Studium keinen Unterschied zu vorher bzw. nur bei den Übergangsbeihilfen.

Ralf:

--- Zitat von: LwPersFw am 04. September 2012, 15:31:49 ---... Diese gelten nur für Soldaten, die AB dem 26.07.2012 zum Soldaten auf Zeit ernannt wurden / werden !!!

--- Ende Zitat ---
Bist du dir sicher? Meine letzten Infos waren, dass der Diensteintritt zählt und nicht die Ernennung zum SaZ. Also würde ein FWDL, der DE zum 01.07. hatte und am 01.09. ernannt wurde nach altem Recht behandelt werden. Hab aber auch grad keine Unterlagen hie rum es nachzulesen.

TazD:
Wenn du mal einen Blick in das angehangene Dokument geworfen hättest, hätte dir auffallen können, dass das sogar genauso wie von LwPersFw gesagt drin steht.

Ralf:
Wenn du mal einen Blick auf das Dokument geworfen hättest lieber TazD, wirst du nichts finden, was auf ein offizielles Dokument hindeutet. So schlau war ich auch  ::)

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