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Ordonanz- und Blankwaffen

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BeLin:
Guten Tag,

mir ist da in letzter Zeit eine Frage durch den Kopf geschossen, bei der mir weder die öffentlich einsehbaren Teile der ZDV, noch andere Forum bantworten konnten.

Die eigentlich Frage dazu ist ob man als Soldat Ordonazwaffen zur Uniform tragen darf.

Also auf mich bezogen: Seitens meines Großvaters gibt es eine P38 (heute besser bekannt als P1 [nur andere Stemplung und Griffschale]) in der Familie.
Oder daher ich Sammler von Blankwaffen bin und mein Umfeld von meine Wunsch zur Bundeswehr zu gehen weiss, habe ich zu meine 18sten von der Klingenschmiede WKC in Solingen den Jubileumssäbel zum 50 Jährigen bestehen Bundeswehr geschenkt bekommen.

Jetzt kann ich mir vorstellen das auf Grund des einheitlichen Aussehens das Tragen von Ordonanz nichts Alltägliches ist. Gut wir müssen ja nicht machen wie bei der WH, wo jeder "Hunz uns Stunz" gleich mit einen Seitengewehr rumlief.

Und wenn es bei Offizellen Anlässen nicht gestattet ist wie sieht es aus bei geschlossene Veranstaltungen (Hochzeiten, Treffen, Fereinsfeste, usw.)

Wenn jemand mit diesen Thema schon eigene Erfahrung hat würde ich mich freuen wen Er sie mit mir Teilt.

BeLin

wolverine:
Das Tragen der P 38 scheitert an der WBK bzw. der Führerlaubnis, genauso wie die Seitenwaffe (§ 42 a WaffG). § 55 WaffG hilft da nicht weil es eben private Gegenstände ohne dienstlichen Bezug sind.

Antworten sind:
Nein
Nein
und
Nein

Tommie:
Um Ihnen gleich in aller Kürze eine erschöpfende Antwort zu geben: No f..king way!

Die Bundeswehr befiehlt Ihnen, wann und wo Sie mit Waffen herumlaufen. Und wenn Ihnen das befohlen wird, dann stattet Sie die Bundeswehr auch mit diesen Waffen aus. Und außerhalb des WachBtl BMVg habe ich persönlich noch nie einen Soldaten mit Ordonnanzwaffen erlebt! Und dass sich jeder lustig einen Säbel oder sonst etwas um die Uniform bindet um dann ... vergessen Sie es einfach ;D !

miguhamburg1:
Sorry, wenn ich Sie korrigiere, Tommie: Wenn wir die Definition "Ordonnanzwaffe ist eine beim Militär offiziell eingeführte und an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe" zugrunde legen, dann sind sämtliche (Hand) Waffen, die die Bundeswehr an ihre Soldaten ausgibt (und die Zurodnung einer speziellen Waffe - Soldat ist ja der Regelfall) schlicht Ordonnanzwaffen.

Das schließt auch den Karabiner 98 k für die Protokollsoldaten des WachBtl mit ein. Auch wenn diese nicht mehr zum Schießen mit Gefechts- oder Manövermuition geeignet sind, sind sie jedoch bestimmten Soldaten mit Waffenkarten zugeordnet.

Tommie:
OK, aber der Fall, dass sich ein Soldat eine private Schusswaffe oder einen Säbel umbindet, kommt wohl doch eher nicht vor. Wahrscheinlich aus den von "wolverine" benannten Gründen!

Und damit wären wir wieder bei dem, was ich geschrieben habe, nämlich dass die Waffe, die der Soldat trägt, von der Bundeswehr gestellt und der Anlass zum Umbinden befohlen werden.

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