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Autor Thema: Anrechnung Dienstzeit ROA  (Gelesen 2318 mal)

Omerta

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Anrechnung Dienstzeit ROA
« am: 29. Dezember 2012, 11:44:26 »

Mahlzeit Kameraden,

ich habe wie im Thema schon geschrieben eine Frage zur Anrechnung von Vordienstzeit bei Reserveoffizieranwärter nach neuem Ausbildungskonzept.
Bin am 1.10.11 zum Bund als FWDL und hab mich dann aus der Truppe heraus für ROA Heer beworben und wurde auch genommen.
Bin dann am 1.7.12 in ein OA-Btl gekommen und wurde gleich auf 3 Jahre insgesamt verpflichtet, die 9 Monate FWDL wurden mir hierzu angerechnet, d.h. ich muss ab 1.7.12 nunmehr 27 Monate dienen.
Jedoch stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich den diese Dienstzeit nicht auch auf meine Beförderungsmindestdienstzeiten erhalten sollte?
Denn nach altem Ausbildungskonzept von ROA erhielten diese ebenfalls eine Anrechnung ihrer Vordienstzeit.
Mir ist durchaus bewusst das diese nicht in den OAJ zählten und deswegen auch unabhängig davon befördert werden konnten, aber irgendwie fühle ich mich "benachteiligt" gegenüber dem alten Ausbildungshergang.
Würde mich freuen wie ihr über das Thema denkt.

Grüße Omerta
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Ralf

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2012, 13:07:04 »

Die Beförderungszeiten für OAs hängen nur vom OAJ ab.
Auch z.B. ein SaZ 04, der im 3. Dienstjahr zum OA wird, wird mit seinem OAJ befördert. Soldaten eines OAJ sind auch gleichzeitig zu befördern.
Das ist aber schon immer so, da hat sich auch nichts geändert.
Angerechnet werden sie dir ja nun auch, weil du als OG OA übernommen wirst und nicht als S OA.
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Omerta

  • Gast
Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2012, 17:43:21 »

Ja dessen bin ich mir ja auch bewusst, nur finde ich es komisch, das die ROA mit altem Ausbildungsgang diese Zeit auch als beförderungsrelevant angerechnet bekommen hatten.
Das eben durchaus schon, angerechnet für die Beförderung zum HG wurden sie ja auch, aber eben nicht zum Fahnenjunker beispielsweise.

Grüße
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wolverine

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2012, 18:14:03 »

Verstehe ich nicht. Wenn Sie vorher schon HptGefr waren, ok. Aber mit Ernennung zum (R)OA wurden sie Gefr, OGefr und dann Fhnj. Da wurde keiner wegen längerer (Vor-)Dienstzeit HptGefr.
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2012, 18:39:05 von wolverine »
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Omerta

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2012, 18:32:02 »

Doch, ich wurde nachdem ich als OG ins OA Btl versetzt wurde pünktlich mit Ablauf des 12ten Dienstmonates zum HG ernannt.
Nun ist es aber so, das mir das PersAmt nach Aussage den Fahnenjunker nicht früher gibt, weil das "ungerecht" gegenüber den frischen ROA wäre,
aber ich finds eben ungerecht das meine Vordienstzeit dann auch nicht weiter gewürdigt wird, ich finde dieses Argument zumindest ziemlich schwammig.
Was eben dazu noch im Kontra steht, ist der Umstand, das ehemalige ROA z.B als OG übernommen wurden in diese Laufbahn und dann auch nach erfolgreichem Lehrgang eben auch nach 12 Dienstmonaten insgesamt Fahnenjunker wurden.

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wolverine

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #5 am: 30. Dezember 2012, 18:35:31 »

Dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und niemand zwingend und automatisch nach zwölf Monaten HG wird ist aber schon klar, oder?
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KlausP

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #6 am: 30. Dezember 2012, 18:37:40 »

Haben Sie eigentlich schon mal einen Blick in die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) geworfen?

SLV § 24: http://www.buzer.de/gesetz/6163/a84984.htm
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wolverine

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #7 am: 30. Dezember 2012, 18:52:01 »

So schrieb ich ja bereits:
Verstehe ich nicht. Wenn Sie vorher schon HptGefr waren, ok. Aber mit Ernennung zum (R)OA wurden sie Gefr, OGefr und dann Fhnj. Da wurde keiner wegen längerer (Vor-)Dienstzeit HptGefr.
Warum da angeblich ohne Rechtsgrundlage befördert wurde weiß der Himmel.
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Omerta

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #8 am: 30. Dezember 2012, 18:59:33 »

Ja ich hab bereits einen Blick in die SLV geworfen und eben deswegen gibt sich mir auch die Frage auf.
Dort steht ja auch das 1 Jahr angerechnet werden KANN. Mir ist klar, da steht kann, aber warum sollte sie es nicht?
Alle OA mit Vordienstzeit in unserem Bataillon wurden zum HG ernannt, warum kann ich ihnen auch nicht sagen.
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Tommie

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #9 am: 30. Dezember 2012, 19:06:30 »

Das ist ja auch richtig so und logisch, da man nach einer Gesamtdienstzeit von 12 Monaten zum HptGefr befördert werden kann. DSie als "Schulterglatze OA" eingestellten Kameraden werden ja nach einem Jahr schon vom Obergefreiten zur Fahnenjungfer befördert ;) ! Lediglich die Beförderungen zum Fahnenjunker, Fähnrich, Oberfähnrich und Leutnant finden immer gemeinsam für den OA-Jahrgang statt!
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Omerta

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #10 am: 30. Dezember 2012, 19:17:24 »

Alles richtig so, wo wir auch wieder bei meiner ursprünglichen Fragen wären.
Warum wurden dann jedoch die ROA nach altem Ausbildungskonzept früher befördert als ihre OA Kameraden?
Dafür muss es ja auch irgendwo eine Rechtsgrundlage gegeben haben.

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Tommie

  • Gast
Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #11 am: 30. Dezember 2012, 19:22:34 »

Es ist durchaus möglich, dass die "alten" ROA noch nicht einem festen OAJ zugeordnet waren und somit immer im Rahmen der ZDv 20/7 und der SLV nach den Mindestzeiten befördert wurden !?
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Ralf

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #12 am: 30. Dezember 2012, 20:50:44 »

Angerecht kann immer die Dienstzeit, die zu einem Ausbildungsersparnis führt.
Deine Dienstzeit führt nicht zu einem Zeitersparnis, weil du nichts gelernt hast, was du als OA gebrauchen könntest.
Somit ist die Einstufung in deine OAC und die damit laufenden Beförderungen rechtens.
Völlig egal, was ggf. vorher oder mit anderen gemacht wurde, denn "Recht im Unrecht gibts nichts. Also nutzlos darüber nachzudenken, ob jemand etwas falsch gemacht hat. Hier kommt es darauf an, das bei dir die SLV eingehalten wurde.
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F_K

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Antw:Anrechnung Dienstzeit ROA
« Antwort #13 am: 31. Dezember 2012, 10:48:12 »

Zitat
Völlig egal, was ggf. vorher oder mit anderen gemacht wurde, denn "Recht im Unrecht gibts nichts. Also nutzlos darüber nachzudenken, ob jemand etwas falsch gemacht hat.

In Ergänzung: Es wurde nichts falsch gemacht - früher waren ROA (a.d.W.) NICHT einem OA Jahrgang zugeordnet und wurden daher INDIVIDUELL nach Vorliegen der Voraussetzungen befördert - alles nach Recht und Gesetz.
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