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Ordonanz- und Blankwaffen

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F_K:
@ Wolverine:

Ein Revolver ist für wenig / schlecht ausgebildetes Personal ggf. handhabungssicherer - deshalb sieht man diese ja oft bei rein zivilen Sicherheitsunternehmen / Geldtransport (wie auch hier sind wir einer Meinung - ich versuche hier lediglich, an zusätzliche Infos zu kommen).

Wobei "Sicherheit" immer von der Person ausgeht - ist diese zu wenig ausgebildet, ist diese auch mit einem Revoler ein Sicherheitsrisiko.

(Randbemerkung: Aus meiner Sicht ist es eine Mär, das Revolver "sicherer" sind, ich habe schon zwei Störungen erlebt, die nur mit Werkzeug zu beheben waren (OK, waren Korth Revolver).)

Höhere Kosten aufgrund von höherem Gasdruck sehe ich nicht - ein Revolver / Pistole bei Sicherheitsunternehmen / Polizei / Zoll wird so selten geschossen, dass diese verrostet bzw. veraltet ist, bevor da irgentein höherer Verschleiss auftreten kann.

Es dauert ein bißchen, bis ich wieder in einer Kaserne bin - da muss ich mal den OvWa interviewen und mir die Waffen der zivilen Wache im Detail anschauen ...

Andi:
Ein OvWa wird dir dazu nichts sagen können, es steht im Idealfall höchstens ein Satz dazu in der Wachanweisung - oder er hat das Vertragswerk mit dem privaten Wachdienst vorliegen.
Auskunftsfähig wäre hier wohl eher der für die Vertragsvergabe zuständige Beamte der WBV (oder wie auch immer das jetzt heißt).

Eine Diskussion über das "Wieso?" halte ich übrigens für unsinnig, denn im Zweifelsfall ist das schlicht eine Vorgabe, die die Bundeswehr macht und die dann Vertragsbestandteil wird. Und die Vorgabe wie "ich möchte die Waffen, die ihr einsetzt vorher mal gesehen haben" ist nicht unbedingt die döfste.

Abgesehen davon hat wolve ja den Kernpunkt wahrscheinlich schon genannt: die gesetzlichen Vorgaben.

§ 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
[...]
(4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.

Gruß Andi

F_K:
@ Andi:

Ein Gespräch mit dem OvWa könnte aber ergeben, sich die Waffen der Zivilen mal näher anschauen zu dürfen - da ist der ToPo der falsche Ansprechpartner.
Da könnte man dann den Unterschied P8 / USP / Beschußzeichen schon sehen.

Die "Warum?" oder auch "Absicht der übergeordneten Führung Frage" interssiert im Rahmen der BdL natürlich immer.

Ich meine mich daran zu erinnern, die Vorschrift zum Führen privater Waffen im Dienst mal überpflogen zu haben - da war nach meiner Erinnerung nichts von einer Prüfung / einem Beschuß die Rede.

wolverine:

--- Zitat von: F_K am 08. Januar 2013, 14:15:20 ---ich versuche hier lediglich, an zusätzliche Infos zu kommen
--- Ende Zitat ---
Liefere ich ja auch gerne und evtl. nach. Ich bin nur gerade in der Vorbereitung zur SHOT Show und auch sonst ziemlich im Brass. Zudem frage ich bei technischen Dinge gerne einige Bekannte, die sich damit näher beschäftigen. Ich habe mich im Bereich Waffen-, Munition und Sprengstoff zwar dem Recht durch die Praxis genähert, trotzdem bin ich eben Jurist und kein Techniker. Ich finde es keine schande mich in solchen Fragen von den Fachmännern beraten zu lassen statt es selbst halbgar zusammenzufrickeln.

--- Zitat von: F_K am 08. Januar 2013, 14:15:20 ---Höhere Kosten aufgrund von höherem Gasdruck sehe ich nicht - ein Revolver / Pistole bei Sicherheitsunternehmen / Polizei / Zoll wird so selten geschossen, dass diese verrostet bzw. veraltet ist, bevor da irgentein höherer Verschleiss auftreten kann.
--- Ende Zitat ---
Also die Action 4 macht sich bereits jetzt in den Verschlussystemen negativ bemerkbar und führt zu Nachorderungen.

Andi:

--- Zitat von: F_K am 08. Januar 2013, 15:18:17 ---Ein Gespräch mit dem OvWa könnte aber ergeben, sich die Waffen der Zivilen mal näher anschauen zu dürfen - da ist der ToPo der falsche Ansprechpartner.
--- Ende Zitat ---

Ah, ok. Jetzt hab ich die Intention verstanden. ;)

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