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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Aufhebung geburtsjahrbezogene Bewerberbeschränkung BS - MilitärischerMusikdienst  (Gelesen 12985 mal)

Rollo83

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Viel Text wenig Information.

Es kann sich als jetzt jeder bewerben egal wie alt er ist. Das heißt die Anzahl der Bewerbungen wird um ein Vielfaches steigen. Das heißt die Chance ist nicht mehr grob bei 7 zu 1 sondern bei irgendwas Richtung 20 oder mehr zu 1.

Ich bleib allerdings der Meinung das sich absolut nichts gegenüber dem alten System ändern wird.
Ok, es können sich jetzt auch Kameraden bewerben die älter sind, aber der Bedarf wird vom Dienstherrn vorgegeben und wenn der Dienstherr sag das der Bedarf nur in Jahrgängen zwischen x und y liegt dann ist das halt so. Alles irgendwie bissel komisch.
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Ralf

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Ich bezweifel aber, dass eine Ablehnung mit der Begründung "...aufgrund fehlenden Bedarfs in Ihrem Jahrgang" immer noch erfolgen kann, von daher wird sich schon was ändern.
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Rollo83

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Steht denn eine Begründung in den Ablehnungsbescheiden?
Dann steht halt sowas drin wie : kein Bedarf.
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Ralf

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Ja, eine Begründung muss drinstehen.
Und nur kein Bedarf würde heißen, dass keiner in der AVR übernommen worden wäre.
Ich glaub auch nicht, dass nun so viele viel ältere übernommen werden. Das wird sich alles relativieren.
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wolverine

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Was soll sich denn in der Sache ändern? Weil wir jedem Bewerber ein diskrimminierungsfreies Auswahlverfahren ermöglichen geht die Bundeswehr über das Plansoll von 180.000 Soldaten hinaus?!
Vielleicht höherer Begründungsaufwand, evtl. ein paar Lebensältere mehr und dafür ein paar jüngere weniger. Was anderes ist einfach nicht möglich! 
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Marc

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Was ist denn am Gerücht dran, dass bei UmP die Voraussetzung zur Bewerbung 2 Beurteilungen und mindestens 3 Jahre als Feldwebel sein sollen?
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Ralf

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Zitat
...können die Auswahlverfahren für die BS-Übernahme auf dem Erlassweg neu geregelt werden. Dieses ist eingeleitet, wird aber noch Zeit in Anspruch nehmen.
Bisher ist nur das aus dem Intranet bekannt. Diejenigen, die mehr wissen, werden Einzelheiten wohl nicht vor Veröffentlichung des neuen Erlasses, bzw. bevor offizielle Angaben dazu gemacht wurden, hier bekanntgeben.
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