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wann werde ich feldwebel ?

Begonnen von su, 15. Januar 2013, 11:59:39

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su

ICH bin fachdiener su fa   jetz ein jahr beim bund    habe nur den anwärterlehrgang gemacht und jetz auf dem feldwebellehrgang... viele aus mein höhrsaal spekulieren auf beförderung am ende des lehrganges.. ist es überhaupt möglich ohne den fachteil zu haben ?

stefan@16

Ich habe ma von Einzelfällen gehört, aber eig sollte es nicht möglich sein, bzw keine großen Hoffnugen.. ;)   Man braucht erst die Verwendungsspezifische ATN denn vllt  ;D

KlausP

Hier ist § 16 (2) SLV zutreffend:

Zitat(2) 1Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter können zum Feldwebel nur befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). 2Bestehen sie einen Teil der Prüfung nicht, können sie einmal zur Wiederholung dieses Prüfungsteils zugelassen werden. 3Die militärfachliche Ausbildung muss mehrere Monate dauern und in Form von Lehrgängen stattfinden. 4Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren Berufsabschluss ersetzt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

stefan@16

also muss er den Fachteil haben ? oder geht es als stuffz (fa) auch wenn er aufgrund des Berufes als stuffz eigestellt wurde ? 

KlausP

Zitat von: stefan@16 am 15. Januar 2013, 12:18:41
also muss er den Fachteil haben ? oder geht es als stuffz (fa) auch wenn er aufgrund des Berufes als stuffz eigestellt wurde

So interpretiere ich jedenfalls den Text.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

stefan@16

ja klaus was ist da jetz falsch ?   bin ja kretikfähig

Tommie

Na ja, "der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren Berufsabschluss ersetzt werden."

Und jetzt dürfen alle drei Mal raten, warum der Kamerad als "StUffz (FA)" eingestellt wurde ;D ?

@ stefan@16:

Sie sollten noch ein wenig an Ihrer Rechtschreibung üben ;) ! Jetzt ... kritikfähig ...

stefan@16

ok ok, das ist mir echt komplett neu       ein stuffz fa macht also sein Fachteil als Feldwebel und wird nach Ende des Amt lehrgang zum Feldwebel       krass   kenn persönlich niemanden bei dem es so ist   oder so,..  gibt es da ne gewisse Standzeit wie lange man beim Bund sein muss ?weil eig alle fa  nach der AGA den Anwärter machen und dirket dann an die jeweilige USH gehn     quasi nach dem lehrgang knapp nen halbes Jahr dabei sind

stefan@16

Aber es ist Sicher nicht bei jedem Stuffz (FA) SO oder ?

Ralf

Also das wäre mir auch neu. Der zivil-nutzbare Anteil zählt nicht als Feldwebelprüfung militärfachlicher Teil, hierzu bedarf es eine Lehrganges etc.
Also, typischer Lw-Werdegang:
Einstellung als StUffz (FA)
Grundausbildung
Feldwebellehrgang
militärfachliche Ausbildung, z.B. StDstFw-Lehrg 8 Wochen
Beförderung (wenn 12 Monate Dienstzeit rum sind, 24 Monate bei Einstellung als Uffz (FA))
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Ich kann da nur den MiGu zitieren: "Maschinen haben eventuell Standzeiten, Soldaten haben im jeweiligen Dienstgrad Stehzeit!" ;)

Und ja, es gibt ganz klare Regeln:

1. Bis auf wenige Ausnahmen, die in der ZDv 20/7 genau definiert sind (Mannschafter, Offiziersanwärter, ...) sind Beförderungen immer nur nach einer Stehzeit von einem Jahr im aktuellen Dienstgrad möglich!

2. Wer als "StUffz (FA)" eingestellt wird, kann frühestens nach Ablauf eines Jahres nach seiner Einstellung Feldwebel werden, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind! Wer als "Uffz (FA)" eingestellt wird, wird nach einem Jahr "StUffz (FA)" und nach einem weiteren Jahr kann er/sie Feldwebel werden! "Schulterglatzen (FA)" warten mindestens drei Jahre bis zur Beförderung zum Feldwebel!

stefan@16

JA also lag ich da richtig, man kann nicht nur mit bestandenen feldwebelanwärterlehrgang und Feldwebellehrgang gleich fw werden ohne nen fachteil besucht zu haben... egal ob als stuffz gekomm oder nich

su

werden die jungs nu feldwebel oder nich ?  IST hier ja nu nicht klar definiert worden.   einige sagen ja , andere nein..  die hauptfrage ist ja nu  zählt der zivile fachliche teil ( wesegen man gleich stuffz ist)

Ralf

Meine Meinung kannst du ja lesen (bzw. auch die eines BAV-Offz BAPersBw) . Wie wärs wenn du deinen PersFw mal fragst ;) Kannst ja dann dem seine Meinung hier zum besten geben.
Gut, dass Rechtschreibung kein Beförderungshindernis, hier solltest du etwas an dir arbeiten als zukünftiger Feldwebel.
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Firli

Ist das nicht eigentlich vollkommen egal? Wenn Sie Feldwebel werden merken Sie das schon.  8)


SanFw/RettAss