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Autor Thema: Reservist ohne Antragstellung!  (Gelesen 3169 mal)

29101984

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Reservist ohne Antragstellung!
« am: 12. Oktober 2012, 22:16:46 »

Hallo zusammen,

Heute bekomme ich ein Brief vom ..........., in der Anschrift steht "Herr XY der Reserve". Ich weiß das jeder der mal Soldat war automatisch zum Reservist wird. Wo genau liegt denn der Unterschied zwischen Ausscheiden und dann Reservist sein und Ausscheiden mit Antrag auf Reservist?
Der mit dem Antrag auf Reservist darf ja dann nur das Kürzel(d.R) tragen, oder seh ich das falsch?
Ich kenne mich mit dem Thema absolut nicht aus!Ich würde nur gern wissen ob ich (kein Antrag auf Reservist) im Schriftverkehr mit der Bundeswehr das Kürzel benutzen kann oder nicht?

MkG
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mailman

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Antw:Reservist ohne Antragstellung!
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2012, 22:37:11 »

Das Kürzel darf man benutzen. Erst als ehemaliger BS müßte man wohl ein anderes benutzen.

Eine Beorderung hat nichts damit zu tun ob man d.R führen darf oder nicht.
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LoggiSU

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Antw:Reservist ohne Antragstellung!
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2012, 22:38:05 »

siehe §3 Reservistengesetz:

§ 2 Dienstgrad
(1) Frühere Soldatinnen und Soldaten dürfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz „der
Reserve“ oder „d. R.“ weiterführen, wenn
1. ihnen ihr Dienstgrad nicht nur vorläufig oder zeitweilig verliehen worden ist und
2. sie nicht als frühere Berufssoldatin oder als früherer Berufssoldat berechtigt sind, ihren Dienstgrad mit dem
Zusatz „außer Dienst“ oder „a. D.“ zu führen.
(2) Werden Reservistinnen oder Reservisten in ein Wehrdienstverhältnis berufen, führen sie ihren Dienstgrad
während des Wehrdienstverhältnisses ohne einen Zusatz nach Absatz 1.
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LoggiSU

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Antw:Reservist ohne Antragstellung!
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2012, 22:38:51 »

siehe §3 Reservistengesetz:

§ 2 Dienstgrad
(1) Frühere Soldatinnen und Soldaten dürfen ihren in der Bundeswehr erworbenen Dienstgrad mit dem Zusatz „der
Reserve“ oder „d. R.“ weiterführen, wenn
1. ihnen ihr Dienstgrad nicht nur vorläufig oder zeitweilig verliehen worden ist und
2. sie nicht als frühere Berufssoldatin oder als früherer Berufssoldat berechtigt sind, ihren Dienstgrad mit dem
Zusatz „außer Dienst“ oder „a. D.“ zu führen.
(2) Werden Reservistinnen oder Reservisten in ein Wehrdienstverhältnis berufen, führen sie ihren Dienstgrad
während des Wehrdienstverhältnisses ohne einen Zusatz nach Absatz 1.

Korrektur: §2
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29101984

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Antw:Reservist ohne Antragstellung!
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2012, 10:13:35 »

Danke für die Antworten.

Aber was ist dann der Unterschied zum "echten Reservist" (also welche die den Antrag gestellt haben)?
Die müssen ja auch Wehrübungen machen und ich ja nicht!
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ARMY STRONG

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Antw:Reservist ohne Antragstellung!
« Antwort #5 am: 13. Oktober 2012, 10:26:08 »

Es gibt keine "echten" oder "unechten" Reservisten, sondern bestenfalls solche die beordert sind oder nicht. Am d.R. kann man diese nicht auseinander halten.
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29101984

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Antw:Reservist ohne Antragstellung!
« Antwort #6 am: 13. Oktober 2012, 15:37:47 »

Danke an alle.
Jetzt weiß ich Bescheid, man lernt halt nie aus.
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