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wann werde ich feldwebel ?

Begonnen von su, 15. Januar 2013, 11:59:39

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Rollo83

Ist doch ganz einfach also SU Fa wird man Fw wenn man den AMT, den MFT und mindestens 12 Dienstmonate voll hat. Weitere 2 Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel wird man Oberfeldwebel.

KlausP

ZitatWeitere 2 Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel wird man Oberfeldwebel.

... kann man zum Oberfeldwebel befördert werden.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Ja gut, ist natürlich keine Pflichtbeförderung. In meiner Kompanie ist bis jetzt jeder Feldwebel mehr als zeitgerecht Oberfeldwebel geworden. Keine Ahnung wie es in anderen Einheiten aus schaut.

su

ja also werden die hier nicht befördert egal ob neckermann oder nicht. weil der fachteil fehlt

Rollo83

Genau Fachteil zwingend notwendig.

fwheink

Ne völlig falsch, ´jeder Neckermann kann nach bestandenen Anwärterlehrgang und Amt  sofort Féldwebel werden ohne auch nur einen einzigen Fachteil besucht zu haben.   Vorraussetzung ein Jahr dabei.   Die Neckermann Stuffz bringen ja nicht umsonst nen verwertbaren Beruf mit

Rollo83

In welcher Teilstreitkraft soll das denn bitte sein?
Ich kann nur vom Heer reden und da sind AMT und MFT Voraussetzung.
Sonst wären auf meinem AMT gefühlt 20 Soldaten mehr zum Feldwebel befördert anstatt nur einer der nach altem Ausbildungsmodell vor dem AMT den MFT gemacht hat und deswegen Feldwebel wurde.
Ich hatte SU dabei die im 8 Dienstjahr waren und nach dem AMT NICHT zum Fbefördert wurden sondern erst nach dem MFT.

stefan@16

2) 1Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter können zum Feldwebel nur befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). 2Bestehen sie einen Teil der Prüfung nicht, können sie einmal zur Wiederholung dieses Prüfungsteils zugelassen werden. 3Die militärfachliche Ausbildung muss mehrere Monate dauern und in Form von Lehrgängen stattfinden. 4Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren Berufsabschluss ersetzt werden.                        Ich befinde mich gerade auf dem AMT und kann sagen das dieses schwammige Gesetz echt für Verwirrung sorgt.   

Opa_Hagen

Zitat von: stefan@16 am 17. Januar 2013, 15:58:33
Ich befinde mich gerade auf dem AMT und kann sagen das dieses schwammige Gesetz echt für Verwirrung sorgt.

Zufällig vielleicht in Munster, AusbBerIII, I. Zug?

Hagen

III. Zug;)

Rollo83

In Munster wird aber kein Fw AMT ausgebildet sondern nur der FAL oder UffzLhg.

Ich war übrigends im Ausbildungsbereich III in Münster auf meinem FAL, ist aber schon bissel her.

Opa_Hagen

Hiho,

bis Freitag war ich jedenfalls noch auf Lg AMT in Munster. Und die Fw hatten Freitag Bergfest.


Rollo83

Der AMT wird eigentlich nur an den USH Ausgebildet und die sind in Münster, Weiden (oder schon aufgelöst) und Delitzsch.
In Munster kann eigentlich nur ein MFT ausgebildet werden.

Navi

Guten Tag,

um eines neues Thema zu vermeiden, nutze ich ein alten Thread der in die gleiche Richtung geht.

Zu meiner Person : 12 Dienstjahr / Laufbahnwechsler M-UmP / SU (FA) Monat 6 / Bestanden FL1/FL2 und Verwendungs-Fachlehrgang und English Sonderprüfung. Also komplette Qualifikation für Beförderung

Ist es wirklich noch so altmodisch das der gute alte Bestandssoldat in diesen modernen Zeiten erst dann zum Fw befördert wird, wenn das volle Jahr StUffz voll ist ?? In meiner Sicht eine klare Ohrfeige gegen jeden der schon länger in der Truppe ist als die Blitzeinsteiger (Neckermann). Und das ganze um eine Bewährungszeit abzusitzen ?

Ich finde mich benachteiligt in Geld und Ehre und frage ob es da eine Sonderregelung gibt um die Standzeit zu reduzieren anhand der gedienten Vorzeit oder diese restlichen 6 Monate zu überspringen.

Vielen Dank

F_K

Hä?

Grundsatz ist EIN Jahr zwischen Beförderungen.

Was hat Ehre mit Dienstgrad zu tun?

VeggieBurger

Zitat von: Navi am 04. November 2020, 08:20:44
Guten Tag,

um eines neues Thema zu vermeiden, nutze ich ein alten Thread der in die gleiche Richtung geht.

Zu meiner Person : 12 Dienstjahr / Laufbahnwechsler M-UmP / SU (FA) Monat 6 / Bestanden FL1/FL2 und Verwendungs-Fachlehrgang und English Sonderprüfung. Also komplette Qualifikation für Beförderung

Ist es wirklich noch so altmodisch das der gute alte Bestandssoldat in diesen modernen Zeiten erst dann zum Fw befördert wird, wenn das volle Jahr StUffz voll ist ?? In meiner Sicht eine klare Ohrfeige gegen jeden der schon länger in der Truppe ist als die Blitzeinsteiger (Neckermann). Und das ganze um eine Bewährungszeit abzusitzen ?

Ich finde mich benachteiligt in Geld und Ehre und frage ob es da eine Sonderregelung gibt um die Standzeit zu reduzieren anhand der gedienten Vorzeit oder diese restlichen 6 Monate zu überspringen.

Vielen Dank

Nein, gibt es nicht.